- Müsste dieses Nebeneinkommen angeben werden? Das wohl ja,
daher die Anschlußfrage, wann und wo?
ja, vermutlich als Einkünfte aus Gewerbebetrieb auf der Anlage G
- Gibt es Freibeträge für solche Nebeneinkünfte?
Nein
Welche Abgaben könnten in diesem Falle fällig werden?
Einkommensteuer, bei einem Gewinn über 24.500 € auch Gewerbesteuer, bei einem Umsatz von über 17.500 € auch Umsatzsteuer
- Bräuchte man für solch eine Tätigkeit einen Gewerbeschein?
Eigentlich ja
- Gibt es andere Konstrukte ausser einem Werkvertrag die
vorzuziehen sind?
sieht wohl schlecht aus…