Hallo,
prinzipiell stellt sich die Frage was im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Wenn der Arbeitsvertrag eine Regelung vorsieht, in welcher die ersten 6 Monate als Probezeit gelten kann jede Partei, also Arbeitnehmer und Arbeitgeber, mit einer Frist von 2 Wochen jederzeit kündigen.
Ist eine solche Regelung bei Ihnen Vertragsbestandteil
könnten Sie auch jetzt noch, also nachdem Ihr Arbeitgeber gekündigt hat, mit einer Frist von 14 Tagen selbst kündigen und wären somit zum 15.6. aus dem Arbeitsverhältnis raus.
Generell kann auch bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber eine unwiderrufliche Freistellung für die Zeit der Kündigungsfrist unter Fortzahlung der Vergütung ausgesprochen werden.