Werkstudent- Lohnsteuerfreibetrag?

Hallo,

Person arbeitet als Werkstudent.
Er würde gerne wissen, wie hoch nun der Lohnsteuer freie Betrag für das Jahr 2010 ist.
Person A hat einmal ca. 10600 und ca. 9000 Euro für das Jahr 2010 im Netz gefunden.

Person A wird in den nächsten Tagen (mitte Oktober) vollzeit arbeiten.
Bis zum 1. Januar 2011 wären das dann unter 26 Wochen.

Wie hoch ist der Freibetrag für 2010?

Kann man auch die Fahrt zur Arbeit (Monatskarte + Auto) als Werbungskosten ansetzen?
Der Kauf eines Computers? (Informatiker)

Man kann dann auch 2 mal für das Jahr den Semesterbeitrag ansetzen?

Wie verhält sich das dann mit dem Werbungskosten Pauschal Betrag für die Arbeitszeit? Anteilig oder voll?

Person A freut sich auf eine exakte Antwort.

Er würde gerne wissen, wie hoch nun der Lohnsteuer freie
Betrag für das Jahr 2010 ist.
Person A hat einmal ca. 10600 und ca. 9000 Euro für das Jahr
2010 im Netz gefunden.

=> also der Grundfreibetrag der Einkommensteuer (die Lohnsteuer ist nur eine Erhebungsform der ESt) liegt in Deutschland derzeit bei 8004 Euro. Bis zu diesem Betrag fällt keine Einkommensteuer an

Person A wird in den nächsten Tagen (mitte Oktober) vollzeit
arbeiten.
Bis zum 1. Januar 2011 wären das dann unter 26 Wochen.

=> schön, aber die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer und richtet sich nach dem Kalenderjahr, welches am 01.01. beginnt und 31.12. endet

Wie hoch ist der Freibetrag für 2010?

=> siehe oben

Kann man auch die Fahrt zur Arbeit (Monatskarte + Auto) als
Werbungskosten ansetzen?
Der Kauf eines Computers?

=> die einfache Strecke zur Arbeit kann pauschal mit 0,30 Euro Kilometer pro Arbeitstag angesetzt werden.
=> wurde der PC für die Arbeit oder doch eher für’s Studium gekauft? Es kommt dann auch darauf an, ob dies ein Erststudium ist oder dieses Studium einer Berufsausbildung folgt?

Man kann dann auch 2 mal für das Jahr den Semesterbeitrag
ansetzen?

=> kommt ebenfalls darauf an, um welches Studium es sich handelt

Wie verhält sich das dann mit dem Werbungskosten Pauschal
Betrag für die Arbeitszeit? Anteilig oder voll?

=> Betrag für die Arbeitszeit? Dafür gibt es keine Werbungskosten.

Person A freut sich auf eine exakte Antwort.

=> doch nicht im Steuerrecht!

Übrigens: Studenten haben keine Sonderposition im Steuerrecht. Sie sind genau wie andere lediglich gemeine Steuerpflichtige.

VG
e