Werkstudentenvertrag - Sozialversicherung

Hallo,

da ich meine Stelle als Werkstudent angetreten bin bevor ich an der Uni immatrikuliert wurde, gelte ich für das FinMin als Angestellter und nicht als Werkstudent, d.h. ich muss Sozial- und Rentenversicherung usw. zahlen, obwohl ich nur 19 Std./Woche arbeite.

Nun würde ich gerne die Stelle kündigen lassen, damit ich nach möglichst kurzer Pause einen neuen Vertrag kriege und dann auch für das FinMin als Werkstudent gelte.

Geht das?
Wielange muss hier die Pause sein?

Danke!
Karl

Hallo Karl,

gelte ich für das FinMin als
Angestellter und nicht als Werkstudent, d.h. ich muss Sozial-
und Rentenversicherung usw. zahlen, obwohl ich nur 19
Std./Woche arbeite.

Nun würde ich gerne die Stelle kündigen lassen, damit ich nach
möglichst kurzer Pause einen neuen Vertrag kriege und dann
auch für das FinMin als Werkstudent gelte.

„Für den Kaiser galt dieses Gesetz natürlich nicht, denn er hatte es ja erlassen“ - Michael Ende, Jim Knopf und die Wilde 13

Wie kommts, daß das Finanzministerium hier nicht ganz einfach auf den Sachverhalt abhebt, was jeder „freie“ Arbeitgeber zu tun gehalten ist?

Kündigung brauchts nicht, wenn Du Student bist und die legendären 20h nicht erreichst, muß sich bloß einer der Gehaltsabrechner die Mühe machen, die Stammdaten dem Sachverhalt anzupassen.

Oder weiß jemand was anderes?

Schöne Grüße

MM

Hallo Martin,
erstmal danke!

Kündigung brauchts nicht, wenn Du Student bist und die
legendären 20h nicht erreichst, muß sich bloß einer der
Gehaltsabrechner die Mühe machen, die Stammdaten dem
Sachverhalt anzupassen.

Oder weiß jemand was anderes?

Das wollte der Gehaltsabrechner schon machen, aber die Esso BKK, wo ich jeden Monat KV zahle, wies dann darauf hin dass ich eben angefangen hatte bevor ich immatrikuliert war und deshalb auch weiterhin als Angestellter gelte.

Nachdem sich der Gehaltsabrechner dann informierte, gab er der Esso BKK recht…

Hallo,

jawohl, die BKK hat recht !!
Wenn du aber aufhörst und nicht gleich am nächsten Tag wieder
dort anfängst muesste das eigentlich klappen mit der Versicherungs-
freiheit - aber vorsicht, wenn du mehr als 400 Euro verdienst
fällt in jedem Falle Rentenversicherung an (bei unbefristeten
Beschäftigungsverhältnissen)

Gruss

Günter Czauderna

Hallo Günter,

schönen Dank für die Aufklärung. Ich zweifle nicht am Inhalt, zumal er aus verlässlicher Quelle kommt. Gibst Du uns bitte trotzdem noch einen Schluck Fundstellen dazu?

(Tausche gegen Sternchen :wink: )

Schöne Grüße

MM

Hallo Martin,

würde ich gerne - nur habe ich z.Zt Urlaub und kann auf meine
Firmen-Infos nicht zugreifen

Gruss

Günter

Hallo Günter,

alldieweil es sich um eine wichtige Frage handelt und auch, weil Du als SV-Spezialist sicher nicht im Nebel rumstocherst, würde ich mich gerne an den „hinkenden Boten“ - d.h. die Nachricht, die ein bisschen später kommt aber fundiert ist - halten und freue mich, wenn Du nach dem Urlaub nochmal dran denkst.

Selbstverständlich sind hiermit alle Experten, die momentan Zugang zu den entsprechenden Fundstellen haben, ebenfalls eingeladen die Antwort zu belegen. So aus der lamäng aus dem Gesetzestext geht das m.E. nicht.

Schöne Grüße

MM