Werkstudentenjob und Minijob möglich?

Meine Situation ist folgende: Ich bin noch Student und habe vor einiger Zeit meine Abschlussarbeit abgegeben. Bis ich mein Abschlusszeugnis erhalte ,wird noch einige Monate verstreichen.Deshalb verbringe ich die Zwischenzeit am besten damit, richtig Geld zu verdienen.Derzeit arbeite ich als Werkstudent und habe mir überlegt, einen weiteren Minijob anzunehmen.Lohnt es sich aus finanzieller Sicht einen weiteren Job anzunehmen, oder kommt letztendlich nach Abzug der Beitragssumme nur das Gleiche heraus, falls ich überhaupt beitragspflichtig bin. Ich verdiene als Werkstudent maximal 960 Euro und habe in diesem Jahr kaum gearbeitet. Die Höchstgrenze der Einnahmen, mit der ich beitragspflichtig bin(liegt wahrscheinlich irgendwo im Bereich über 8000 Euro)habe ich somit nicht erreicht.
Macht es also Sinn, soviele Stunden wie möglich als Werkstudent zu arbeiten und einen Minijob anzunehmen?

Guten Morgen Nguyen25m,

leider kann ich Ihre Frage nicht abschließend beantworten.

Grundsätzlich können Sie in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis bis 400 € hinzuverdienen.

Am besten Sie sprechen Ihren Steuerberater oder einen Berater im zuständigen Finanzamt an, diese geben gerne die nötigen rechtsverbindlichen Auskünfte. Ihre Krankenkasse und die Minijobzentrale können auch Auskünfte geben.

Gruß
trotzkopf

Hallo!

Ich kann hier nur für den Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung sprechen.

Grundsätzlich ist jeder Verdienst über 400 Euro beitragspflichtig. ABER: Wird die Beschäftigung für einen kurzen Zeitraum ausgeübt, kann diese beitragsfrei sein. Kurzer Zeitraum bedeutet, dass diese Beschäftigung entweder bis zu zwei Monate oder bis zu 50 Tage im Jahr ausgeübt wird. Ohne nähere Angaben zum Beschäftigungsverhältniss (Anzahl Arbeitstage pro Woche, Dauer der Beschäftigung, Entgelthöhe)kann ich leider keine konkreteren Auskünfte geben.

Wird neben einer solchen Beschäftigung ein Minijob (also bis 400 Euro/Monat) ausgeübt, dürfte dieser versicherungsfrei sein.

Wie es in den anderen Sozialversicherungszweigen aussieht, kann ich nicht beurteilen.

Hier kann vielleicht die Miniojobzentrale der Knappschaft weiterhelfen (Rufnummer 0355 2902-70799).

Grüße
Carsten

Tut mir leid ich kann dir da nicht weiterhelfen!

Hallo Student,

also um die Einstufung als Student genau vorzunehmen, bräuchte ich mehr Infos. Das kann aber die Krankenkasse sehr gut beantworten und die machen das auch jederzeit, wenn Du dort anrufst. Du musst auch unterscheiden zwischen Sozialversicherungspflicht und Steuerpflicht. Die Lohnsteuer richtet sich nach der Höhe der Einnahmen und der Lohnsteuerklasse. Die Beitragspflicht bei der Krankenkasse richtet sich danach, wie Dein Studium und Deine Tätigkeit eingeordnet sind. Einen 400 € Job kannst Du unabhängig davon annehmen, das hat mit den Einnahmen als Werkstudent nichts zu tun. Diese Einnahmen sind bis zu 400 € monatlich als Geringfügige Beschäftigung abzurechnen und somit für Dich beitragsfrei. Also frag bei Deiner zuständigen Krankenkasse genau nach, wegen Deinem Status als Student,die haben die genauen Fakten - ich nicht.
Viele Grüße aus Bayern
Claudia

Ich kann Dir leider nicht helfen. GLG.
Meine Situation ist folgende: Ich bin noch Student und habe
vor einiger Zeit meine Abschlussarbeit abgegeben. Bis ich mein
Abschlusszeugnis erhalte ,wird noch einige Monate
verstreichen.Deshalb verbringe ich die Zwischenzeit am besten
damit, richtig Geld zu verdienen.Derzeit arbeite ich als
Werkstudent und habe mir überlegt, einen weiteren Minijob
anzunehmen.Lohnt es sich aus finanzieller Sicht einen weiteren
Job anzunehmen, oder kommt letztendlich nach Abzug der
Beitragssumme nur das Gleiche heraus, falls ich überhaupt
beitragspflichtig bin. Ich verdiene als Werkstudent maximal
960 Euro und habe in diesem Jahr kaum gearbeitet. Die
Höchstgrenze der Einnahmen, mit der ich beitragspflichtig
bin(liegt wahrscheinlich irgendwo im Bereich über 8000
Euro)habe ich somit nicht erreicht.
Macht es also Sinn, soviele Stunden wie möglich als
Werkstudent zu arbeiten und einen Minijob anzunehmen?

Hallo Nguyen,
vielen Dank für Deine Anfrage.
Gut ist, dass Du Dich schon mal im Vorfeld informieren möchtest. Unsere Finanzbeamten sind nämlich humorlos, wenn es um die Steuern geht.
Fakt ist, dass jeder Minijob bei der Minijob-Zentrale gemeldet werden muß.
Da ich Dir leider bei dem Problem nicht 100%tig helfen kann und ich auch keine falschen Auskünfte erteilen werde, kann ich Dich nur an diese Zentrale verweisen.
Unter Google findest Du die Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung in Essen. Die werden Dir sicher weiterhelfen können.
Ich wünsche Dir viel Glück dabei.

Gruß, Kaktus*1

Hallo,

das weiß ich leider nicht.

vg