Hallo Leute,
Folgende Annahme: Eine Person bringt ein reparaturbedürftiges Auto in eine Werkstatt. Da die Person Student ist und nicht besonders viel Geld hat wird mündlich vereinbart, dass alles was gemacht werden sollte vorher kurz telefonisch abgesegnet werden muss. Bei einem ersten Telefonat wird festgehalten, dass die Maximalkosten bei 663€ liegen würden und der Reparaturauftrag wird erteilt.
Bei einem zweiten Telefonat, nach der Reparatur, gibt die Werkstatt als Endbetrag 782,52€ bekannt, weil verrostete Schrauben ausgebohrt werden mussten (was aber nicht telefonisch bestätigt oder beauftragt wurde). Die Differenz zwischen Vereinbarung und Endbetrag sind ungefähr 18%, liegt also noch im gesetzlich als „unwesentlich“ definierten Überschreitungsbereich.
Jetzt sind die knapp 120€ für den Studenten trotzdem viel Geld und die Werkstatt hat, entgegen der eigentlich ziemlich eindeutigen Vereinbarung, nicht angerufen.
Muss der Student das einfach so hinnehmen?
tl;dr: Werkstatt berechnet einfach so, ohne eigentlich vereinbarten vorherigen Rückruf, 18% mehr. Ist das rechtens?
Danke für die Antworten, genießt das schöne Wetter ![]()