Werkstatt abtretungserklärung

Hallo
Meine Freundin hat keinen Führerschein ist aber Halter des Autos-

Nun ist mir jemand draufgefahren. Eindeutig Schuld da der Fahrer die Vorfahrt nicht beauchtet hatte.

Die gegnerische Versicherung wollte nun einen Kostenvoranschalg oder ein Gutachten.

Ich bin in eine kleine freie Werkstatt ( da ich selber neu bin in Köln , kannte ich die vorher nicht ) gefahren und die haben einen Gutachter bestellt der alles Angaben an die gegner. Versicherung schickt .

So nun meine Frage : Ich habe in der Werkstatt eine werkstatt abtretungserklärung unterschrieben , die Werkstatt sagte das sie dafür alle Kosten von der Versicherung direkt bezahlt bekommen und es wäre egal wer der halter ist.

Ok Werkstatt wollte sich dann bei mir melden .

Der Schaden am Auto ist gering (Stoßstange kratzer und blinker links glas def.)

Nun war ich wieder bei meiner Freundin die Ihren Vater beauftragt hat das Auto zu reparieren ggfs. zu polieren etc.

Die werkstatt abtretungserklärung habe ich unterschrieben aber der halter meinen Freundin will den Schaden selber beheben und das Geld ohne die MWST sich auszahlen lassen da das Auto auch sehr alt ist und es sich nicht lohnt…

Ist meine werkstatt abtretungserklärung bindet für den Halter? Die Werkstatt sagte es ist egal wer das unterschreiben da ich ja der fahrer bin…Ich habe nun Angst das ich da zu schnell unterschrieben hab.

komm ich da wieder raus ? gibt sonst viel ärger mit italo schwiegerpapa in spee ^^

danke und sry für den langen text …meine 1. frage ^^

Hallo,

es ist nicht erkennbar, ob das Auto sich noch in der Werkstatt befindet.
Zudem ist nicht bekannt, was unterschrieben wurde.
Wenn der Werkstatt allerdings bereits Kosten entstanden sind, sind diese m.E. vom Auftraggeber zu übernehmen.
Natürlich müsste die Werkstatt informiert werden, dass das KFZ nicht von der Werkstatt repariert werden soll.

Schönen Tag noch.

Hallo,

weder Fahrer noch Halter sind entscheident!
Der Versicherungsnehmer ist Vertragspartner der Versicherung!

VG René

Mensch Rene,

was Du hier manchmal vom Stapel lässt, ist echt unglaublich; wir reden hier von einem fremdverschuldeten Schaden, was soll denn der VN da für eine Rolle spielen ??!!

Trotzdem beste Grüße, M

Hallo,

die Abtretung ist unwirksam, da der Anspruch nur vom Anspruchberechtigten abgetreten werden kann.

Um Komplikationen zu vermeiden, sollte man die WS schnell anrufen, bevor die mit der Reparatur loslegen…

Grüße, M

Hallo M,

ich lese mir langen Text nie komplett durch.
Söllte ich dabei den Fremdschaden überlesen haben, bitte ich vielmals um Verzeihung.
Das der FAHRER hier nicht eine Abtretungserklärung unterzeichnen kann, war der Kern meiner Aussage!

Aber sei es drum.
Eine einfache Korrektur von Dir, hätte es auch getan!
Ich hatte zu diesem Thema ja auch schonmal was im ALK Brett geschrieben!

Trotzdem viel Spaß,
VG René