Werkstatt Genehmigung

In Schwetzingen hatte ich eine Werkstatt im Gewerbe-Mischgebiet die ich mehrere Jahre von 1979 bis 1987 nutzte. Jetzt will ich die Werkstatt wieder nutzen und die Stadt untersagt mior das, da es angeblich nie eine genehmigte Autowerkstatt gewesen wäre.
Meine Frage: Geht so was ? oder gibt es da ein Gewohnheitsrewcht ?

Hallo.Mit den Rechten kenne ich mich nicht aus da müssen sie zu einem Anwalt gehen.Wenn es nur um Freizeit bzw. Heimwerkerarbeiten geht sehe ich kein Problem da es sowieso im Gewerbegebiet liegt.

Hierzu habe keine Erfahrung, kann dir leider nicht helfen. Gruß vom Hans

In Schwetzingen hatte ich eine Werkstatt imfa helfen ung, X:Gewerbe-Mischgebiet die ich mehrere Jahre von 1979 bis 1987
nutzte. Jetzt will ich die Werkstatt wieder nutzen und die
Stadt untersagt mior das, da es angeblich nie eine genehmigte
Autowerkstatt gewesen wäre.
Meine Frage: Geht so was ? oder gibt es da ein
Gewohnheitsrewcht ?

Hallo kfzrolf,
gewohnheitsrecht gibt es nur, wenn in den Räumen seit 1987 bis jetzt wieder eine Kfz Werkstatt drin war. Sobald etwas anderes ( Lager, Getränkestützpunkt, Malerfirma usw.) in diesen Räumen war, ist eine Kfz Werkstatt nicht ohne neue Genehmigungen möglich.
MfG dory

Hallo,
Ich denke ein Gewohnheitsrecht ist schon gegeben, natürlich mußt du nachweisen das die Werkstatt existierte.
In wie fern eine Verjährung im Gewohnheitsrecht greift, weiß ich nicht.
Ansonsten kann man nur vernünftig mit den Behörden verhandeln :wink: