Werkstudent Kindergeld?

Hallo,
ich habe eine Frage zur Angelegenheit als Werkstudent, wieviel man im Jahr verdienen darf, um nicht das Kindergeld gekürzt zu bekommen.

Soviel ich weiß, ist der Freibetrag bei 7.680,- Euro
und dazu gibt es noch pauschal einen Zuschlag für Kosten bezüglich der Fahrtskosten, Bewerbungskosten, usw. von 920,- Euro.

Da, ich auch noch Bafög-Empfänger bin, muss ich auch noch die Hälfte von dem Geld dass ich in DIESEM Jahr bekommen habe, dazurechnen?

Stimmen diese Angaben alle?
Wenn ja, ich bin gerade mit Bafög(Hälfte) + Verdienst bisher bei 6.542 EUR.
Ich habe ncoh einen Werkstudentenjob(7,5h/Woche) ab Oktober (400 EUR/Monat) und einen HiWi-Job mit monatlich 180 EUR.

Wenn ich diese noch für jeweils 3 Monate dazurechne komme ich auf:
8.280 EUR, was ja geringer als 7680 + 920 = 8.900 EUR ?

Also bin ich mit meiner Rechnung so auf der sicheren Seite, oder gibt es da noch was zu beachten, und die pauschalen 920 EUR brauchen ja auch nciht belegt zu werden, soviel ich via Internet in Erfahrung bringen konnte??

Vielen Dank im Voraus

Soviel ich weiß, ist der Freibetrag bei 7.680,- Euro
und dazu gibt es noch pauschal einen Zuschlag für Kosten
bezüglich der Fahrtskosten, Werbungskosten, usw. von 920,-
Euro.

Brutto minus die Werbungskostenpauschale minus gesetzliche Sozialversicherung eventuell minus Studiengebühren.

Da, ich auch noch Bafög-Empfänger bin, muss ich auch noch die
Hälfte von dem Geld dass ich in DIESEM Jahr bekommen habe,
dazurechnen?

stimmt.

Stimmen diese Angaben alle?
Wenn ja, ich bin gerade mit Bafög(Hälfte) + Verdienst bisher
bei 6.542 EUR.
Ich habe ncoh einen Werkstudentenjob(7,5h/Woche) ab Oktober
(400 EUR/Monat) und einen HiWi-Job mit monatlich 180 EUR.

Zinsen kommen auch noch dazu.

Also bin ich mit meiner Rechnung so auf der sicheren Seite,
oder gibt es da noch was zu beachten,

Mal genau in http://www.klicktipps.de/kindergeld.php nachlesen und das Ganze mal nachrechnen (beim Brutto beginnen).

und die pauschalen 920
EUR brauchen ja auch nciht belegt zu werden, soviel ich via
Internet in Erfahrung bringen konnte??

stimmt.

Gruß JoKu

Soviel ich weiß, ist der Freibetrag bei 7.680,- Euro
und dazu gibt es noch pauschal einen Zuschlag für Kosten
bezüglich der Fahrtskosten, Werbungskosten, usw. von 920,-
Euro.

Brutto minus die Werbungskostenpauschale minus gesetzliche
Sozialversicherung eventuell minus Studiengebühren.

Also alle Abzüge außer Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag vom Brutto-Lohn abziehen?

Stimmen diese Angaben alle?
Wenn ja, ich bin gerade mit Bafög(Hälfte) + Verdienst bisher
bei 6.542 EUR.
Ich habe ncoh einen Werkstudentenjob(7,5h/Woche) ab Oktober
(400 EUR/Monat) und einen HiWi-Job mit monatlich 180 EUR.

Zinsen kommen auch noch dazu.

Welche Zinsen denn? Habe keine Kapitalanlagen oder übermäßig viel Geld auf dem Konto.

Also bin ich mit meiner Rechnung so auf der sicheren Seite,
oder gibt es da noch was zu beachten,

Mal genau in http://www.klicktipps.de/kindergeld.php nachlesen
und das Ganze mal nachrechnen (beim Brutto beginnen).

Das ist ja super, hab mir die Excel-Tabelle rutnergeladen, nur weiß ich eben noch nicht, ob ich den Solidaritätszuschlag und die Lohnsteuer dazurechnen kann? Aber sieht irgendwie nicht so aus :frowning:

Vielen Dank aber für deine Antwort und den Link.

Soviel ich weiß, ist der Freibetrag bei 7.680,- Euro

Also alle Abzüge außer Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag vom
Brutto-Lohn abziehen?

ja.
(Grund: Unter 7.680,- Euro/Jahr zahlt man sowieso keine Einkommensteuern bzw. man bekommt sie am Jahresende mit der Einkommensteuererklärung zurück.)

Zinsen kommen auch noch dazu.

Welche Zinsen denn? Habe keine Kapitalanlagen oder übermäßig
viel Geld auf dem Konto.

Wenn man keine hat, kommen auch keine dazu.

http://www.klicktipps.de/kindergeld.php

Das ist ja super, hab mir die Excel-Tabelle rutnergeladen, nur
weiß ich eben noch nicht, ob man den Solidaritätszuschlag und
die Lohnsteuer dazurechnen kann? Aber sieht irgendwie nicht so
aus :frowning:

Vergiss doch mal das Wort „dazurechnen“ im Zusammenhang mit dem Kindergeld. Es geht um „Abziehen“. (Beim BAföG funktioniert es übrigens ähnlich, allerdings mit etwas anderen ‚Spielregeln‘.)

Die Sache beginnt mit dem Brutto (um genau zu sein mit dem Sozialversicherungsbrutto, also Gehalt mit allen eventuell vorhandenen Zulagen); dann werden Werbungskostenpauschale und Sozialversicherung abgezogen, usw.

Lies halt im o. a. Link nochmal ganz genau nach.

Vielen Dank aber für deine Antwort und den Link.

Gern gemacht.

Gruß JK

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