Angenommen eine Behörde hat mittels eines Mittlers einen Auftrag zur Beseitigung von Bodenbelastungen (Altlastenbeseitigung) an eine Firma vergeben.
Handelt es sich in diesem Fall um einen Werk- oder Dienstvertrag?
Und wo ist die Haftung geregelt, wenn der Auftragnehmer einen falschen Abfallschlüssel verwendet, dadurch Kosten entstehen, welche die Behörde zurückverlangt?
Angenommen eine Behörde hat mittels eines Mittlers einen
Auftrag zur Beseitigung von Bodenbelastungen
(Altlastenbeseitigung) an eine Firma vergeben.
Handelt es sich in diesem Fall um einen Werk- oder
Dienstvertrag?
§ 631 BGB: Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag
Und wo ist die Haftung geregelt, wenn der Auftragnehmer einen
falschen Abfallschlüssel verwendet, dadurch Kosten entstehen,
welche die Behörde zurückverlangt?
§ 633 BGB: Sach- und Rechtsmangel, weil der Erfolg der Leistung durch anderweitige Maßnahmen erst eingetreten ist.