Hallo Sandra_c
Vorab:
Definition, Erklärung
Als Werkstudenten bezeichnet man Studenten, die an einer Hochschule eingeschrieben sind und während ihres Studiums nebenbei bis zu 20 Stunden pro Woche in einem Unternehmen arbeiten. Basis ist ein geschlossener Arbeitsvertrag. Während der vorlesungsfreien Zeit kann sich die Arbeitszeit auch auf 40 Stunden pro Woche, also auf Vollzeit erhöhen. Vorlesungsfreie Zeit sind die Semesterferien, aber auch Wochenendarbeit oder Nachtarbeit. Anders als beim normalen Studentenjob arbeitet der Werkstudent fachlich bezogen zu seinem Studium. Der Arbeitgeber unterstützt ihn zusätzlich evt. bei der Suche einer Bachelor- oder Masterarbeit.
Hallo,
Ich habe angeboten bekommen in dem Unternehmen in dem ich
zurzeit Praktikum mache, im Anschluss Teilzeit beschäftigt zu
bleiben.
Es ist richtig - Werkstudenten gehöhren zu den Teilzeitkräften!
Ich werden danach meine Diplomarbeit an der Uni
schreiben und geplant war daher eine flexible
Arbeitszeiteinteilung.
In der Vorlesungszeit „max.“ 20h Arbeit pro Woche (geleistete)
Eine Möglickeit wäre nur eine Woche im
Monat zu arbeiten. Dabei würde ich dann ja über die 20 h/Woche
kommen.
Ist es dennoch möglich als Werkstudent zu arbeiten,
meine monatliche Stundenzahl beträge maximal 50 h.
Nicht möglich da man dabei über die max. 20h/Woche kommt.
Wäre die Zweimonatsregel anwendbar, dann wäre die Wochenstundenzahl :ja egal.
Nein nicht anwendbar - es gilt der jeweilige Leistungsmonat als Betrachtungszeitraum, besser gesagt die entsprechende Leistungskalenderwoche!
Welches Bezugsjahr gilt dabei (Kalenderjahr oder ab
Beginn der Tätigkeit).
Die Betrachtungsgrundlage nach dem EStG ist „immer“ das Kalenderjahr, es gibt nur für Wirtschaftseinrichtungen die Möglichkeit ein abweichendes Wirtschaftsjahr zu erklären, für diese gelten dann aber auch grundsätzlich immer 2 JStR … Von dieser Ausnahme sind abhängig beschäftigte nicht erfasst.
Eigentlich beeinträchtigt es meine
Diplomarbeit ja nicht ob Semesterferien sind oder nicht,
dennoch dürfte ich in den Semesterferien ja auch über 20h
arbeiten oder?
Das ist vollkommen richtig … in den Vorlesungsfreien zeiten - Semesterferien (nicht Feriensemester) kann man bis zu 40h/Woche arbeiten.
Noch eine Frage: Kann man als Werkstudent mit
Arbeitszeitkonten arbeiten, dadurch könnte man die
Wochenstundenzahl ja bei 20 h festlegen und den Rest als
Überstunden deklarieren oder bringt das nichts?
Nein ist nicht möglich da der Werkstudent nicht primär zur Einkommenserzielung beschäftigt ist sondern zur Unterstützung bei seinem Lernziel (Studium). - Siehe Definition.
Ich weiß wirklich nicht wer mir diese Fragen beantworten
könnte und freue mich über eure Unterstützung.
Konnte ich dir helfen?
Wenn ja - freu ich mich auch übern stern - is aber freiwillig… selbstverständlich