Werkstattrechnung erhöht !

Servus miteinand,
gegen wir mal davon aus ein PKW soll repariert werden. Der Besitzer der Werkstatt gibt an, dass die Reparatur ca. 300 EUR kosten soll. Unabhängige Zeugen sind bei diesem Gespräch dabei.

Nach einer Woche ruft der Auftraggeber die Werkstatt an, um den Preis zu erfragen. Man sagt ihm, dass die Reparatur beendet und diese teurer als gedacht geworden sei und nun 700 EUR kosten soll. Unter Protest senkt die Werkstatt den Preis auf 500 EUR. Zuvor wurde der Auftraggeber nicht über die Erhöhung informiert.

Ist dies rechtens und muss der Auftraggeber die Rechnung (vollständig) begleichen ?

Die Frage ist nicht einfach zu beantworten. Für welche Arbeiten wurde ein Auftrag erteilt.

Die Frage ist nicht einfach zu beantworten. Für welche
Arbeiten wurde ein Auftrag erteilt.

Gehen wir davon aus, dass ein Kotflügel getauscht und lackiert und ein Teil einer Schürze geglättet und lackiert werden musste.

In meinen Augen sind die abgesprochenen ca. 300 EUR ein mündlicher Vertrag. 700 EUR scheiden für mich ohne vorherige Absprache gänzlich, 500 EUR eigentlich auch aus. 500 EUR sind für mich nicht circa 300 EUR, sondern 60 % mehr…

OK. Ich ging von der Annahme aus, das z.B. die Bremsanlage instand gesetzt und dabei festgestellt wurde, das zu den Bremsbelägen auch noch die Radlager und Bremsscheiben erneuert werden mußten um das Fahrzeug in einem verkehrssicheren Zustand an den Auftraggeber zu übergeben. In diesem geschilderten Fall
wären die Verhandlungen erheblich schwieriger.

Wenn es sich aber wie oben geschrieben, um auch preislich überschaubare Karosseriearbeiten handelte, könnte in einem weiteren Gespräch mit der Werkstatt auch ein Thema sein, mit der Schiedstelle des Kfz. Handwerkes das Problem zu lösen.
Über die Schiedstelle des Kfz. Handwerkes kann nur positives berichtet werden.
Für die Zukunft, mehrere Angebote einzuholen und bei der Preisverhandlung mehrmals betonen, das der vereinbarte Preis auf keinen Fall ohne weitere Vereinbarungen übeschritten werden darf. Und das noch auf einem Stück Papier.

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Okay, soweit verstanden. Muss man denn die gesamte Rechnung unter Vorbehalt zunächst komplett bezahlen oder kann man erst lediglich 400 EUR (Das ist der max. Preis den ich bereit bin zu zahlen) anzahlen. Wie schaut es dann mit dem Pfandrecht aus ?

Hallo,
Der Auftraggeber muss die Rechnung nicht vollstaendig begleichen. Bei derartigen Absprachen handelt es sich in der Regel nicht um die Vereinbarung eines bestimmten Preises, sondern um Kostenvoranschlaege, bei denen eine gewisse Toleranz erlaubt ist. Wie hoch die Abweichung tatsaechlich sein darf, richtet sich nach dem Einzelfall. Als Richtwert gelten 10%. Wenn die Toleranz ueberschritten werden soll, muss der Auftraggeber vorher zustimmen.
Der Autraggeber sollte anbieten, EUR 330,- zu bezahlen. Der Auftragnehmer muss nach dieser Zahlung das Auto herausgeben. Ein Pfandrecht besteht nicht, da keine ueber EUR 330,- hinausgehenden vertraglichen Ansprueche.
Gruss
Christoph

Danke für die Antworten. Man hat sich jetzt darauf geeinigt 400 EUR zu zahlen. Sind zwar auch nicht 300, aber das geht schon in Orndnung. Für das nächste Mal weiß man aber Bescheid + die Werkstatt hat nun einen Kunden weniger. Also, nochmal besten Dank…