Werkstudent/Kündigung/Lohnfortzahlung

Hallo,

ich hab eine rechtliche Frage.

Also ich bin bei der Firma X seit Februar 2011 angestellt. Ganz davon abgesehen das ich immer nach der Suche nach was anderem war wurde ich gestern fristgerecht zum 30.06.2011 gekündigt. Diese war auch in meinem Sinne, nun meine Frage. Der Chef hat mir gesagt das ich nicht mehr kommen brauche, werde ich jetzt trotzdem bis zum Monatsende bezahlt. Ich wurde nach Studenbasis bezahlt 20 Studen die Woche. Also ich geh ja jetzt nicht mehr zur Arbeit also leiste ich auch keine Studen ab, kann aber auch nicht einen Monat nichts tun! Und wo anders kann ich ja auch nicht anfagen da ich ja dies Kündigungsfrist einhalten muss.

Was gilt jetzt?

LG

Jasmin

Dazu muesste man natuerlich den Arbeitsvertrag kennen. Die Kuendigungsfris ist ja dazu da, dass der AN Sicherheit hat und nicht ploetzlich ohne Einkommen ist.
Ohne weiteres geprueft zu haben, wuerde ich aus dem ersten Bauchgefuehl sagen, dass Du nun von der Arbeit freigestellt bist, aber dennoch weiter bezahlt werden musst.

Natuerlich darfst Du woanders arbeiten, auch wenn das innerhalb der Kuendigungsfrist ist. Mit Deiner Zeit kannst Du machen, was Du willst - sofern halt im Arbeitsvertrag nichts anderes steht.

LG
Anja

Hallo Juranja,

also ich wurde immer nach geleisteten Stunden bezahlt. Ich geh ja jetzt nicht mehr zur arbeit also kann ich auch keine Studen ableisten. Wie werde ich denn dann vergütet bzw. in welcher Höhe?

In meinem Arbeitsvertrag steht nur das ich eine 4 wöchige Kündigungsfrist habe, mehr nicht.

Heisst das dann das ich auch z.B. jetzt am 10. Juni bei meinem anderen Arbeitgeber anfangen könnte?

Danke

LG Jasmin

hallo
du hast deine arbeitskraft bis 30.06.2011 dem arbeitgeber zu verfügung zustellen.

natürlich kannst du eine andere stelle aufnehmen

  1. auf 400 euro basis
  2. auf zweiter lohnsteuerkarte bis 30.06.2011

gruß
hasan

Ich würde jetzt gerne wissen ob wie das sein kann das ich noch einen Monat an diese Firma gebunden bin und keine Geld bekomme, also arbeiten will ich schon da aber die wollen das ja nicht.

Gruß

das ist eine reguläre kündigung mit freistellung vom arbeitgeber. dh er muss dir deinen lohn fortzahlen. du würdest ja auch arbeiten kommen wenn er dich lässt. also bekommst du für die 20h die woche lohn.

Das heisst pro Woche 20 Stunden also 80*das was ich pro Stunde müsste ich dann bekommen oder? Steht das auch iwo in nem Gesetzestext?

LG und Danke

das ist eine reguläre kündigung mit freistellung vom
arbeitgeber. dh er muss dir deinen lohn fortzahlen. du würdest
ja auch arbeiten kommen wenn er dich lässt. also bekommst du
für die 20h die woche lohn.

Das bezahlte Arbeitsverhältnis endet mit dem 30.06.2011.
Der Chef verzichtet hier freiwillig auf Ihre Arbeitsleistung unter Fortzahlung der Bezüge.Damit es aber kein Missverständnis gibt, würde ich den Chef direkt fragen: „Habe ich das richtig verstanden, dass ich trotz Lohnfortzahlung nicht mehr in die Firma zum Arbeiten Muss“?
wannsee

du hast einen vertrag in dem 20h pro woche stehen und ein fester stundensatz, oder? dann muss er dir die auch bezahlen. aus dem internetratgeber recht:

Ordentlicher Kündigung: Lohnfortzahlung

  1. Hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ordentlich gekündigt, so besteht der Anspruch auf das Arbeitsentgelt zunächst bis zum Ablauf der Kündigungsfrist fort und zwar auch dann, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht mehr beschäftigt.

und noch ein auszug zum thema freistellung nach kündigung:

Wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer von sich aus freistellt, erfolgt dies in der Regel unter Fortzahlung der Bezüge. Der Arbeitnehmer braucht also nicht zu arbeiten, behält aber seinen Lohnanspruch auch während des Freistellungszeitraums.

gesetztestext kann ich dir keinen nennen, versuchs mal über google.

vg

Hallo,
Grundsätzlich hat ihr Arbeitgeber die Kündigungsfrist einzuhalten. Schickt er Sie früher weg, müssen Sie ihre Arbeitsleistung anbieten. Schickt er sie trotzdem weg, haben Sie Anspruch auf Bezahlung. Sie müssen aber beweisen, dass Sie angeboten haben. Also entweder schriftlich oder mit Zeugen anbieten. Falls noch Fragen bestehen, gerne.
Gruß
Edwin

Hallo erstmal Danke an alle für die schnellen Antworten. Hier ein Auszug aus meinem Vertrag.

Arbeitszeit:

Die wöchtenliche Arbeitszeit beträgt nach Absprache nicht mehr als 20 Stunden die Woche währende der Vorlesugszeit und nicht mehr als 40 Stunden in der Woche während der vorlesungsfreien Zeit.

Er hat mir mündliche versichert das ich nicht mehr kommen muss.

LG

Hallo,

ist noch Resturlaub vorhanden, der muss bezahlt werden. Immer auch für alle, was steht im Arbeitsvertrag. Freistellung schriftlich geben lassen und die Lohnfortzahlung bei der Formulierung berücksichtigen. Ansonsten Arbeit ganz normal wieder anbieten. Ohne schriftliche Freistellung besser nicht zu Hause bleiben.

Gruß

Hallo,
da Du auf Stundenbasis angestellt bist werden auch nur die von Dir geleisteten Stunden bezahlt.
Weiterhin mußt Du Dich aber auch nur für die vereinbarten 20Std. für die Arbeit bereit halten.
Ansonsten kannst Du eine andere Tätigkeit aufnehmen.

solltest Du aber hier Schwierikeiten bekommen, solltest Du einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzu ziehen.

viel Glück
Peter

Hallo,

Also ich bin bei der Firma X seit Februar 2011 angestellt.
Ganz davon abgesehen das ich immer nach der Suche nach was
anderem war wurde ich gestern fristgerecht zum 30.06.2011
gekündigt. Diese war auch in meinem Sinne, nun meine Frage.
Der Chef hat mir gesagt das ich nicht mehr kommen brauche,
werde ich jetzt trotzdem bis zum Monatsende bezahlt. Ich wurde
nach Studenbasis bezahlt 20 Studen die Woche. Also ich geh ja
jetzt nicht mehr zur Arbeit also leiste ich auch keine Studen
ab, kann aber auch nicht einen Monat nichts tun! Und wo anders
kann ich ja auch nicht anfagen da ich ja dies Kündigungsfrist
einhalten muss.

Was gilt jetzt?

LG

Jasmin

Hallo,
grundsätzlich hat der Arbeitgeber Sie bis zum Ende der Kündigungsfrist weiter zu bezahlen, und zwar mit den vertraglich mindest vereinbartem Stundensatz.

Sicherer wäre es jedoch, wenn Sie die „Freistellung“ Ihres Arbeitgebers schriftlich erhalten hätten.

Fragen Sie vorsorglich beim Arbeitgeber nach, ggf. bieten Sie Ihre Arbeitskraft bis zum Ende der Kündigungfrist Ihrem Arbeitgeber weiterhin an.

MfG
thommyt

Das liegt an Ihrem Arbeitsvertrag!

Normalerweise geht hier der Arbeitgeber in Annahmeverzug und somit ist dieser zur Zahlung des Monatslohns verpflichtet.

Es gibt aber auch die Möglichkeit das man nach Stunden bezahlt wird und entsprechend weniger oder mher im Monat verdient hat. In solchen Fällen ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet zu zahlen.

Ja aber was jetzt gezahlt oder nicht gezahlt? Hab im Monat je nach erreichter Stundenzahl Geld bekommen. Weiss jetzt auch nicht mehr …

LG

Hallo,

ein Arbeitsvertrag muss so formuliert sein, dass die zu leistende Stundenzahl eindeutig festgelegt ist. Wenn der Arbeitgeber das nicht tut, gibt es eine gesetzliche Regelung (Teilzeit- und Befristungsgesetz) aus der hervorgeht, dass in diesem Fall die durchnittlich tatsächlich erbrachte Arbeitszeit als vereinbart gilt.

Gruß
Martin

hallo, die frage kann ich dir leider nicht beantworten, gruß koni

Hallo erstmal Danke an alle für die schnellen Antworten. Hier ein Auszug aus meinem Vertrag.

Arbeitszeit:

Die wöchtenliche Arbeitszeit beträgt nach Absprache nicht mehr als 20 Stunden die Woche währende der Vorlesugszeit und nicht mehr als 40 Stunden in der Woche während der vorlesungsfreien Zeit.

Er hat mir mündliche versichert das ich nicht mehr kommen muss.

LG

hallo, die frage kann ich dir leider nicht beantworten, gruß
koni

Hallo,

ich bedaure, ich kann die Frage nicht vollständig beantworten.

Mit freundlichen Grüßen