Werkauftrag neben halber Stelle - Steuern?

Liebe Experten,
wie ist das steuerliche Prozedere bei folgendem gedachten Verhältnis:
Neben einer halben Stelle würde jemand einen Werkauftrag von einem anderen Träger über 4000€ annehmen

  1. Müsste dieses Nebeneinkommen angeben werden? Das wohl ja, daher die Anschlußfrage, wann und wo?
  2. Gibt es Freibeträge für solche Nebeneinkünfte?
    Welche Abgaben könnten in diesem Falle fällig werden?
  3. Bräuchte man für solch eine Tätigkeit einen Gewerbeschein?
  4. Gibt es andere Konstrukte ausser einem Werkvertrag die vorzuziehen sind?

Ich bin für jeden Tipp und Hinweis sehr dankbar, habe dazu leider noch nichts konkretes in Erfahrung bringen können.
1000 Dank!

  1. Müsste dieses Nebeneinkommen angeben werden? Das wohl ja,
    daher die Anschlußfrage, wann und wo?

ja, vermutlich als Einkünfte aus Gewerbebetrieb auf der Anlage G

  1. Gibt es Freibeträge für solche Nebeneinkünfte?

Nein

Welche Abgaben könnten in diesem Falle fällig werden?

Einkommensteuer, bei einem Gewinn über 24.500 € auch Gewerbesteuer, bei einem Umsatz von über 17.500 € auch Umsatzsteuer

  1. Bräuchte man für solch eine Tätigkeit einen Gewerbeschein?

Eigentlich ja

  1. Gibt es andere Konstrukte ausser einem Werkvertrag die
    vorzuziehen sind?

sieht wohl schlecht aus…