Werksvertragsrecht

Hallo zusammen,

habe eine Sanitärfirma telefonisch beauftragt eine Gasthermereinigung durchzuführen. Auf der Handwerkerrechnung ist jedoch zusätzlich für 15,23 € eine Analyse bzw. Abgasmessung in Rechnung gestellt worden. Weder bei der mündlichen Auftragsannahme durch den Betrieb, noch durch den Monteur wurde ich von dieser Messung daraufhingewiesen, daß diese Leistung notwendig ist und von mir vergütet werden muß. Nach Auskunft eines Kaminkehrermeisters jedoch, ist eine Messung für Sanitärfirmen gesetzlich nicht
vorgeschrieben. Nur für den Schornsteinfeger sei es geregelt, verpflichtend eine Messung durchzuführen. Aufgrund dieser Aussagen gehe ich davon aus, dass dies richtig ist und ich auch nur das vergüten muß, was vertraglich vereinbart wurde. Daher zog ich diesen Rechnungsposten ab und beglich nur den Betrag für die Reinigung. Daraufhin erklärte mir die Fa., dass jede Heizungsfirma aus rechtlichen Gründen eine Messung und ein Messprotokoll erstellen muß, da wenn diese Werte nicht stimmen und zuviel Kohlenmonoxid austritt und jemand zu Schaden kommt, diese haftbar gemacht wird und ich den Differenzbetrag zu erstatten habe. Nach erfolgloser Recherche im Internet und Anfragen bei der Handwerkskammer frage ich Euch, ob jemand zuverlässig Bescheid weiß, was hier der Gesetzgeber vorschreibt? Für eine baldige Antwort danke ich im voraus.

Grüße an allen!

Bei der Wartung einer Gastherme ist zwingend die Messung der Abgase mit Protokoll erforderlich. Woher sonst kann der Monteur wissen, dass die Anlage richtig funktioniert?

Eher sollte an dem Monopol der Schornsteinfeger gerüttelt werden, denn zu fegen gibt es für ihn ja nichts und nur den Messfühler ins Abgas zu halten lassen sich die Herren in Schwarz ganz schön bezahlen.

Was ich aber nicht so ganz verstehe ist Ihre Reaktion wegen der 15,32 €, die Ihrer Sicherheit dienen.

sorry, da bin ich leider überfragt. Aber warum nicht die 15,23 einfach bezahlen und sich mit schöneren Dingen Beschäftigen?

Zu der rechtlichen Situation kann ich nichts sagen.
Wenn an der Anlage gearbeitet wurde macht es aber durchaus Sinn die Einstellungen mittels einer Messung zu überprüfen und ggf nachzustellen.Von daher finde ich das Vorgehen der Firma in Ordnung.

Hallo,
dazu kann ich leider nichts sagen,
ich heize mein Haus mit Öl.

mfg
Siegfried Helmenstein

Hallo!
Wie der Betreff schon aussagt: Es geht hier um eine Rechtsfrage, wäre also in erster Linie etwas für einen Juristen.
Mein Job ist die Beurteilung technischer Zusammenhänge.
Aber hilfsweise folgende Ausführung: Einerseits stellt die Abgasmessung eine reine Schutzmaßnahme für den Installateur dar: Da er als letzter an dem Gerät war, muss er natürlich auf dafür grade stehen, wenn einer wegen Abgasaustritt oder zu hohen CO Werten umfällt.
Andererseits ist er aber auch entgegenkommend: Stimmt der Abgaswert nicht und der Schornsteinfeger reklamiert, wird ein erneuter KD-Einsatz und eine neue Messung des Schornsteinfegers nötig, beides natürlich mit Kosten verbunden.
So gesehen sind die ca. 15 Euro kein schlecht angelegtes Geld, oder?
Gruß
Bokumo