Hallo,
die Notarkosten, die für die Beurkundung eines Testaments anfallen, richten sich ja nach dem vorhandenen Vermögen des Erblassers.
Welche Möglichkeiten hätte der Notar, die Vermögensangaben zu verifizieren?
Welche Konsequenzen hätten zu niedrig angegebene Vermögenswerte für den Angebenden bzw. seine Erben?
Gibt es eine Nachberechnung, wenn die Vermögenswerte bei der Testamentseröffnung wesentlich höher sind?
Vielen Dank!
Gruß
Pontius