Werkstatt manipuliert Reparaturschaden

Hallo lieber Freund aus diesem Forum

Letztes Jahr im August habe ich mir über das Internet einen Elektro-Roller gekauft. Im November ging das elektronische Steuersystem kaputt. Die Symptome waren unter anderem, dass man einen lauten Knall aus dem Motor gehört hat und dass Hupe und Licht nicht funktionierten. Aus dem Motor war nur ein Summen zu hören, ohne dass aber ein Antrieb zustande kam. So habe ich den Roller zur Reparatur eingeschickt und der Schaden wurde wegen der laufenden Garantie kostenlos behoben mit der Bezeichnung „Schaden Steuersystem“.

Vor etwa vier Wochen ist der Roller wieder kaputt gegangen. Es sind genau dieselben Symptome wie beim ersten Schaden: Ein plötzlicher Knall beim Fahren, kein Antrieb, ein merkwürdiges Summen aus dem Motor und Hupe und Licht gehen nicht. Am Telefon beschrieb ich dem zuständigen Ingenieur/Mechaniker die Symptome und er sagte, dass klinge nach Steuersystem und ich solle es zur Reparatur schicken. Gesagt, getan.

Nach zwei Wochen Meldepause von Seiten der Firma rief ich den Ingenieur/Mechaniker dann an, um nachzufragen, wann denn der Roller endlich zurückgeliefert wird. Er sagte dann überraschend, dass es sich um einen Motorschaden handle, der angeblich dadurch zustande gekommen sei, weil ich, der Besitzer, die Kette nicht richtig gespannt hätte, „wie es doch im Handbuch beschrieben wird“ und das hätte ich doch sehen müssen. Deshalb könne er den Schaden nicht im Rahmen der Garantie beheben, sondern müsse mir die Reparatur von etwa 300 EUR berechnen. Er sagte weiter, er hätte Fotos gemacht und einen Mechanikerkollege aus seiner Werkstatt könne die Angelegenheit bezeugen. Vom Gefühl klang das ganze für mich etwas theatralisch, geplant und abgesprochen. Mir wurde dann über E-Mail eine Rechnung geschickt mit Fotos die angeblich den Schaden des Rollers dokumentieren sollen.

Ich weiß sicher, dass es keinen Kettenriss oder Kettenschaden gegeben hat und habe dafür auch einen eigenen Zeugen, der dies bestätigen kann.

Mein Verdacht: Diese Roller sind sehr anfällig und von minderer Qualität. Wenn ich mich richtig erinnere, gibt es irgendwo das Gesetzt, dass wenn ein Gerät innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten mehr als zweimal Mal kaputt geht, man auf eine Rückgabe bestehen kann und den Kaufpreis weitgehend zurückerstattet bekommt. Diese Situation bahnt sich nun zunehmend an und ich vermute, dass diese Firma eine solche Situation vermeiden will, indem sie den Schaden so darstellt und vielleicht auch so manipuliert, dass ich der fahrlässige Verursacher dieses Schadens bin. So will sich die Firma von ihrer Verpflichtung entbinden.

Was kann ich nun tun, um zu meinem Recht zu kommen?

Bin über jeden guten Rat dankbar!

Liebe Grüße,
Frank

Hallo,
das hört sich alles nicht so gut an,
die Rechtsprechung besagt, das der Verkäufer/ Hersteller ein 3 maliges Recht hat, eine defekt Sache nachzubesseren, erst wenn dann die Sache nicht in Ordnung ist, kommt ein recht auf Wandlung zum Tragen, das heißt, das du die Möglichkeit hast, den gekauften gegenstand zurückzugeben, und den Kaufpreis erstattet bekommst.
Im vorstehenden Sachverhalt, steht allerdings, das sich der Verkäufer nicht auf einen Garantie anspruch einläßt, sondern sich auf einen bedienfehler Ihrerseits beruft.
Diesen zu entkräften ist nicht ganz einfach. Wenn Sie den Roller im Versandhandel gekauft haben, sind sie für eine ordnunggemäße Montage des Rollers verantwortlich, wenn Sie den Roller im Fachhandel gekauft haben, haben Sie natürlich ein Recht auf einen fahrbereiten Artikel und sind außer einzuhaltenden Inspektionsintervallen nicht verpflichtet den Roller technisch zu warten.
In einen Streifall, kann aber wohl nur ein Gutachter über den vorliegenden Fall entscheiden, welcher aber sehr hohe Kosten verursachen würde.
Ich empfehle nochmal das Gespräch mit dem Verkäufer zu suchen, und sich außergerichtlich zu einigen

hallo Frank

leider kenne ich mich nur mit Vespa Rollern aus
aber die Sache stinkt bis zum Himmel
solltest einen Rechtschutz haben , würde ich diesen sofort einschalten
300 euro sind n haufen Geld

gruss lukas

Hallo,
ich denke, da hilft nur drastisches Vorgehen. Erster Schritt: alle Anschuldigungen schriftlich (Einschreiben mit Rückschein) zurückweisen und Beweise und Zeugen benennen, dass das nicht so ist, wie die es schildern. Dazu die auffordern, innerhalb 14 Tagen den auf Garantie / Gewährleistung reparierten Roller kostenlos zurück zu schicken. Das genaue Frist-Datum nennen und androhen, vom Kaufvertrag zurückzutreten, wenn irgend etwas an der einwandfreien und kostenlosen Abwicklung der Reparatur nicht in Deinem Sinne funktionieren sollte. Auch schonmal androhen, dass Du einen Anwalt einschaltest, wenn bis dem Datum nicht der einwandfrei reparierte Roller oder der gezahlte Kaufpreis zurück ist. Wenn die das zurücktreten vom Vertrag annehmen, dann werden die wohl ein paar Euro Nutzungsgebühr abziehen für die Zeit, die Du den Roller gefahren hast, das dürfen die.

So würde ich vorgehen.

Hoffe konnte helfen, besten Gruss ANDY

Das was Sie möchten nennt man Wandlung. Dazu sind aber einige Voraussetzungen nötig. Unter Anderem muss dem Verkäufer die Möglichkeit gegeben werden, den Mangel zu beheben. Um die Sache erfolgreich durch zu ziehen empfehle ich, dem Verkäufer anzubieten eine Wandlung anzuerkennen und das Fahrzeug zurückzunehmen, andernfalls werden Sie einen Anwalt mir der Angelegenheit beauftragen. Das sollten Sie dann auch tatsächlich tun, wenn er nicht darauf eingeht. Die Chancen, die Anwaltskosten ersetzt zu bekommen sind dann sehr gut.

Das wichtigste,was Sie daraus lernen können „Kaufe niemals China-Schrott und sei er noch so billig“ es ist immer die teuerste Lösung, weil solche nervigen Prozeduren anschliessend notwendig sind wie jetzt bei Ihnen. Chinesen können keine Fahrzeuge bauen wie wir sie gewohnt sind. Das wird auch noch Jahrzehnte dauern, ausser wir schrauben unsere Ansprüche erheblich zurück, was ich mir nicht vorstellen kann.

mfg

Walter Dettinger

Hallo Frank
also nur kurz es ist nicht mein spezialgebiet ich müsste aber erstmal wissen was für ein Model das ist
im übrigen,wo soll da eine kette sein ? wenn das teil summt dann dreht der motor noch. Hatt der ein ritzel ?wenn er brummt ist er durchgebrannt und baut kein magnetisches Drehfeld auf
und zu guterletzt mannipulieren kann mann einieges Du musst es nur beweisen können
Gruss Werkzeughändler

Hallo!
Da gibt es nur eine Variante:
Rechtsanwalt
Gruß Gisi

Was soll man da raten?
Wenn Du den Verdacht auf Manipulation seitens des Händlers hast und er sich mit der Regulierung des Schadens querstellt, helfen nur noch Rechtsanwalt und eventuell ein Gutachter.
Denke mal nicht, das er ohne Anwaltliche Hilfe klein beigeben wird und den Schaden reguliert.
So viel mir bekannt ist, darf man einen Schaden 2 mal nachbessern, dann hat der Kunde meines Wissens das Recht auf Wandlung. Hierbei musst du dir aber die gelaufene Kilometerlesitung in Abzug bringen lassen.

Da sieht man, wie sehr man bei Reparaturen den Betrieben vertrauen muss. Ich glaube kein Wort, denn Deine eigene Wahrnehmung (2 mal identische Symptome) trügt ja nun auch nicht. Vermutlich ist das ein Konstruktioinsfehler, z.B. dadurch dass ein Bauteil zu schwach ausgelegt ist und immer wieder durchbrennt.

Verdächtig auch:

  • Fotos gemacht
  • Mechanikerkollege als Zeuge
    …wozu gleich diese Beweissicherung???

Ich würde mir Rat bei einer Verbraucherzentrale holen.
Grundsätzlich hat der Händler die Wahl zwischen Reparatur, Ersatz oder Geld zurück (entscheidet aber der Händler).
Soweit mein Wissen.
Gruß,
Stephan

Hallo,
da kann ich leider nicht helfen. Ich bin kein Jurist und Fachmann für Unterhaltungselektronik!
Gruß,
Helge Kölsch

hallo frank,

der verkäufer haftet für mangelhafte ware. wenn jetzt innerhalb kürzester zeit ein mangel auftritt wird zu gunsten des käufers vermutet das die ware schon beim kauf mangelhaft war. ab dem siebten monat muß leider der käufer de beweis erbringen, dass der mangel bei der sache schon beim kauf vorlag.
zuerst muß der mangel reklamiert und auf kosten des verkäufers repariert werden. tritt wieder ein mangel auf, hat der verkäufer eine zweite changse zu endgültigen nachbesserung. kommt wieder nichts dabei raus- kannst du vom vertrag zurücktreten. sellt sich der mangel aber als bedienungsfehler heraus, trägst du die kosten der zweiten reparatur.
ich würde zur dekra gehen und ein gutachten über den mangel am roller feststellen lassen. es wird sich dann zeigen ob ein bedienungsfehler vorlag oder nicht. natürlich kostet das etwas. aber ohne eigenen beweis - wird es für dich etwas schwierig. sobald du das gutachten hast konfrontiere den reparateur mit diesem. besteht er weiterhin darauf, dass du am mangel schuld bist- klage auf rücktritt vom vertrag-jedoch musst du dir eine nutzungsgebühr anrechnen lassen.

ich hoffe ich konnte etwas helfen

grüße hook