Liebe Experten,
wie ist das steuerliche Prozedere bei folgendem gedachten Verhältnis:
Neben einer halben Stelle würde jemand einen Werkauftrag von einem anderen Träger über 4000€ annehmen
- Müsste dieses Nebeneinkommen angeben werden? Das wohl ja, daher die Anschlußfrage, wann und wo?
- Gibt es Freibeträge für solche Nebeneinkünfte?
Welche Abgaben könnten in diesem Falle fällig werden? - Bräuchte man für solch eine Tätigkeit einen Gewerbeschein?
- Gibt es andere Konstrukte ausser einem Werkvertrag die vorzuziehen sind?
Ich bin für jeden Tipp und Hinweis sehr dankbar, habe dazu leider noch nichts konkretes in Erfahrung bringen können.
1000 Dank!