Werkstatt berechnet Schlauchwechsel - nicht gemach

Hallo zusammen,

nehmen wir mal folgenden Fall an:

Kunde K gibt im Mai 2008 sein Auto in eine Markenwerkstatt wegen Fehleranzeige Anomalie Abgasreinigung. Hier wird ein poröser Schlauch festgestellt der lt. Rechnung instand gesetzt wurde. (Es wurde lt. aktueller Werkstatt des gleichen Autoherstellers aber nur getaped! Also mit Klebeband umwickelt.)
Durch diesen „instandgesetzten“ Schlauch drang nun Wasser in die Luftpumpe ein und lies diese Rosten und auch einige Sicherungen durchbrennen.
Muss die erste Werkstatt dafür haften?

Tag!

Ich gehe einmal grob auf den Fall ein:

Bei dieser Art Vertrag handelt es sich um einen Werkvertrag. Die Werkstatt verpflichtet sich zur herbeifühurung eines Erfolges durch eine Dienstleistung. Hier die Reparatur des Schlauches welche als der bestimmte Erfolg gilt.

Durch die ledigliche umwiklung mit Tape ist dieser Erolg nicht gewährleistet. Die handlung der Werkstatt solche Schäden so nachlässig zu beheben kann sogar als FAHRLÄSSIG gesehen werden. Gerade bei Fahrzeugen die im Straßenverkehr unterwegs ist kann dies gefährlich sein!

Zudem wurden durch die nicht sachgemäße Reparatur schäden verursacht, die jedoch zunächst nicht zu erkennen waren.Relevant bei der Verjährung des Schadenanspruchs.(versteckter Mangel)

Nachzulesen im BGB, Werkvertrag usw.

kleiner Tipp: bei einem Gespräch mit der Werkstatt einige Fachbegriffe verwenden, auch das Wort fahrlässig einbringen, dies macht schon einen ganz anderen Eindruck und kann viele juristische Schritte ersparen :wink:

hoffe ein wenig geholfen zu haben, bei genaueren Fragen melden.

Alle Angeben ohne Gewähr. Gruß

Guten Tag,

Ganz ganz lieben Dank für die Antwort! Erleichtert mich etwas für den Kunden K. Denn der hat momentan kein Geld für Reparaturen über. Aber wer hat das schon? ;o)

Der Kunde K hat jetzt erstmal einen freundlichen Brief mit Beschreibung des Ablaufes der ersten Werkstatt geschickt. Sollten die sich nicht „Kulant“ zeigen folgt der 2. Brief.

Hab mal gegoogelt. Wie ist denn die Verjährungsfrist? Hab nur Baurechtartikel (5 J) gefunden.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Hab mal gegoogelt. Wie ist denn die Verjährungsfrist? Hab nur
Baurechtartikel (5 J) gefunden.

http://dejure.org/gesetze/BGB/634a.html

Gruß

S.J.

Hi,
freut mich geholfen zu haben!

Also wie oben angegeben beträagt die Verj.Frist bei solchen Mängel 2 Jahre. Sie beginnt ab dem Zeitpunkt ab dem der Kunde den Mangel entdeckt und der Kunde muss den Mangel dann unverzüglich melden.

Grüße

Falsch
Hallo,

Also wie oben angegeben beträagt die Verj.Frist bei solchen
Mängel 2 Jahre. Sie beginnt ab dem Zeitpunkt ab dem der Kunde
den Mangel entdeckt und der Kunde muss den Mangel dann
unverzüglich melden.

falsch. Das hieße ja quasi unbegrenzte Haftung.

Die Verjährung beginnt mit der Abnahme der Leistung bzw. bei Gefahrübergang einer Sache.

Gruß

S.J.

1 „Gefällt mir“

hallo patrick-E,
es wurde schon viel zu deiner Frage geschrieben, aber ich denke nichts davon war wirklich richtig.
Es wurde ein Schlauch „instandgesetzt“! Das heist er wurde „repariert“ und nicht „erneuert“. Oder steht eben dieser Schlauch als Ersatzteil auf der Rechnung? Wenn nicht, wurde er „instandgesetzt“ also getapt. Das ist dann soweit auch in Ordnung und völlig rechtens.
Nun führte eben dieses „instandsetzen“ zu weitern Problemen!
Nun tritt keine Verjährungsfrist-Geschichte ein, sondern die Sachmängelhaftung! Und nun wird`s schwierig. Wann ist der Schaden aufgetreten? Innerhalb eines halben Jahres nach der Reparatur oder später? Innerhalb des ersten halben Jahres der Sachmängelhaftung, haftet die Werkstatt. Nachdem halben Jahr ist Kunde K dazuverpflichtet zu beweisen das der Schaden wg des Schlauches passiert ist.
Aber wenn die Werkstatt schlau iss und Kunde K behalten will, dann sollte es ein Kulanzfall werden.