Hallo,
Student X arbeitet neben dem Studium im Rahmen eines Werkstudentenvertrages. Dieser Vertrag regelt die wöchentliche Arbeitszeit auf 20 Stunden, die pauschal vergütet werden. Intern besteht eine inoffizielle Übereinkunft, dass aber 24 Stunden bzw. 3 Tage gearbeitet werden. Student X hat die Freiheit, selbst zu entscheiden, an welchen Tagen gearbeitet wird und trägt das immer ein bis zwei Wochen vorher im Outlook ein. Dabei handelt es sich nicht überwiegend um dieselben Tage, sondern das ändert sich von Woche zu Woche.
(Falls es noch wichtig ist: gearbeitet wird von Mo-Fr zu normalen „Bürozeiten“, am Samstag z.B. stehen die Arbeitsräume gar nicht zur Verfügung)
Frage 1 zu den gesetzlichen Feiertagen: Bislang sieht der AG das ganze so, dass der Student bei Wochen mit Feiertagen dann eben an 3 anderen Tagen arbeiten muss. Abgesehen davon, dass die anderen Tage aber zum Beispiel mit Studium verplant sind und der Student das nicht gewährleisten kann ist das meiner Meinung nach ja auch nicht rechtens.
In welchem Umfang müssen dem Studenten gesetzliche Feiertage „gewährt“ werden, und wonach entscheidet sich, welche für ihn gelten und welche nicht?
Frage 2 zur Krankschreibung: folgender konkreter Fall: Student x ist grundsätzlich sehr bemüht, nicht zuviel auszufallen und bei einzelnen Krankheitstagen einfach den verlorenen Tag zu einem anderen Zeitpunkt nachzuarbeiten. An einem Montag ging es ihm nicht gut, er informierte den AG darüber und erklärte, dass er diesen Montag zu Hause bleiben, diese Woche aber dennoch alle 3 Tage arbeiten würde. Am Dienstag verschlimmerte sich die Krankheit aber, er musste zum Arzt und bekam eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für Dienstag bis Freitag derselben Woche. Gelten damit die vereinbarten 20/24 Stunden wöchentliche Arbeitszeit als abgegolten oder muss davon ausgegangen werden, dass Student x am Montag hätte arbeiten können/müssen und demnach die verlorene Arbeitszeit nachholen muss?
Lieben Dank für alle Antworten.