Liebe/-r Experte/-in,
ich hatte eine unfall und habe mein auto in einer werkstatt reparieren
lassen.
danach stellte sich heraus, daß die motorhaube nur noch zu zweit zu
öffnen ist.(klemmt total) beim anbringen des neuen kotflügels wurden die
im weg liegenden schläuche zur seite geschoben und dann dort
liegengelassen. das hat dazu geführt, daß der schlauch für die
kühlflüssigkeit durchgerieben wurde und ich während einer fahrt alles
kühlwasser verlor.dabei stellt ich auch fest daß kein öl merh da war.
die neuen radkappen waren offensichtlich nicht richtig befestigt, denn
nach einer woche fehlte die erste, die zweite dann kurz dananch.
ich bin zur werkstatt gefahren, habe alles erklärt und vorgezeigt. jaja,
man wird mich anrufen. und das wars. nichts tut sich.
ich habe kein vertrauen dahin und möchte mein auto anderswo reparieren
lassen. auch zylinderkopfdichtung nachsehen ob schaden entstanden ist.
habe ich das recht, dies in eine anderen werkstatt zu tun und dann die
bezahlung zu verlangen ? was muß ich beachten bzw. einhalten um da
rechtssicher zu sein ?
schon im voraus herzlichen dank. mit freundlichen grüßen elke
Eindeutig: nehmen Sie einen anwalt, das, wenn es so ist wie sie sagen, muss dann die Werkstatt zahlen und den Anwalt mit, das ist zu schwer allein, ausser die geben nach. Erst hingehen und reden, mit Zeugen und dann Anwalt.
MfG
Hallo, haben Sie den Schaden der Versicherung gemeldet? Dann korrespondieren Sie mit der. Erklären ihr den Sachverhalt.
Wenn nicht:
Schreiben Sie einen Brief indem Sie um Reparatur innerhalb der nächsten 5 Tage bitten (diese Zeit sollte für eine Werkstatt ausreichen). Schreiben Sie dazu, wenn dies nicht passiert, werden Sie ihr Auto in eine andere Werkstatt bringen und auf deren Kosten dort reparieren lassen. Ausserdem verlangen Sie einen Ersatzwagen für die Zeit der Reparatur. Da es schon so lange dauert- auf Kosten der Werkstatt.
Bringen Sie den Brief persönlich dorthin und lassen sich den Erhalt schriftlich bestätigen!
Ausserdem würde ich mal mit der örtlichen Zeitung darüber reden, die bringen sowas doch gerne. Sagen Sie das auch ruhig in der Werkstatt.
Meine ganz persönliche Meinung: Sie lassen sich das schon zu lange gefallen. Ich hätte mein Auto gleich in eine andere Werkstatt gebracht und die DEKRA dazugerufen die den Schaden durch die Reparatur aufnehmen. So hat man Rechtssicherheit.
Aber Ihr Auto können Sie jederzeit abholen, ist doch Ihnen!!!
Hallo,
Das Gesetz regelt das so:
§ 637 BGB Selbstvornahme
(1) Der Besteller kann wegen eines Mangels des Werkes nach erfolglosem Ablauf einer von ihm zur Nacherfüllung bestimmten angemessenen Frist den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen, wenn nicht der Unternehmer die Nacherfüllung zu Recht verweigert.
Möglicherweise gibt es eine ergänzende Regelung in den AGB der Werkstatt. Ob und inwieweit die wirksam sind, kann ich mangels Kenntnis der AGB nicht beurteilen.
Also zunächst angemessene Frist (max. 14 Tage) setzen und ansonsten anderweitige Reparatur androhen. Ggf. jetzt schon Anwalt zu Rate ziehen, da bei Verweigerung eines weiteren Reparaturversuches sicher auch nicht freiwillig die Kosten der Reparatur durch eine andere Werkstatt bezahlt werden.
Zunächst muss man der bisherigen Werkstatt die Chance geben, den Schaden zu reparieren, ehe man in eine andere Werkstatt gegen kann. Ich denke, zwei Nachbesserungsversuche, den letzten mit der Ankündigung, dass dies die letzte Chance ist, sollte man geben, um auf der sicheren Seite zu sein.
MfG
Vierten
Hallo Elke,
die Werkstatt hat das Recht, zweimal den Schaden nachzubessern. Erst, wenn sie es bis dahin immer noch nicht hinbekommen hat, darfst du eine andere Werkstatt beauftragen und die Kosten dafür verlangen.
Deshalb erst einmal die Mängel aufschreiben und dieses Schreiben mit der Aufforderung um Nachbesserung binnen (in der Regel) 10 Tagen) zusammen in die Werkstatt bringen.
Gleichzeitig in dem Brief ankündigen, dass im Falle einer Nichtnachbesserung ein Gutachter zur Schadensfeststellung beauftragt wird.
Vermutlich wird die Werkstatt kuschen.
Falls nicht, kannst du dich gerne nocheinmal bei mir melden.
Ganz liebe Grüße
Sonja