hallo. meine frau hate eine panne mit ihrem roller 50 ccm. meine vermutung war ein motorschaden. mit adac in eine rollerwerkstatt. der werkstatt chef meinte auch gleich das der motor schrott wäre. ich habe ihn noch gefragt ob es nicht reicht kolben und zylinder zu wechseln. er sagte nein. und sprach gleich vom neuen motor. kosten ca. 250 - 300€. er müßte aber noch schauen ob er einen ausstauschmotor bekommt. wir sagten ok und er hat den roller in sein system aufgenommen und wir bekamen ein werkstattauftrag wo steht " reperaturkostendiagnose". ein paar tage später rief die werkstatt meine frau an und meinte das sich die kosten um ca 600 € belaufen! meine frau sagte sie müßte sich mit mir noch absprechen wegen den kosten. meine frau und ich kamen zu entschluß das der roller es nicht wert sei und wir ihn mit motorschaden verkaufen wollen. heute ruft meine frau in der werkstatt an um das mitzuteilen das der roller nicht repariert werden soll. die werkstatt hat gesagt das der motor schon ausgebaut ist und somit ca. 160 € kosten entstanden sind, die wir zahlen sollen. was nu?
Sie müssen nicht zahlen. Hierfür haben Sie schließlich keinen Auftrag gegeben. Drohen Sie sofort mit Anwalt. Hier sollte es keine Diskussionen geben. Leider höre ich immer wieder von solchen Werkstätten. Ich trete da gleich immer sehr forsch auf, da wissen die gleich, woran sie sind.
Alles Gute
vielen dank…wir dachten uns so was schon…brauchte nur ne bestätigung…danke gruß…
Hallo,
vorweg: ich bin juristischer Laie und versuche, mit gesundem Menschenverstand eine Einschätzung entsprechend Deiner Angaben zu machen!
Ich vermute, dass Du nicht ganz schadlos aus der Sache rauskommst. Dich effektiv wehren kannst Du erst, wenn klar ist, worum es geht. Eine mündliche Aussage („kostet 160 Euro“) ist zu unbestimmt.
Ich würde mir an Deiner Stelle eine Rechnung (schriftlich) erstellen lassen (das kommt ja sowieso, wenn Du den Roller abholen willst) und dann prüfen, ob sie dem Reparaturauftrag entspricht. Möglicherweise ist dies nicht der Fall, denn ob für die in Auftrag gegebene Diagnose der Komplettausbau nötig ist, kann bestritten werden. Du wirst aber nicht umhin kommen, die Kosten für eine Diagnose, die Du ja tatsächlich in Auftrag gegeben hast, zu zahlen. Wieviel da angemessen ist, kann ich aber überhaupt nicht beurteilen.
Ich fürchte, dass meine Antwort nicht die erhoffte ist, wünsche Dir aber Erfolg bei der Verhandlung mit der Werkstatt.
Servus,
mein erster schritt wäre-nach meinem wissenstand:
- da du wohl beim ADAC bist, würde ich dort mal nachfragen. Als mitglied hast du ein recht auf kostenlose rechtsauskunft von einem adac vertragsanwalt.
2.wenn es eine reguläre WS ist, gibt es eine Schlichtungsstelle der KFZ Innung-einfach mal anrufen und fall schildern - Zahlen? Hast du einen mündlichen oder schriftlichen Auftrag erteilt den Motor zu zerlegen und zu reparieren? mit reperaturkostendiagnose kann ich persönlich nix anfangen.
- rausgabe des fahrzeuges verlangen, wenn kein vertrag zustande gekommen ist-aber das müßte irgendjemand prüfen. siehe schritt schritt 1 und 2
gruß
dr.mos
Hallo 1renechen1,
sorry, ich kann nicht helfen, weil ich kein Experte bin.
Viele Grüße
tussi01
Hallo,
wenn der Werkstatt eindeutige mitgeteilt wurde, dass noch nichts geschehen soll, muss man die Kosten auch nicht bezahlen.
Allgemein gesagt:
Entscheidend ist wie der Auftrag vergeben und was genau abgesprochen wurde. Pauschale Aussagen sind daher grundsätzlich immer mit Vorsicht zu geniessen.
Hier scheint ja der auftrag sinngemäß gewesen zu sein: Bitte stellen Sie fest, was am Roller/Motor defekt ist und machen Sie mir einen Kostenvoranschlag. Leider ist offenbar nicht darüber gesprochen worden, ob die Schadensanalyse und die Erstellung des Kostenvoranschlages Geld kosten wird. Es sind Leistungen die hierzu erbracht werden müssen.
Da wir alle keine Hellseher sind, muß also der Motor ausgebaut und zerlegt werden. Erst dann kann man sehen welche Teile erneuert werden oder ggf repariert werden müssen. Anmerken muß ich noch, das selbst dann noch nicht 100% sichergestellt ist das das Fahrzeug/Motor ganz ohne Fehler/Mangel ist. Oft erkennt man nur symthome dessen Ursache beim 2. Blick erst erkennbar werden. Es ist also Fehlerabhängig. Für ein Ausbauen und Zerlegen eines Motors sind sehr schnell 3-4 Stunden weg. Bei einem Stundensatz von ca 50 Euro kämen folglich schnell 150 bis 200 Euro zusammen. Bei einem Reparaturauftrag würden solche Leistungen ja nicht erneut anfallen daher würden diese Kosten im Falle eines Auftrages mit eingerechnet werden. Ohne Rep Auftrag sind sie aber angefallen. Ohne das bekanntlich eine Rechtsberatung nicht durchgeführt werden darf, könnte ich aber mitteilen wie ich entscheiden würde: Betrag würde ich bezahlen. Einen Kommentar würde die Werkstatt aber erhalten, dass die Kosten für mich überraschend war und das ich doch eine Info erwartet hätte, was im Falle eines fehlenden Reparaturauftrages für Kosten entstehen für die Erstellung eines Kostenvoranschlages. Ggf könnte der Hinweis über die Monteurstunde gefehlt haben, die eigentlich gemäß PAngV hätten ausgehängt sein müssen. Man darf ja auch seine Unzufriedenheit gegenüber Geschäftsführern darlegen. Wie diese dann reagieren bleibt ihnen ja selbst überlassen.
MfG
R.S.
Wenn ich das richtig sehe, dann haben Sie einen Auftrag erteilt. Nach dem Ausbau des Motors hat der Werkstattmensch gesehen, dass der ursprüngliche Reparaturumfang sich nicht halten lässt und hat sie informiert.
Wenn Sie dann den gesamten Auftrag stornieren, müssen sie wohl oder übel die bis dahin angefallenen Arbeiten bezahlen.
Wie sollte der Monteur ohne Ausbau des Motors denn den Gesamtschaden beurteilen können.
Kostenvoranschläge sind halt im Zweifelsfall nur etwas wert, wenn sie schriftlich vorliegen.
Aber einen verbindlichen Kostenvoranschlag wird eine KFZ-Werkstatt nicht ohne Durchsicht des KFZ machen.
Und die Durchsicht kostet halt auch Geld.
das darf die werkstatt auf keinen fall und sie haben ja auch keine einverständniserklärung unterschrieben.
ich würde mir im internet einen seriösen anwalts- bzw. rechtsberaterservice (in der regel ca. 1,- pro minute) raussuchen und mir von denen einen brief mit den entspr. paragraphen diktieren lassen. das kostet sie vielleicht 10,- euro. damit würde ich der werkstatt zeigen, dass sie keinen unwissenden idioten vor sich haben. in der regel geben die dann klein bei.
ich habe das ähnlich auch so erlebt mit meinem roller und weiß mich unterdessen so zu wehren.
viel glück und lassen sie sich nicht verarschen!
-)
Hallo,
an sich dürfte das nicht rechtens sein, da ihr keinen Auftrag für die Reparatur gegeben habt, sondern nur einen Kostenvoranschlag haben wolltet.
VG
Nadine