Meine Frage:
Muss eine KfZ-Werkstatt den Zustand des Fahrzeuges wieder herstellen, in dem sie es angenommen hat?
Wenn das Auto beispielsweise durch eine begonnene Analyse auseinander gebaut wurde und Trägeteile angeschweißt wurden… wenn die Reparatur sich als finanzieller Totalschaden entpuppt und nicht vollendet werden soll.
Oder kann sie einem das Auto in diesem unfertigen Zustand vorlegen?
Wenn das Auto beispielsweise durch eine begonnene Analyse
auseinander gebaut wurde und Trägeteile angeschweißt wurden…
wenn die Reparatur sich als finanzieller Totalschaden entpuppt
und nicht vollendet werden soll.
Ich vervollständige mal:
Man gibt ein Fahrzeug nach Unfallschaden zur Reparatur.
Erst während der Reparatur stellt sich heraus, dass diese finanziell unsinnig wäre und der Kunde sagt: Stop, wird nicht repariert!
Oder kann sie einem das Auto in diesem unfertigen Zustand
vorlegen?
Würde der Kunde den Rückbau bezahlen wollen?
Wenn die Werkstatt nicht von vorne herein hätte sehen können, dass die Reparatur unmöglich ist, dann hat sie doch fachgerecht den Auftrag ausgeführt. Somit denke ich, dass alle bisher gemachten Arbeiten zu bezahlen sind und ein Rückbau nicht kostenlos zu erfolgen hat.
Ich denke, dass das ähnlich wie bei erfolglosen Reparaturversuchen ist. Solange die Werkstatt zielgerichtet und sachgerecht vorgeht, muss man ja auch erfolglose Versuche bezahlen. (http://vrpmuse2006.makrolog.de/idrsptest2009/ShowDoc…)
Dass dies nicht unentgeltlich geschieht war mir klar. Doch ich war mir nicht sicher, ob die Werkstatt sagen kann, dass quasi alles so gelassen wird wie es ist, da die Reparatur nicht vollständig ausgeführt werden soll.
Man kann also einen Zusammenbau der fehlerhaften Teile fordern, muss dann natürlich die Arbeitszeit bezahlen. Hab ich das richtig verstanden?
Wenn die Werkstatt nicht von vorne herein hätte sehen können,
dass die Reparatur unmöglich ist, dann hat sie doch
fachgerecht den Auftrag ausgeführt. Somit denke ich, dass alle
bisher gemachten Arbeiten zu bezahlen sind und ein Rückbau
nicht kostenlos zu erfolgen hat.
Was ist jedoch wenn beim Versuch des Ausbaus der Injektoren, etwas
darauf geschweißt wurde, um diese zu entfernen, was jedoch trotz allem nicht möglich war?
Man kann den verschweißten Injektor anscheinend nicht mehr frei bekommen und wenn man ihn mit Gewalt heraus bekommen will, würde der Zylinderkopf beschädigt werden, was die Reparaturkosten über 4000 Euro schießen lässt.
Nun ist einer der Injektoren verschweißt und kann nicht ohne Weiteres wieder geschlossen werden.
Wobei die Verschweißung nicht mit dem Kunden abgesprochen war…