Werkstudent unter 400€ + Mini Job Lohnberechnung

Hallo Zusammen!

Ich hoffe, ihr könnt mir weiter helfen. Die Situation ist folgende: Ich (Student, 30 Jahre, ledig, keine Kinder) arbeite zur Zeit 8 Std. in einem Institut und verdiene dort Pauschal, so wird es ausgewiesen, 306€. Zu Beginn musste ich dort meine Lohnsteuerkarte, Kl.1, abgeben. Jetzt habe ich die Möglichkeit in einer anderen Firma noch einen Job als Werkstudent anzunehmen. Dort würde ich wiederum 8 Std. die Woche arbeiten und 346€ verdienen. Dort müsste ich dann die 2.Lohnsteuerkarte, dann Kl.6, abgeben. Wie finde ich jetzt heraus, wieviel ich verdiene? Die ganzen Rechner im Internet helfen mir nicht wirklich weiter. Ich habe herausgefunden, sofern das richtig ist, dass man als Werkstudent bestimmte Abgaben nicht zahlen muss. Kann mir jemand weiterhelfen und mir vielleicht ein paar Tipps geben, wie ich meinen Lohn herausfinde? Bin für jede Hilfe dankbar.

Hallo,

im ersten Job verdienst du 306,00 Euro und dies müsste demzufolge ein richtiger Minijob ohne Abzüge für dich sein. Daher ist es nicht zwingend notwendig, dass dein AG die Lohnsteuerkarte hat.

Wenn du im zweiten Job 401,00 Euro (mit ca. 56,00 Euro Abzügen für KV, RV, PV )verdienen könntest, wäre es ein Job in der Gleitzone und somit versicherungspflichtig und du könntest den anderen weiterhin ohne Abzüge ausüben. Das beste wäre, wir könnten mal telefonieren. Da erklärt es sich besser und ich könnte dir auch zeigen wo und wie der Gleitzonenrechner funktioniert. Du kannst aber auch bei der Minijobzentrale anrufen Tel. kostenlos 0355 2902-70799. Die Kollegen können dir dies alles beantworten. Man muss diese Angelegenheit nämlich komplexer betrachten um für dich auch die günstigste Variante herauszufiltern. (mehrere Minijobs oder Midi und Minijob) Im Prinzip die Variante wobei die Abzüge am geringsten sind.

Hallo,

danke für deine schnelle Antwort.
Leider ist es nicht möglich, einen Job soweit aufzustocken, dass ich über die 400€ Grenze komme, um im Midijob Bereich zu sein. Dann wäre das alles ja auch etwas einfacher. Auch das Thema mit dem Gleitzonenrechner.
Der 2. Job ist ja ein Job als „Werkstudent“. Hat das irgendwelche Auswirkungen? Ich habe gelesen, dass ich dann manche Sozialabgaben nicht zahlen muss, ist dies korrekt?
Und leider rückt mein 1. Arbeitgeber die Lohnsteuerkarte nicht heraus, so spart er sich wohl einpaar Abgaben.
Ist es denn überhaupt möglich, einen Minijob und gleichzeitig einen als Werksstudent zu haben?