Werkstattpfandrecht

Guten Tag,
ich habe vor einem Jahr einen Unfall mit meinem Scudo gehabt. Es handelt sich um einen Versicherungsschaden. Leider ist dieser vor Gericht bis jetzt noch nicht geklärt. Dadurch ist erst die Hälfte des Schadens beglichen und die MwSt.
Jetzt hält die Werkstatt ein anderes Fahrzeug meiner Firma - einen Ducato - zurück, bis ich die oben gesagte Rechnung bezahle. Darf die Werkstatt das?

Hallo!

Aus meiner Sicht nein .
Selbst wenn sie ein „erweitertes Pfandrecht“ in den Geschäftsbedingungen stehen hat, gilt das hier m.E. nach nicht. Das muss einen Zusammenhang zw. Geldforderung und Fahrzeug haben, also gleiches Fahrzeug z.B.

Aber generell hat die Werkstatt einen Anspruch auf Bezahlung der Werlstattrechnung aus Versicherunsgscahden, egal ob und wann die VS zahlt. Niemand muss Gerichtsverhandlungen abwarten !
Auftraggeber der Reparatur war der Kunde,also ist er auch zahlungspflichtig.  Das gilt auch bei Abtretung der Regulierung an Werkstatt.

Mal ehrlich, Du bist doch auch Unternehmer. Wartest Du 1 Jahr und länger auf Bezahlung Deiner Arbeit ? Und von Werkstatt verlangst Du es ?
Warum Du Werkstattrechnung nicht bezahlt hast weißt wohl auch nur Du !
Mit VS muss man sich eben alleine und außerhalb rumschlagen. Gehts gut aus, bekommt man ja sein Geld zurück.

MfG
duck313