Hallo zusammen!
Angenommen es ist jemand seit ca. 5 Jahren in einem grossen Konzern als Werkstudent beschäftigt. Er hat in dieser Zeit stets auf ein Jahr befristete Verträge bekommen, die dann jährlich erneuert wurden.
Sein aktueller Vertrag läuft noch bis 31.04.2006. In diesem Vertrag steht auch drin, dass er auch vor dem 31.04.2006 gekündigt werden kann.
Sein Arbeitgeber will ihm jetzt zum 31.12.2005 kündigen.
Meine Fragen sind nun:
- Darf ein Vertrag überhaupt über 5 Jahre lang immer auf ein Jahr befristet sein?
- Falls Frage 1 mit nein beantwortet wird: Darf der Arbeitgeber jetzt kündigen?
3.Darf der Arbeitgeber zum 31.12.2005 kündigen obwohl der Vertrag bis 31.04.2005 läuft.
- Wie lange beträgt die Kündigungsfrist?
Vielen Dank und viele Grüße!
Kennt sich denn niemand aus? Würde es sich lohnen zum anwalt wegen der Sache zu gehen?
Viele Grüße,
David
hi david,
kurios an der geschichte ist doch, daß ein
(ich geh mal davon aus, daß ein student intelligent
ist, weil ich an das gute im meschen glaube)
student der diese verträge jahrelang unterschreibt,
sich mit der Situation einverstanden zeigt.
da er lesen kann kennt er die kündigungsmodalitäten.
was will der student?
wenn er nicht in der lage ist, zu verstehen, was er
unterschrieben hat und nicht reif genug ist mit den
konsequenzen zu leben, dann, lieber david, wird der
student zu recht entlassen.
scheinbar ist er zukünftig nicht in der lage sich
an wissenschaftlichen arbeiten zu beteiligen, wenn
er die eigenen handlungen nicht nachvollziehen bzw.
verstehen kann.
hier einen anwalt einzuschalten hängt wohl aus sicht des
studenten von papis brieftasche ab.
meiner meinung nach wäre der fall mit der einsicht
des studenten abgeschlossen.
cu
alex
Hi!
Angenommen es ist jemand seit ca. 5 Jahren in einem grossen
Konzern als Werkstudent beschäftigt. Er hat in dieser Zeit
stets auf ein Jahr befristete Verträge bekommen, die dann
jährlich erneuert wurden.
Mal unter der Voraussetzung, dass Du ständig dort arbeitest und nicht immer nur während der Semesterferien (mal vereinfacht):
- Darf ein Vertrag überhaupt über 5 Jahre lang immer auf ein
Jahr befristet sein?
Wenn ein sachlicher Grund vorliegt, schon! Dazu musst Du mal ins TzBfG (§14, Abs 1) schauen.http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tzbfg/
- Falls Frage 1 mit nein beantwortet wird: Darf der
Arbeitgeber jetzt kündigen?
Wenn es so im Vertrag vereinbart ist: Ja! (Gleiches Gesetz, etwas weiter unten)
3.Darf der Arbeitgeber zum 31.12.2005 kündigen obwohl der
Vertrag bis 31.04.2005 läuft.
Wenn es so vereinbart ist: Ja!
- Wie lange beträgt die Kündigungsfrist?
Ist dazu nichts vereinbart? Dann schaue mal ins BGB §622!
Da ich Dir das TzBfG schon verlinkt habe, kannst Du selbst lesen, was mittlerweile schon passiert ist, wenn keine sachlichen Gründe vorlagen 
LG
Guido
Hallo
Angenommen es ist jemand seit ca. 5 Jahren in einem grossen
Konzern als Werkstudent beschäftigt. Er hat in dieser Zeit
stets auf ein Jahr befristete Verträge bekommen, die dann
jährlich erneuert wurden.
(…)
- Darf ein Vertrag überhaupt über 5 Jahre lang immer auf ein
Jahr befristet sein?
- Falls Frage 1 mit nein beantwortet wird: Darf der
Arbeitgeber jetzt kündigen?
3.Darf der Arbeitgeber zum 31.12.2005 kündigen obwohl der
Vertrag bis 31.04.2005 läuft.
- Wie lange beträgt die Kündigungsfrist?
Anhand der unzähligen Möglichkeiten ist es schwer möglich, von hier aus etwas Sicheres sagen zu können. Prinzipiell kann die Befristung durchaus rechtens sein und bei vertraglicher Vereinbarung der vorzeitigen Kündigung kann der AG - sowie der Werkstudent - natürlich auch vor Zeitablauf kündigen. Der Werkstudent kann hier vermutlich gegen diese Kündigung natürlich klagen, wenn er will. Die Küfrist ergibt sich dann aus dem Vereinbarten (AV, TV) und/oder dem http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/__622.html
Fachanwalt wäre erst einmal sinnvoll. Dann könnte zu Beginn auch die Arbeitnehmereigenschaft erst einmal geprüft werden.
Gruß,
LeoLo
Kannst Du eigentlich nur trollen?
Hi!
Ein guter deutscher Kabarettist sagte mal:
Wenn man keine Ahnung hat, einfal mal Fresse halten!
Bist Du eigentlich auch in der Lage, auf konkrete Fragen eine konkrete Antwort zu geben, oder ist es Deine Bestimmung, hier ausschließlich mit blöden Kommentaren (die dazu noch an der Realität vorbei gehen) aufzufallen?
Das fiel mir gerade so auf, weil Du auch im Kino- & Fernsehbrett irgendwelchen Mist geantwortet hast, den keiner wissen wollte!
Gruß
Guido
@Ivo Kannste meinetwegen löschen
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hi,
eigentlich wollt ich mal zum denken anregen.
wenn ich so eine frage stelle:
ich habe einen 2-jahres mobilfunkvertrag abgeschlossen.
nach 3 monaten habe ich festgestellt, daß ich kein handy
brauche. der anbieter laßt mich nicht aus dem vertrag. wie
kann ich kündigen?
dann ist diese fragestellung getrollt.
wenn man zum denken anregt, gibt es immer ein paar gut-
menschen wie deiner einer welche diese art von „hilfe-
stellung“ kritisieren.
wir haben doch keine amerikanischen zustände hier, oder?
solange sich eine person eine gesunde meinung verschaffen
kann brauchen wir keine handbücher in denen steht, daß man
bei einem auto am lenkrad sitzen muß, da es nicht von
selber steuern kann.
deine meinung über mich steht dir frei und interessiert
mich nicht.
cu
alex
1 „Gefällt mir“
Meinung und Realität
Hi!
Da DU die Intelligenz eines Studenten angesprochen hast: Vielleicht hat er im Gegensatz zu Dir schon mal von solch unbedeutenden Dingen wie Arbeitsgesetzen gehört?!
ab hier off topic:
Und weiter unten im TV-Brett: Wenn Dir eine Sendung (nach der gefragt wurde) nicht gefällt, dann isses doch ok! Musst Du deshalb mit irgendwelchen Kommentaren kommen, die kein Schwein interessieren?
Gruß Guido
hi guido,
ab hier off topic:
Und weiter unten im TV-Brett: Wenn Dir eine Sendung (nach der
gefragt wurde) nicht gefällt, dann isses doch ok! Musst Du
deshalb mit irgendwelchen Kommentaren kommen, die kein Schwein
interessieren?
ok ich gestehe. mea culpa.
ich verwechsle ab und zu das fernsehbrett mit
dem witzebrett.
aber das sich der titel „desperate housewifes“ wie
ein schmieriger pornofilmtitel anhört, hat sogar
der dortige mod bestätigt!
zum thema: in sachen arbeitsgesetze bist natürlich du
der fachmann.
ich gelobe besserung.
cu
alex
Hallo Alex,
deine antwort ist wirklich merkwürdig! Kannst du dir vielleicht vorstellen, dass ich als Werkstudent wie jeder andere Arbeitnehmer auch vom Arbeitgeber abhängig bin?
Angenommen Du wirst erschossen, kannst aber einen Vertrag unterschreiben, wo drin steht dass du für ein weiteres Jahr nicht erschossen wirst. Eine andere Alternative hast du nicht. Was machst Du dann? Du wirst den Vertrag unterschreiben. Rechtens ist der Vertrag aber dennoch nicht.
Du scheinst aber nicht auf dieser Welt zu leben!
Die Frage ist doch, ob der Vertrag auch wirklich rechtswirksam ist, nicht ob ich weiss was ich unterschrieben habe.
Allen Anderen danke ich für eure Antworten. Werde mal einen Fachanwalt aufsuchen.Denn einen sachlichen Grund für eine Befristung sehe ich nicht. Ich habe in einer Abteilung gearbeitet die langfristig existierte. Wir haben auch nicht an einem vorübergehenden Projekt gearbeitet. Wir Studenten wurden wie richtige Arbeitnehmer eingesetzt.
Jetzt wird aber die ganze Abteilung in eine andere Stadt verlegt.
hi,
deine antwort ist wirklich merkwürdig!
dein anliegen aber auch.
Kannst du dir
vielleicht vorstellen, dass ich als Werkstudent wie jeder
andere Arbeitnehmer auch vom Arbeitgeber abhängig bin?
nachfrage:
arbeitest du oder studierst du?
cu
alex
Hi,
ich arbeite um studieren zu können!