Werkstudent und Lohnsteuererklärung

Angenommen ein Werkstudent arbeitet in der Woche weniger als 20 Stunden und kommt auf ein Bruttomonatslohn von 600 Euro. (während des Semesters)
Da er weniger als 20 Stunden pro Woche arbeitet ist er nicht sozialversicherungspflichtig. Die RV von 9,75 % ist aber zu zahlen.

Frage: Kann man die 9,75 % RV-Beitrag steuerlich absetzen?
Wenn ja, dann wie?

Wie sieht es aus, wenn ein Student während der Semesterferien eine kurzfristige Beschäftigung annimmt und um die 2400 EURO Brutto in zwei Monaten verdient. Jede kurzfristige Beschäftigung ist auch sozialabgabenfrei nur die 9,75 % RV-Beitrag sind zu entrichten.

Frage: Kann man diese 9,75 % RV-Beitrag steuerlich absetzen?
Wenn ja, dann wie?

Ohne Steuern keine Erstattung!
Hi!

Hi Guido,

wenn jetzt so ein Student geldwerte Vorteile genießt (Mittagessen umsonst, wird mit 2,50 oder so angerechnet) und somit Steuern abführt, kann er die dann auch zurückholen, wenn die Summe aus Lohn und GV unter diesen 10.000 EUR liegt?

Was ist denn die Versorgungspauschale? (ist mir neu)

Grüßle

Winni

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