Werkstatt berechnet mehr als verienbart

Hallo Leute,

Folgende Annahme: Eine Person bringt ein reparaturbedürftiges Auto in eine Werkstatt. Da die Person Student ist und nicht besonders viel Geld hat wird mündlich vereinbart, dass alles was gemacht werden sollte vorher kurz telefonisch abgesegnet werden muss. Bei einem ersten Telefonat wird festgehalten, dass die Maximalkosten bei 663€ liegen würden und der Reparaturauftrag wird erteilt.

Bei einem zweiten Telefonat, nach der Reparatur, gibt die Werkstatt als Endbetrag 782,52€ bekannt, weil verrostete Schrauben ausgebohrt werden mussten (was aber nicht telefonisch bestätigt oder beauftragt wurde). Die Differenz zwischen Vereinbarung und Endbetrag sind ungefähr 18%, liegt also noch im gesetzlich als „unwesentlich“ definierten Überschreitungsbereich.

Jetzt sind die knapp 120€ für den Studenten trotzdem viel Geld und die Werkstatt hat, entgegen der eigentlich ziemlich eindeutigen Vereinbarung, nicht angerufen.
Muss der Student das einfach so hinnehmen?


tl;dr: Werkstatt berechnet einfach so, ohne eigentlich vereinbarten vorherigen Rückruf, 18% mehr. Ist das rechtens?


Danke für die Antworten, genießt das schöne Wetter :sunny:

Das kann man sich aber ohne weiteres denken, auch ohne dass es erwähnt wird.

Aber egal.
Ich habe solche Rechtsstreitigkeiten noch so gut wie nie mitgekriegt, kann mir nur vorstellen, dass sich bei solchen relativ sehr geringen Beträgen (unter 3000 oder 4000 Euro Streitwert gilt das als Bagatelle) kein Richter die Mühe macht, sich mit dem Verlauf des Falles zu beschäftigen. Der liest maximal zwei Sätze und urteilt dann. Und dagegen kann man auch keinen Einspruch mehr einlegen (oder wie der Fachbegriff hier auch immer heißt). Also, unterhalb dieser Bagatellgrenze haben wir praktisch einen rechtsfreien Raum. (Das finde ich sehr schlimm, aber das gehört nicht zum Thema)

Ich denke, dass der Student hier im Recht wäre, aber einen Prozess anstrengen würde ich nie im Leben, und würde es auch niemandem empfehlen. Mal davon abgesehen würde man auch keinen Rechtsanwalt finden, der einen bei so einer Sache vertritt (damit kann man nichts verdienen).

Bin kein Jurist, aber das sind meine Eindrücke, die ich im Laufe des Lebens mit der Justiz gesammelt habe.

Ob es was bringt, dem Werkstattleiter mit einem Rechtsstreit zu drohen, da würde ich sagen, dass es darauf ankommt, wie man auftreten kann, und natürlich auf den Werkstattleiter. Wenn, dann möglichst sachlich, und vielleicht mit dem Argument, dass man das Geld einfach nicht hat und deswegen auch so viel Wert auf diese Absprachen gelegt hat. Aber vielleicht wäre das auch gerade verkehrt. Ich halte das sogar für wahrscheinlich, denn Leute, die sagen, man solle sich nicht so anstellen, respektieren meist nur die Starken.

Vielleicht wäre es besser zu sagen, dass man dann seinen Vater um Rat fragt, der Staatsanwalt oder Richter oder Manager von Siemens ist, oder der einen ganzen reparaturbedürftigen Fuhrpark hat („Ja, schade, ich wollte Sie schon empfehlen, aber wenn Sie ihre mündlichen Abmachungen nicht einhalten …“), oder irgend sowas.

Ne, echt, ich weiß es einfach nicht, kann hier nur als Zuhörer dienen.

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Das ist doch uninteressant, was man dann gesagt hätte.

Im übrigen kommt es durchaus vor, dass Leute ihr Auto nicht mehr reparieren lassen, wenn die Reparatur einen bestimmten Betrag übersteigt. Oder erst später reparieren lassen, oder was weiß ich.

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Ja, man hätte beim Anruf gesagt, "Nein, nicht ausbohren- montieren sie die Teile doch mit Draht und Klebeband.
Solange ich den Wagen noch fahre hält das schon. "

Das hätte man gesagt ?

Ohne diese bei Auftragserteilung noch nicht erkennbare Mehrarbeit hätte man den Auftrag gar nicht beenden können. Wollte man ein womöglich nicht fahrbereites Auto teilrepariert in Werkstatt lassen ?
Oder es abschleppen lassen , nur den gemachten Teil bezahlen, in 2. Werkstatt den Rest für billiges Geld machen lassen. oder selbst Hand anlegen ?

Selbst für klammen Student ist das Ganze lächerlich, aber typisch !

MfG
duck313

Eigentlich wohl nicht, da ja etwas anderes vorher ausgemacht wurde. Aber eben nur eigentlich.

Die Werkstatt hat es wohl nicht so ernst genommen, weil fast alle Leute es unter solchen Umständen bezahlen würden. Außerdem kann man ja den Inhalt des Telefongespräches sowieso hinterher nicht mehr nachweisen, wenn man nicht gerade sehr gute Beziehungen zur NSA hat. Vielleicht hat man seine Wünsche auch nur ganz normal gesagt, und nicht mit ganz besonderem Nachdruck darauf hingewiesen, dass es wichtig ist, jede Erhöhung des Maximalbetrages vorher absegnen zu lassen (das ist meistens notwendig für mündliche Äußerungen, die zur Kenntnis genommen werden sollen).

Was genau hat man aber vor? Wenn man den Betrag nicht bezahlt, wird die Werkstatt das Auto nicht herausgeben. Dann müsste man die Herausgabe einklagen. Will man das?

Ist eigentlich der Auftrag schriftlich erteilt worden? Oder war das auch nur mündlich?

Und ist der Werkstattleiter schon auf die Unstimmigkeit angesprochen worden? Wenn ja, was sagt er?

Recht haben und Recht kriegen sind zwei unterschiedliche paar Schuhe. Du wirst die Pauschalabrede, sofern es eine ist, nicht beweisen können, da dies nur mündlich vereinbart wurde. Die Beweislast trifft dich aber! Gruß

Hallo,
so ein typisches Auto kann schnell mal einen Tausender zwischendurch kosten, sollte man in Reserve halten, jedenfalls bei alten Autos. Bei neuen Autos nur 500 fuer Inspektion und 2000 Wertverlust. Diese Lebenserfahrung hilft natuerlich nicht weiter bei Gedanken um 120 Euro. Und dazu noch das Parkhaus…
duckundweg Helmut

Die dem Alter des Autos entsprechende Reserve hätte der Student, aber 120€ sind trotzdem eine Summe bei der jemand mit einem Stundenlohn auf Mindestlohnniveau nochmal nachhakt. Wären schließlich 14 Stunden Arbeit, da ist eine kritische Nachfrage schon berechtigt, oder? :wink:


Jeden Tag ein bisschen schlauer. Nächstes Mal (Finger kreuzen, dass es nicht allzu bald ist) wird der Student das in der Werkstatt schriftlich machen. Danke für die Einschätzungen von euch :smile:

…mit ganz besonderem Nachdruck darauf hingewiesen, dass es wichtig ist, jede Erhöhung des Maximalbetrages vorher absegnen zu lassen…

Man darf in diesen Fall davon ausgehen, dass der Wunsch wirklich sehr deutlich schon bei Übergabe des Fahrzeugs mit zwei anwesenden Zeugen geäußert wurde.


Ist eigentlich der Auftrag schriftlich erteilt worden? Oder war das auch nur mündlich?

Auftragserteilung wäre ebenfalls mündlich. Bei dem entsprechenden Telefonat wurden als absoluter Maximalbetrag im schlimmsten Fall 663€ veranschlagt. Im besten Fall wären es ca 400€.


Und ist der Werkstattleiter schon auf die Unstimmigkeit angesprochen worden? Wenn ja, was sagt er?

Der Werkstattleiter würde in diesem Fall meinen, dass das eben notwendig war und man sich nicht so anstellen solle.


Was genau hat man aber vor?

Die Absicht hinter dem ganzen wäre, dem Werkstattleiter eine Minderung der Kosten abzuringen, da dieser einen eventuell bevorstehenden Rechtsstreit und die damit verbundene negative Werbung (es ginge in diesem Fall um einen relativ kleinen Ort) wahrscheinlich vermeiden möchte.
Dass auch der Student diesen Weg eher ungern nehmen würde, muss er ja nicht unbedingt erwähnen.

Das ist die Anwort von jemandem, der offenbar glücklicherweise auf 120€ scheißen kann. Das ist nicht bei jedem der Fall. Danke für die nicht besonders aussagekräftige Antwort, ein einfaches „Das bringt nichts.“ hätte schon genügt.

Wenn der Student einen Schlosser privat kennt und dieser unkompliziert und umsonst Schrauben ausbohren würde, wäre das doch kein Problem, mit dem sich die Werkstatt auseinandersetzen müsste.

Darauf würde es wohl rauslaufen, deshalb überhaupt der ganze Aufwand.

Aber andererseits würde die Werkstatt die Beweislast treffen, ob überhaupt ein Auftrag vorlag.

Trotzdem würde ich persönlich nicht klagen.
Mir fällt aber noch ein, dass es doch so Schiedsleute gibt. Die gibt es bestimmt nicht überall, weil es m.W. eine ehrenamtliche Arbeit ist. Aber vielleicht findet man einen.

Oder man schildert den Fall in allen Einzelheiten bei frag-einen-anwalt und lässt den das beurteilen. Damit hätte man was in der Hand, was man dem Werkstattleiter vorlegen könnte und was den evtl. beeindruck. Allerdings muss man da irgendeinen Betrag bieten, ist also nicht umsonst. Diesen Betrag könnte man aber evtl. von der Werkstatt zurückverlangen. - Die wissen bestimmt auch, ob es sich lohnt zu klagen.

Bzw. was für einer genau. Die haben doch auch nichts Schriftliches.