Hallo, folgender fiktiver Fall.
Person A kauft sich bei einem freien Händler einen scheckheftgepflegten Wagen der Marke Mercedes. Auf dem Wagen sind keine Originalfelgen. 2 Monate später kauft sich Person A in der Mercedesniederlassung originale Mercedes Winterräder, die Sommerräder mit den runtergefahrenen Sommerreifen werden kostenpflichtig eingelagert.
Jetzt im Frühjahr ruft Person A in der Niederlassung an und bitte um neue Reifen. Die Niederlassung fordert keine Unterlagen zu den Felgen an und zieht neue Reifen in der gleichen Grösse auf. Die Niederlassung fordert keine Unterlagen zu den Felgen an.
Person A merkt 1 Woche später, dass die Reifen gar nicht zulässig sind und konfrontiert die Niederlassung damit. Diese empfielt Person A erstmal zum Tüv zu fahren was Person A auch macht. Der Ingenieur beim Tüv erklärt dass diese Reifen auf gar keinen Fall auf dem Mercedes gefahren werden dürfen. Damit konfrontiert Person A die Niederlassung die sich weigert die Reifen gegen Tüv konforme auszutauschen. Die Niederlassung gibt die Schuld der Person A und dass diese sie darauf aufmerksam hätte machen müssen. Person A weist das zurück weil er als Laie keine Ahnung von den verschiedenen Reifengrössen hat und nicht wusste dass der Vorbesitzer eine falsche Reifengrösse auf den Felgen aufgezogen hat!?
Die Schiedstelle bei Mercedes ist informiert, leider kann das mehrere Tage dauern und Person A benötigt den Wagen eigentlich dringend in 3 Tagen zwecks eine langen Fahrt in den Urlaub.
Welche Möglichkeiten hat Person A?
Wer ist „schuld“
Vielen Dank für jede Antwort!
Hallo !
Muss die Werkstatt(der Mitarbeiter dort) an eingelagerten Rädern erkennen,zu welchem fahrzeug sie gehören und ob sie zum Fahrzeug passen bzw. sogar ob sie zulässig sind ?
Eingelagerte Räder sind nach dem Kundennamen einsortiert,nicht nach einem Fahrzeugtyp.
Man bestellt telfonisch neue Reifen. Die Werkstatt zieht die gleiche Größe wie vorher drauf.
Bei der Montage stellt sich die Frage,muss Werkstatt es wissen und bemerken,diese Räder sind unzulässig für diesen Wagen ?
Der Kunde hatte es beim Kauf doch auch nicht gemerkt,obwohl er ja Reifengröße zum den Papieren vergleichen konnte.
Kunde fuhr damit vor,muss man das also erkennen,hoppla,hier stimmt was nicht ?
Ich meine,nur bei offensichtlichen Unstimmigkeiten,also absolut auffälliges Unter-/Übermaß usw.
Man wird sehen,was rauskommt. Wenn man in schon 3 Tagen verreisen will,dann muss man wohl oder übel in den sauren Apfel beissen und sich vorerst neue passende Reifen kaufen und aufziehen lassen.
Bis dahin wird das nie geklärt sein mit der Werkstatt.
mfG
duck313
Hallo,
Muss die Werkstatt(der Mitarbeiter dort) an eingelagerten Rädern erkennen,zu welchem fahrzeug sie gehören und ob sie zum Fahrzeug passen bzw. sogar ob sie zulässig sind ?
Also als Kunde würde ich sowas tatsächlich erwarten. Ich kenne das so, dass man in jeder Werkstatt auch mit seinem Fahrzeug registriert ist. Kann ich aber selbstverständlich nicht verallgemeinern. Wozu brauche ich aber sonst eine Fachwerkstatt mit einem entsprechenden Preisgefüge? Wenn ich es richtig gelesen haben, geht es um eine Fach/Vertragswerkstatt der Marke des Fahrzeugs. Beim Wald- und Wisen-Billigheimer würde mich das nicht wundern.
Eingelagerte Räder sind nach dem Kundennamen einsortiert,nicht nach einem Fahrzeugtyp.
Und die werden auch einfach irgendwo drangeschraubt, womit der Kunde gerade vorfährt? Ich glaube, von solch einer Werkstatt muss man mehr erwarten dürfen. Und eigentlich wird doch der Kunde auch mit seinem Fahrzeug registriert. Ist aber vieleicht einfach nur Service und nicht justiziabel.
Man bestellt telfonisch neue Reifen. Die Werkstatt zieht die gleiche Größe wie vorher drauf.
Hier käme es in der Tat drauf an, was und wie man bestellt hat. Hat der gesagt, die gleichen Reifen oder neue Sommerreifen für mein Fahrzeug?
Bei der Montage stellt sich die Frage,muss Werkstatt es wissen und bemerken,diese Räder sind unzulässig für diesen Wagen ?
Würde ich ganz klar von solch einer Werkstatt erwarten. Was qualifiziert die zu einer Fach- oder Vertragswerkstatt?
Der Kunde hatte es beim Kauf doch auch nicht gemerkt,obwohl er ja Reifengröße zum den Papieren vergleichen konnte.
Das kann aber doch nicht der Grund für ein mögliches Versagen der Werkstatt sein.
Kunde fuhr damit vor,muss man das also erkennen,hoppla,hier stimmt was nicht ?
Na jedenfalls spätestens dann, wenn es explizit um die Reifen geht.
Ich meine,nur bei offensichtlichen Unstimmigkeiten,also absolut auffälliges Unter-/Übermaß usw.
Nö, dass muss dann auch schon der Laie erkennen. Von Fachleuten darf man mehr erwarten. Erst recht wenn Fachwerkstatt und Fahrzeug von der gleichen Marke sind.
Man wird sehen,was rauskommt. Wenn man in schon 3 Tagen verreisen will,dann muss man wohl oder übel in den sauren Apfel beissen und sich vorerst neue passende Reifen kaufen und aufziehen lassen.
Sehe ich auch so.
Bis dahin wird das nie geklärt sein mit der Werkstatt.
Genau, und unter Lebenserfahrung verbuchen sowie entsprechende Konsequenzen für die Zukunft ziehen.
Wenn ich selber aufpassen muss, die richtigen Reifen auszusuchen, dann mache ich das gleich im Internet und bestelle die dort, wo ich sie am Ende am günstigsten herbekomme. Lasse ich ein Haufen Geld in der Fachwerkstatt, erwarte ich, dass man mir in dieser Beziehung die Arbeit abnimmt.
Mir ist der Vorgang echt unerklärlich und mir wäre das als Werkstattchef schon ein wenig peinlich.
Grüße
Wer ist „schuld“
Alle drei.
Der Vorbesitzer, weil er Murx gemacht hat.
Der jetzige Besitzer, weil alleine er dafür verantwortlich ist, dass sein Fahrzeug im ordnungsgemäßen Zustand ist.
Die Fachwerkstatt, weil sie in gewissem Umfang sich nicht „doof stellen“ darf.
Ich würde mich fragen, wie auffällig das gewesen wäre, dass Reifen/Felde nicht zum Fahrzeug passten.
Die Werkstatt kann sicher nicht dazu verdonnert werden, bei jeder Radmontage in langen Listen die Zulässigkeit zu prüfen.
Bei einem auffälligen Fehler (Rad hat z.B. viel zu wenig Luft zum Kotflügel, oder das Rad stünde hervor) würde ich das aber schon ewarten.
Gibt es da eine Art Garantenstellung einer Fachwerkstatt???
Kurzes Feedback von Herrn A
Schlichtungsstelle von Mercedes gab Herrn A Recht da die Werkstatt immer überprüfen muss, dass die verbauten Teile zum Auto passen.
Anwaltshotline vom ADAC gab ebenfalls Herrn A Recht und zitierte mehrer Fälle die vergleichbar waren.
Anwalt von Herrn A ist ebenfalls zuversichtlich und gibt morgen der Werkstatt eine Frist bis Mittag sich zu entscheiden andernfalls lässt Herr A die Reifen woanders montieren und stellt das der Werkstatt in Rechnung.
Herr A kennt jetzt den Unterschied zwischen 275/45R20 und 275/40R20.
Vielen Dank für jede Antwort und Herr A gibt Feedback wie die Werktatt morgen reagiert.
Danke!
Ergebnis
So, Werkstatt hat nachgegeben.
Entweder besorgt die Werkstatt ein Tüv Gutachten, dass die Reifen-Rad-Auto Kombination eine sonder-ABE bekommt oder es gibt neue Gummies.
Werkstatt hat eindeutig eine Überprüfungspflicht, dass jedes eingebaute Teil auch definitiv zu dem Auto passt. Dies wurde hier ganz klar verletzt.
So oder so ähnlich wurde es Herrn A erklärt
Der Anwalt der Werkstatt sah das wohl in weiten teilen ebenfalls so.
Vielen Dank für jeden der sich hier Gedanken gemacht hat!!!