Werkstudent/Kündigung/Lohnfortzahlung

Hallo,

prinzipiell stellt sich die Frage was im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Wenn der Arbeitsvertrag eine Regelung vorsieht, in welcher die ersten 6 Monate als Probezeit gelten kann jede Partei, also Arbeitnehmer und Arbeitgeber, mit einer Frist von 2 Wochen jederzeit kündigen.

Ist eine solche Regelung bei Ihnen Vertragsbestandteil
könnten Sie auch jetzt noch, also nachdem Ihr Arbeitgeber gekündigt hat, mit einer Frist von 14 Tagen selbst kündigen und wären somit zum 15.6. aus dem Arbeitsverhältnis raus.

Generell kann auch bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber eine unwiderrufliche Freistellung für die Zeit der Kündigungsfrist unter Fortzahlung der Vergütung ausgesprochen werden.

hallo
natürlich muss dein noch arbeitgeber den dir vertraglich zustehenden lonh bezahlen.

unabhägig davon ob er dein arbeitskraft in anspruch nimmt oder nicht.

wenn er das nicht einsieht wird er vom arbeitsgericht eines besseres gelehrt.

stell du dein arbeitskraft zu verfügung am besten so das du es nachweisen kannst (zeugen für tel., schriftverkehr aufbewahren).
gruss hasan

Hallo Sedmic,
ich nehme an Du hast noch einen Urlaubsanspruch.
Wenn Dein Chef sagt, er verzichtet auf Deine Arbeitsleistung, muß er diese trotzdem bezahlen. Du stellst ja Deine Arbeitskraft zur Verfügung. Um Zweifel oder Streitigkeiten auszuräumen, bitte Deinen Chef Dir schriftlich zu geben, das Du bei weiterer Bezahlung freigestellt bist bis zum Ende Deiner Tätogkeit (30.06.11).
Viel Erfolg bei der nächsten Stelle!!

Ja, Du kannst woanders anfangen.

Ich bin der Meinung, der Durchschnittssatz muss waehrend der Kuendigungsfrist bezahlt werden.

Hi Hasan,

meinst du das emails auch ausreichen?

Hier ein Auszug aus meinem Vertrag.

Arbeitszeit:

Die wöchtenliche Arbeitszeit beträgt nach Absprache nicht mehr als 20 Stunden die Woche währende der Vorlesugszeit und nicht mehr als 40 Stunden in der Woche während der vorlesungsfreien Zeit.

LG

Hallo Jasmin,
wenn du immer für die 20 Stunden bezahlt wurdest, solltest du auch weiterhin das Geld bekommen. Du bist von der Arbeit freigestellt. Wenn du nur nach tatsächlich geleisteten Stunden bezahlt wurdest, wirst du wahrscheinlich nichts sehen, denn du arbeitest ja nicht.
Wenn du woanders anfangen kannst und deine alte Firma dich nicht mehr braucht, kann man das Arbeitsverhältnis auch einvernehmlich früher beenden. Sonst bleibt die Möglichkeit woanders unentgeltlich anzufangen und sich das später nachbezahlen zu lassen.

Gruß
Uli

Also ich bin bei der Firma X seit Februar 2011 angestellt.
wurde gestern fristgerecht zum 30.06.2011
gekündigt.
Der Chef hat mir gesagt das ich nicht mehr kommen brauche,
werde ich jetzt trotzdem bis zum Monatsende bezahlt. Ich wurde
nach Studenbasis bezahlt 20 Studen die Woche. Also ich geh ja
jetzt nicht mehr zur Arbeit also leiste ich auch keine Studen
ab, kann aber auch nicht einen Monat nichts tun! Und wo anders
kann ich ja auch nicht anfagen da ich ja dies Kündigungsfrist
einhalten muss.

hallo
eine kündigung muss ja immer schriftlich erfolgen.
hast du eine scgriftlich kündigung bekommen ( mit unterschrift)?
steht in dieser kündigun drin das du zum 30.06.2011 gekündigt und bis dahin von der arbeit freigestellt bis?
wenn die freistellung nicht schriftlich festgehalten ist wie ist diese freistellung festgehalten.
auf deine frage ob eine email ausreicht sage ich nein
eine email hat keine unterschrift.
teile doch deinem noch arbeitgeber per fax mit das du die kündigung erhalten hast.
bittest um fortzahlung deines dir vertaglich zugesicherten lohnes bis 30.06.2011.
und teilst ihm auch gleich mit das du den dir zustehenden lohn arbeitsgerichtlich einfordern wirst.
eine klage ist kostenlos es gibt kein anwaltszwang und da du studierst müsstes du es auch schaffen.
gruss hasan

stimmt das was mir einer geschrieben hat „wenn du immer für die 20 Stunden bezahlt wurdest, solltest du auch weiterhin das Geld bekommen. Du bist von der Arbeit freigestellt. Wenn du nur nach tatsächlich geleisteten Stunden bezahlt wurdest, wirst du wahrscheinlich nichts sehen, denn du arbeitest ja nicht.
Wenn du woanders anfangen kannst und deine alte Firma dich nicht mehr braucht, kann man das Arbeitsverhältnis auch einvernehmlich früher beenden. Sonst bleibt die Möglichkeit woanders unentgeltlich anzufangen und sich das später nachbezahlen zu lassen.“

LG

hallo
was steht wort wörtlich im arbeitsvertrag?
20 stunden /woche
auf abruf
bei 20 stunden / woche hat der arbeitgeber auch dir die 20 stunden je woche bezahlen ob er dich brauch oder nicht.
wenn auf abruf bzw keine stundenzahl festgelegt ist ist laut bgb 10 stunden / woche anzunehmen und zu belohnen.
gruß
hasan

Arbeitszeit:

Die wöchtenliche Arbeitszeit beträgt nach Absprache nicht mehr als 20 Stunden die Woche währende der Vorlesugszeit und nicht mehr als 40 Stunden in der Woche während der vorlesungsfreien Zeit.

Hallo.

So wie ich das verstehe, hat dir dein Chef eine sogenannte Freistellung gegen Fortzahlung der Bezüge gewährt, d.h. die Lohnberechnung dürfte sich aufgrund deiner vorherigen Arbeitsstunden stützen, weil du freigestellt wurde. So eine Freistellung kann man wie eine „Urlaubszeit“ verstehen, hat aber nichts mit dem tatsächlichen Urlaub zu tun, sondern ist nur eine „urlaubsähnliche“ Freistellung.

Wäre gut, wenn du dir künftig solche Dinge von der Arbeitgeberseite möglichst schriftlich geben läßt, damit du deine Beweislage absicherst.

Warum sollst du keine neue Arbeitsstelle antreten dürfen, wenn du von der alten Arbeitsstelle bereits eine Kündigung vorliegen hast und daraus nur noch eine „urlaubsähnliche“ Freistellung läuft??
Deine Arbeitspapiere kannst du beim neuen Arbeitgeber einreichen, sobald du sie vom alten erhalten hast.

Bei Werkstudenten müßtest du allerdings darauf achten, dass du nicht mehr als 800,- EUR für den Juni hättest, weil du ansonsten die Lohnsteuerbefreiung verlierst. Bitte evtl. direkt über das örtliche Finanzamt Auskunft einholen, da meine obigen Angaben nur als freie Meinungsäußerungen erfolgen können.

MfG
Delia

Hi Jasmin,

Dein Chef muss Dich auch während der Freistellung bezahlen! Er muss Dir mindestens den Durchschnitt der letzten 3 Monate bezahlen. Tut er das nicht, kannst Du dagegen klagen.

Viel Glück im neuen Job,

Daniel

hallo
ganau an diese absprache muss er sich auch halten
gruss
hasan

hallo jasmin, das kann ich dir nicht sagen. besser wäre du würdest zur arbeit gehen, auch wenn keine arbeit da wäre, so nuss dien chef dir lohn zahlen. es sei denn du klärst genau ab und lässt es dir schriftlich geben, das du trotzdem lohn bekommst, auch wenn du nicht arbeitest.