Tach!
Vermutlich geht es dabei um eine Werkstattbindung, d.h. der
Versicherer „empfiehlt“ im Rahmen der Kaskoversicherung im
Schadensfall eine Werkstatt.
laut des Versicherers muss ich im Schadensfall diese eine
bestimmte Werkstatt nutzen.
Wenn ich einen Schadensfall habe und den über die Versicherung
laufen lasse, bedeutet dass nicht dass ich bis auf den
Schadensfall keine weiteren Kosten habe??? Demnach könnte es
mir doch prinzipiell egal sein, ob ich nun eine günstige freie
Werkstatt aufsuche, oder die teure Vertragswerkstatt nehme die
der Versicherer will, oder verstehe ich das falsch?
So wird es sein.
Details liefern die Versicherungsbedingungen.
Normalerweise ist ein Ersatzwagen in der Schadensregulierung
der Versicherer nicht enthalten. Bei der Werkstattbindung
jedoch meiner Erfahrung nach schon. Ferner wird das Auto
abgeholt und nach Reparatur wieder zugestellt.
Einen Ersatzwagen gibt es nur bei einem weiteren Zusatzpaket,
welchem dem ADAC ähnelt, aber der Hol- und Bringservice schon,
sofern der Schaden über 15 km vom Wohnort entfernt ist.
Wie gesagt, ein Blick in die Bedingungen des Versicherers hilft.
Ferner habe ich dadurch eine jährliche Ersparnis von ca. 300
Eur, die ich gerne mitnehme.
Ich würde nur ca. 100,-- sparen.
Letzten Endes musst Du selbst wissen, ob Dir die freie Werkstattwahl die 100 Eur wert ist.
Die Versicherer empfehlen m.E. auch nur Fachbetriebe und Du erhältst eine Gewährleistung auf die Arbeit.
Den von mir genutzten Betrieb habe ich sogar weiter empfohlen.
Wenn man natürlich einen Kumpel mit Karosserie-Meisterwerkstatt hat, der einem günstiger helfen kann, mag das Sinn machen. Ich verfüge über keinen solchen, also nutze ich den Service des Versicherers und habe den minimal möglichen Aufwand im Schadensfall.
Für einen Mercedes SLR oder einen Maybach Zeppelin würde ich das vielleicht nicht machen, aber für meine Brot-und-Butter-Kisten ist das m.E. ein guter Weg.
Gruß,
M.