angenommen Frau A wurde das Auto (2 Jahre) von Unbekannt zerkratzt (größerer Schaden - geht vollständig über die rechte Seite des Autos). Frau A nimmt Vollkaskoversicherung in Anspruch wo freie Werkstattwahl vereinbart ist. Die Kfz-Versicherung bietet aber trotzdem nochmal die „Vorzüge“ der Vertragswerkstätten an wie etwa:
-PKW wird abgeholt und nach der Reparatur zurückgebracht
-kostenfreies Ersatzfahrzeug im Kaskoschadenfall bei Durchführung der Reparatur
-technisch hochwertige Reparaturen in DEKRA-zertifizierten Fachbetrieben,mit Original-Ersatzteilen und nach den Vorgaben der Hersteller
-6 Jahre Garantie auf alle Reparaturarbeiten und Übernahme der jeweiligen Herstellergarantie
-kostenlose Innen- und Außenreinigung des PKW nach der Reparatur
-komplette Abwicklung von der Beauftragung bis zur Abrechnung mit der Werkstatt übernehmen wir
Frau A weiss nun nicht womit sie besser fährt. Sie hat noch kein Kostenvoranschlag machen lassen.
Kann jemand weiterhelfen??
Guten Tag Melli,
Sie haben ja die ganzen Wohltaten bereits aufgelistet. Demnach bekommen Sie alles vom Feinsten und müssen sich um nichts kümmern.
Warum das eine Hürde sein soll, erschließt sich mir nicht.
Vielleicht sollten Sie noch darauf achten, dass Sie - nachdem Sie eingeschlagen haben - zukünftig den preisgünstigeren Kaskotarif mit
Werkstattwahl durch den Versicherer auch in Ihrer Police stehen haben.
Gruß
Günther
Sie haben ja die ganzen Wohltaten bereits aufgelistet. Demnach
bekommen Sie alles vom Feinsten und müssen sich um nichts
kümmern.
Warum das eine Hürde sein soll, erschließt sich mir nicht.
Hab ich wohl nicht gut erklärt:
Angenommen Frau A möchte noch nicht reparieren lassen, da sie noch nicht weiss welche Werkstatt sie nehmen soll: Muss die Vollkaskoversicherung dann lt. Kostenvoranschlag (der von Frau A eigens ausgesuchten Werkstatt)schon vorauszahlen auch wenn die Reparatur später irgendwann erfolgt oder evtl. auch garnicht??
Hab ich wohl nicht gut erklärt:
Angenommen Frau A möchte noch nicht reparieren lassen, da sie
noch nicht weiss welche Werkstatt sie nehmen soll: Muss die
Vollkaskoversicherung dann lt. Kostenvoranschlag (der von Frau
A eigens ausgesuchten Werkstatt)schon vorauszahlen auch wenn
die Reparatur später irgendwann erfolgt oder evtl. auch
garnicht??
Hallo Melli,
doch, zahlen muss/wird der VR so oder so, und da keine Werkstattbindung im Vertrag steht, auch den höheren Preis einer WS, die nicht mit dem VR kooperiert.
Du sprichst hier aber genau eine der Problemzonen der von Günther so gelobten Werkstatttarife an: wenn gar nicht repariert, sondern das beschädigte Auto verkauft werden soll, hat man ein Gutachten über einen nicht „marktgerechten“ Schadenbetrag. Das macht die Sache kompliziert.
Und im übrigen sind die zw. VR und WS vereinbarten Sätze nicht kostendeckend, daher werden andere wiederum teurer berechnet, aber das ist ein anderes Thema…