Werkstatt: Recht auf Rechnung?

Habe ein Problem mit der Werkstatt:

vor 2 Wochen mit Mann (also Zeuge) Auto in Werkstatt gegeben. Ich wusste nicht nur WAS es ist, sondern habe direkt Bestellnummer für Ersatzteil geliefert und die alte Rechnung (wo das Problem schon mal aufgetaucht ist) beigelegt. (bin umgezogen, daher musste ich neue Werkstatt suchen)

„jaja, das wird es wohl sein und ungefähr so teuer wird es auch…“

Un nun soll der Spaß nicht nur 510€ anstatt der knapp 300€ kosten, sondern ICH BEKOMME DEN WAGEN NUR OHNE RECHNUNG!

Kein Scherz: der wollte mir so eine schnöde Quittung in die Hand drücken! Als ich auf eine ordentliche Rechnung mit Kostenaufstellung bestanden habe, hieß es, der Chef sei unterwegs…und so werde ich nun seit einer Woche vertröstet. War eben wieder da und habe auf Herausgabe UND ordentliche Rechnung bestanden und wieder „Morgen ist der Chef da und hat hoffentlich Zeit“!!!
AAAAAAber:wenn ich die 510€ so bezahle, dann kann ich den Wagen natürlich sofort mitnehmen!

Zuerst habe ich wirklich gehofft, der Chef wäre gerade nicht da, aber nun befürchte ich natürlich das die mir keine Rechnung geben wollen und gerade deswegen brache ich sie, sollten die nicht ordentlich gearbeitet haben/Mist gebaut haben.

Was mache ich nun? …erst mal morgen mit Zeugen hin? Kann ich Anzeige bei der Polizei erstatten?
Vielen Dank im voraus, denn ich bin fertig mit den Nerven

Der Zoll dürfte sich dafür interessieren wegen Verdachts der Steuerhinterziehung. ramses90

na dann sagen die, sie wären ja guten Willens gewesen, aber der Chef wäre halt nie da/hätte keine Zeit gehabt :smile:

Hallo ich würde mich sofort mit der KFZ Innung in Verbindung setzen und den kompletten Fall schildern . Das wird nämlich der Werkstatt gar nicht gefallen .
viele Grüße noro

Meinst Du dieser Betrieb ist in der Kfz-Innung ?

auf der Homepage steht da nichts drüber

Warum zahlst Du nicht „Unter Vorbehalt“ ?
Dann hast Du den Wagen und kannst nachher die Rechnung nachfordern.
Darum kommt der Betrieb nicht herum.
Dann in aller Ruhe Rechnung und die Posten der Ersatzteile prüfen und ggf. erklären lassen .

Kann doch sein, hier macht der Chef noch alles selbst, erstellt auch die Rechnung. Ist der nicht da, geht alles drunter und drüber mit dem Bürokram.
Übrigens, das hätte man bei Werkstattwahl auch sehen müsssen, was das für ein Laden ist.

Eine Quittung über den Betrag hätte man doch bekommen. Und da schreibt man eben drauf , „Zahlung unter Vorbehalt“, weil man ja jetzt die Richtigkeit gar nicht prüfen kann.

Polizei ?
Was sollen die denn machen, wo ist hier ein Vergehen, was die ahnden sollen ?
Das man Wagen nur gegen Zahlung bekommt ? Das ist normal und zulässig.

MfG
duck313

na ja ich habe ja ein Anrecht auf eine richtige Rechnung mit einer Aufstellung.
ich schreibe also „unter Vorbehalt“ auf die Quittung?

Das ist dann auch nicht „schwarz“?

ich weiß ja überhaupt nicht was gemacht worden ist und kann später nichts reklamieren…deswegen versthe ich „unter Vorbehalt“ nicht so richtig.
Auf der Quittung stand nur „Reperatur“

Hallo,

Steige doch inden Wagen und fahre fort. Wo ist das Problem ?

Mit dem Ersatzschlüssel versteht sich…

MfG

Wenn auf der Quittung nur steht " 510 € dankend erhalten "

dann wäre das nur dann schwarz, wenn auf der späteren Rechnung nirgends die MWSt auftaucht.
Das wird man ja nachher sehen.

Und nicht der Kunde macht sich strafbar, er kann davon ausgehen, die MWSt ist incl. wenn einem nur eine Summe genannt wird.

Unter Vorbehalt sagt aus, man behält sich das Recht vor, die Summe zurückzuverlangen oder zu kürzen, falls die Prüfung der Rechnung etwas anderes ergeben sollte.
Ohne den Vorhalt ist es nicht so leicht, schon geleistete Zahlung zurückzufordern.

Wenn Du das nicht willst, dann warte ab und fahre jeden Tag hin und verlange die Rechnung und lasse Dir Posten für Posten erläutern und prüfe die Rechnung.
Und dann verlangst Du Schadenersatz für Zeitaufwand und wichtiger für den Nutzungsausfall des Wagens bzw. für einen benötigten Leihwagen.
Das letztere sollte man bereits jetzt der Firma schriftlich ankündigen, wenn sie die Rechnung/Wagen nicht rausrückt !

Nur die Firma hat es zu vertreten, das der Wagen nicht ausgelöst werden kann.
Ohne Rechnung kein Geld.