Werden zurückbekom.Steuern auf HartzIV berechnet

Ich habe da mal zwei kurze Fragen:

Sachlage:
ich lebe seit 01.02.2009 getrennt,
Ende Januar 2010 ist die Scheidung eingereicht worden, und mein (nochMann) bezieht seitdem von der ARGE HartzIV.
Da ich in den letzten 10 Jahren Allein-Verdiener war und in Einsatzwechseltätigkeit arbeite, habe ich fast immer meine

ganzen Steuern zurückbekommen.
Für das Jahr 2009 muß ich Zusammenveranlagung wählen, ich hatte die ganzen Jahre Lohnsteuerklasse 3, das ganze läuft

natürlich auf die Steuernummer des „männlichem Wesens“ in meiner Noch-Ehe.

Da nicht abzusehen ist, wann mein (nochMann) endlich arbeitet, habe ich die Befürchtung, das Warten (in der Hoffnung er

arbeitet bald) und die Steuerklärung kurz vor Frist-Ende einzureichen, nicht ausreicht ! Aus dieser Aussage resultiert aus

meine ersten Frage:

Hier meine Fragen:

  1. Ist es Richtig, das die ARGE die zurückbezahlten Steuern voll auf sein HartzIV anrechnet?
    D.H. sie ihm den ganzen Betrag von seiner Leistung abziehen werden?

  2. Habe ich die Möglichkeit meine Lohnsteuer mit einer eigenen Steuernummer für 2009 abzugeben, ohne das ich getrennte

Veranlagung wählen muß, da ich sonst natürlich Steuern nachzahlen müßte?

Hallo erstmal,
das ist ja keine leichte Situation; erstmal viel Glück, egal was steuerlich passiert!

Ich bin kein Steuerberater und kann (und will) keine stuerlichen oder rechtlichen Beratung geben; folgendes könnte aber helfen:

  1. Steuerlich werden alle Personen grundsätzlich separat behandelt und haben dazu eine individuelle Steuer-ID. Nur durch eine „Zusammenveranlagung“, über die man übrigens im Nachhinein entscheiden kann (einfach in der Steuererklärung ankreuzen), kommt die - meist günstigere - Splittingtabelle zum Einsatz; wenn das - aus welchen Gründen auch immer - nicht gewollt ist, kann man auch auf die Zusammenveranlagung verzichten, wird dann aber natürlich als Einzelperson „besteuert“. („nein“ zu 2.)

  2. Ich vermute (da habe ich keine Erfahrung), dass Steuerrückzahlungen auf Hartz IV angerechnet werden (da Hartz IV ja theoretisch NACH Berücksichtigung ALLER Einkünfte und Vermögenswerte ein minimal würdiges Leben ermöglichen soll. (vermutlich „ja“ zu 1.)

  3. Der Zeitpunkt, wann du die Steuererklärung einreichst, hat meiner Meinung nach übrigens keine Auswirkungen darauf, wie der endgültige, letzte Steuerbescheid ausfällt. (Ändern sich die Umstände, so wird der Steuerbescheid halt von Amts wegen noch einmal geändert; ich habe für ein Jahr sechs verschiedene Bescheide…)

Ich hoffe, es hilft &
toi-toi-toi!

Roger

Ich glaube in deiner Antwort:3 hast du was falsch verstanden… ich falle in die 3 Jahresregel zur Abgabe - ich habe aber die Befürchtung das,
sollte mein nochMann bis dahin noch nicht arbeiten,
„ich quasi die Steuer für die Katz mache…“
ich bekomme etwas und dasselbe wird ihm abgezogen.

Da kann ich es auch gleich bleiben lassen, wenn es voll auf sein Hartz IV berechnet wird.
Mein anderer Gedanke war: so lange zu Warten das er innerhalb der 3 Jahre anfängt zu arbeiten - damit es nicht von seinem Hartz IV abgezogen werden kann - bisjetzt weiß ich aber noch immer nicht genau ob das so wirklich ist…

Da bin ich leider der falsche Ansprechpartner, ich berate vorwiegend in den Gebieten Steueroptimierung (Offshore etc.) und Geldanlagen.
Bei Detailfragen zu deutschen Vorschriften habe ich immer meinen Steueranwalt gefragt um ganz sicher zu sein, keine Fehler zu machen.
Sorry, dass ich nicht helfen konnte

Ihr lebt getrennt = Trennungsjahr. Das beste ist SOFORT das anzumelden, bzw. Steuerklasse 1 zu beantragen (hättest du im Feb. machen sollen).
Gemeinsame Veranlagung ist „Freud & Leid“ teilen. Er bezieht, lt. Text, ab 2010 HarztIV, das hat nichts mit 2009 zu tun.

Für mich logisch aber nicht verbindlich: Es war dein Einkommen. Er hat aufgrund/trotz seiner/Eurer Situation (du hast gearbeitet) Harzt 4 bezogen. Du hast steuerliche Vorauskasse bezahlt, die DU nun wiederkriegst (Sprit, Kleidung…egal) Meiner Meinung nach steht es dir zu.

Geh zur Gemeinde, mach auf „unwissend und ratsuchend“, aber so weit wird es nicht zurückdatiert. Schliess ne Rechtsschutzversicherung ab. Kostet nicht die Welt und hilft in solchen Fällen.

Gibt es Nachweis dafür, dass du getrennt lebst? Mit etwas Glück brauchst du nur Januar und Februar gemeinsam „veranlagen“. Im Trennungsjahr gelten andere Regeln als bei Geschiedenen.Wäre etwas für das Familiengericht. Hol dir einen Termin und lass dich beraten. Ich bin da nicht der absolute Experte, ich hoffe andere konnten helfen.

Alles Gute,

Andi

hierbei kann ich Dir leider nicht helfen, aber es wäre angebracht einen Steuerberater aufzusuchen

Ich habe regulär zum Januar 2010 meine Lohnsteuerklasse geändert! Meinnochman ist seit Januar 2010 arbeitslos!
Vielleicht habe ich meine Frage aber auch falsch gestellt…
Also:
Es geht mir um das Jahr 2009, ich Klasse 3 - Meinnochman 5 - Hausmann, meine Lohnsteuer mache ich selber, seit vielen Jahren und habe auch einige Erfahrungen sammeln können.

Also wenn ich jetzt meine fertige Steuererklärung abschicke und Zusammenveranlagung auswähle (für Einzelveranlagung habe ich letztes Jahr zu wenig Steuern gezahlt - soviel „kann“ ich - „habe“ ich dann doch nicht abzusetzen um diese Summe vergleichbar zu überschreiten (kann mein Programm Steuerspar-Erklärung ja vorher ungefähr ausrechnen)

Also es geht um das Geld das dann kommen soll, ob noch was übrig bleibt oder ob die ARGE es voll berechnet oder ob ich einfach möglichst lange wie möglich drauf sitzen bleibe in der Hoffnung, das Meinnochman demnächst Arbeit findet, so das die ARGE außen vor ist…

Bleib noch ne Weile drauf sitzen.
Gruß
Andi