Werkstatt insolvent, muss Kunde Rechnung zahlen?

In einer Autowerkstatt wurde der Defekt des Motorsteuerungssystems festgestellt. Die Fehlersuche nahm 2-3 Stunden in Anspruch. Bevor dieses Ersatzteil bestellt wurde, teilte die Reparaturwerkstatt mit, dass sie in wenigen Tagen Insolvenz anmelden müsse und der Kunde sein Auto schnellstmöglich abholen soll. Kann die in Konkurs gehende Werkstatt dem Kunden die Arbeitsstunden zur Suche des Fehlers in Rechnung stellen? Das Auto wurde nicht repariert.

auch für die verbauchte Zeit für Diagnose muss man zahlen…

auch für die verbauchte Zeit für Diagnose muss man zahlen…

Eine mutige Aussage, ohne den Vertrag zu kennen.

Gruß

Anwar

Was muss man schon im Leben
Hallo.

… Kann die in Konkurs gehende
Werkstatt dem Kunden die Arbeitsstunden zur Suche des Fehlers
in Rechnung stellen?

Das ist erstmal keine Frage der Insolvenz. Hat die Werkstatt eine Leistung erbracht, welche in Rechnung gestellt wird, das könnte auch ohne erfolgte Reperatur vielleicht eine Diagnose mit Protokoll o.ä. sein, dann stellt sie auch eine Rechnung an den Kunden.

Das Auto wurde nicht repariert.

Ja, das mag sein. War die Leistung ohne Berechnung?

Wenn der Kunde die rechnung unbezahlt lässt, weil er sich denkt „die sind ja eh pleite“, so könnte er später Post vom Insolvenzverwalter bekommen, welche um Bezahlung der noch offenen Rechnung bittet und danach gerichtlich mahnt und danach gerichtlich klagt.

Natürlich könnte er es auch drauf ankommen lassen.
MfG

Hi, ja es ist zwar richtig, dass erbrachte Leistungen zu bezahlen sind aber…
Würde das Auto in die Werkstatt gegeben worden sein um es reparieren zu lassen, oder nur um den Fehler festzustellen?
Vermutlich hätte der Auftraggeber nichts von der nicht durchgeführten Reparatur, auch nicht davon dass sich der insolvente Mechaniker ein Bild vom Schaden gemacht hätte, um beispielsweise Ersatzteile bestellen zu können.
Von diesem Wissen hat ein anderer Mechaniker gar nichts, er muss sich das vermutlich selbst ansehen, die Fehlerquelle grob zu ermitteln dürfte nicht der allzu große Aufwand gewesen sein.
Und zweitens, würde die Diagnose überhaupt stimmen, würde die von einer anderen Werkstätte bestätigt, würde dort der Aufwand entsprechend geringer?

Fehlt gerade noch dass er das Auto halb zerlegt zurückgibt und eine Rechnung stellt.

Nein im Ernst, wöllte der insolvente Mechaniker das überhaupt in Rechnung stellen?
Würde er das auch wenn er nicht insolvent geworden wäre und aus einem anderen Grund die Reparatur nicht durchführen hätte können?
Ich würde das mit Ihm abklären bevor der eine Rechnung schriebe.

OL