Werkstudent mit Nebenverdienst im Internet

Hier die fiktive Situation:

Ein Werkstudent verdient pro Monat 800€ und wird ganz normal versteuert. Er ist vertraglich berechtig 20 Stunden die Woche während der Vorlesungszeit zu arbeiten.

In seiner Freizeit arbeitet er für einen Nebenverdienst an seiner Affilliate Seite. Er plant damit 400€ im Monat zu verdienen.

Wie hat er sich steuerrechtlich zu verhalten und wie ist die Regelung mit der Arbeitszeit? An seiner Affilliate Seite arbeitet er unterschiedlich lang in der Woche (meistens am Wochenende) und hat keinen Arbeitsvertrag, da er selbstständig arbeitet.

Was für einen weiteres Vorgehen würdet ihr empfehlen?

Vielen Dank im Vorraus!

Mit freundlichen Grüßen

Peter Marler

Hallo,

Die Einkünfte aus dem Web muss er natürlich versteuern über die Einkommensteuererklärung mit Anlage G und EÜR.

Für die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung spielt die 20-Stunden-Grenze eine Rolle ob man das Werkstudentenprivileg noch genießt oder ob die Erwerbstätigkeit überwiegt und man versicherungspflchtig wird. Bei den 20 Stunden werden alle Erwerbstätigkeiten zusammen gerechnet. Bei der gewerblichen Tätigkeit kann man allerdings die Stundenzahl meist nicht nachweisen. Man kann ja seine Websites während der vorlesungsfreien Zeit am Wochenende bzw. in den Semesterferien pflegen. Die Einnahmen kommen dann durch Klicks, ohne dass ein unmittelbarer Zusammenhang mit der Webpflege steht. Es sei denn es ist ein Blog oder eine Newssite.
Weitere Infos zu der 20-Stunden-Regel und erwerbstätigen Studenten hier:
http://www.versicherungswissen.org/Studenten/20-Stun…

Gruß Woko

Für die Affilliate Seite muss er ein Gewerbe anmelden.
Lesestoff: http://www.klicktipps.de/gewerbe.php
und speziell zu Affilliate: http://www.klicktipps.de/gewerbe_werbung_auf_homepag…

Der Student sollte mal überlegen, ob er das Gewerbe umsatzsteuerlich gesehen lieber als Gewerbe oder als „Kleingewerbe“ betreibt.

Für die Krankenkasse zählen beim Einkommen Job plus Gewinn (Einnahmen - Ausgaben) aus dem Gewerbe; das muss zusammen max. 400 €/Monat betragen. Außerdem gibt es die 20h/W.-Grenze; beides während des Semesters.

Ein Werkstudent verdient pro Monat 800€

Damit liegt er bereits über den 400€ und muss die KK selber zahlen.
Wenn dann noch etwas Gewerbegewinn dazu kommt ist es der KK m. W. wurscht. Dort (oder bei einer anderen KK - haben alle die gleichen Regeln) mal nachfragen!
Gezahlte Steuer gibt es vom FA mit einer Einkommensteuer erklärung vermutlich komplett zurück.
Der Gwerbegewinn muss aber mit in die Steuer.

Die Kindergeldgrenze wird langsam gefährlich: http://www.klicktipps.de/kindergeld

Was für einen weiteres Vorgehen würdet ihr empfehlen?

Krankenkasse: Einkünfte und Zeiten über der Grenze in die Semesterferien legen.

Kindergeld: Einkunftsgrenze beachten

Gewerbe: Anmelden; und von Angang an eine ordentliche und zeitnahe Buchhaltung

Mit freundlichen Grüßen
Gruß JK