Werkstattkosten

Person A brachte seinen Golf 4 zu einer Vertragswerkstatt mit dem Auftrag Dichtungsring zwischen Antriebswelle und Getriebe wechseln.
Dabei ist eine Mutter (die sitzt im Getriebe) ins Getriebe gefallen und verursachte zusetzliche Arbeiten in Höhe von ca. 400 Euro, weil das Getriebe ausgebaut und komplett zerlegt werden musste.
Diese Kosten soll jetzt Person A als Kunde übernehmen.
Ist das richtig? Wie sieht Ihr das?

Nur damit ich das richtig verstehe: Die Werkstatt hat einen Fehler gemacht, dessen Behebung sie dir jetzt in Rechnung stellen will?

Levay

Nur damit ich das richtig verstehe: Die Werkstatt hat einen
Fehler gemacht, dessen Behebung sie dir jetzt in Rechnung
stellen will?

Levay

Ja, so ist es…
Nicht nur stellen, ich musste ja die Rechnung auch bezahlen, damit ich das Auto rausbekomme…
Habe ich mit dem Vermerk , unter Vorbehalt’’ gemacht…

Fein. Dann kommt ja ein Anspruch auf Rückzahlung aus § 812 I BGB in Betracht. Nach meiner Einschätzung stehen deine Chancen sehr gut, entsprechende Beweisbarkeit vorausgesetzt. Ich bin zumindest der Ansicht, dass es sich lohnt, einen Anwalt einzuschalten.

Rechtsdogmatisch ist es so: Wenn du mehr gezahlt hast, als du hättest zahlen müssen, ist die Werkstatt insoweit ungerechtfertigt bereichert und dir zur Herausgabe verpflichtet. Entscheidend kommt es jetzt also darauf an, ob du hättest zahlen müssen. Da kommt eigentlich nur ein Werkvertrag als Rechtsgrundlage in Frage. Mal abgesehen davon, dass die was getan haben, was nicht beauftragt war (das kann aber entsprechend der Vereinbarung auch anders sein), mussten sie, wenn sie schuldhaft einen Schaden verursacht haben, diesen natürlich kostenfrei beseitigen bzw. auf ihre Kosten. Wenn eine Werkstatt ein Auto kaputt macht (oder eben die Schraube verliert…) und das wieder in Ordnung bringt, ist das für mich nicht mehr als die Erfüllung eines Anspruchs auf Schadensersatz (gerichtet auf Naturalrestitution).

Levay

Hi, das erinnert mich an eine selbst erlebte Begebenheit:

In meiner unermesslichen Güte wollte ich jemandem die Glühlampe am Scheinwerfer eines neuen Polo wechseln. Dem Kunststoffring zum Drehen maß ich keine besondere Bedeutung bei und mit der mundpropagandalich erfahrenen weisheit, ein Glühlampentausch bei diesem neumodischen Autochen sei nur durch werkstättliche Künste zu bewerkstelligen, besah ich ich mir die Mimik der Glühlampenhalterung. Mit einem TORX-Schraubenzieher löste ich eine Schraube des Befestigungsringe, um sie sicher in meiner väterlichen Hand vor dem Abhandenkommen zu beschützen. Mit der zweiten Schraube gelang mir das nicht: Mit einem Klackern verabschiedete sie sich aus meiner Sichtweite und verlor sich in den Gedärmen schwarzer Kabelstränge im Motorenraum.

In der VW-Werkstatt eröffnete man mir, dass nun ein neuer Scheinwerfer zu xxx,xxx Euro fällig wäre. Warum? Weil die Schraube in den Reflektor gefallen sei und nun darin rumkugeln würde. Nein nein, die Schraube ist nicht in den Reflektor gefallen. Und man solle bitte die huldigste Zuneigung beweisen, indem in der Schraubenkiste nach einer gottverfluchten Blechtreibschraube annähernd passender Amnessungen gesucht würde. Der Techniker tat dies dann auch. Setzte ds Schräublein auf den Kopf des meisterlichen Schraubendrehers und beim Anfädeln zum Schraubenloch hin geschah das Unfassbare: Mit einem Klackern verabchiedete sich die Schraube in … den Reflektor.

„So, und jetzt bauen SIE uns einen neuen Scheinwerfer ein, gell? Auf Ihre Kosten.“

So schnell habe ich noch nie einen Kopf rot werden sehen. Fast noch schneller ward eine biegsame Welle mit Magnetkopf herbeigeschafft. In etwa 3 Sekunden war die verlustige Schraube aus ihrem gläserenen Gefägnis befreit.

Grüßle

HM

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