Hm, Hm, Hm,
also, erstmal vorweg: Der Unternehmerbegriff des Werkvertragesrechts hat mit allem, was du unter Unternehmer verstehst, so erstmal gar nichts zu tun. Er hat nichts mit deinem Beruf, deinem Studium, deiner Firma, deinen Steuern usw… usw. gar nichts zu tun.
„Besteller und Unternehmer“ nennt das BGB einfach nur die Parteien eines Werkvertrages. Wenn ein Werkvertrag vorliegt, heißen die Parteien so. Ein Werkvertrag ist ein Vertrag, bei dem der Unternehmer dem Besteller die Verschaffung eines vertraglichen „Erfolgs“ durch Herstellung eines vertragsgem. Werkes verspricht. Dabei hat Erfolg in der Sprache des 19. Jahrhunderts auch nichts mit der heutigen Bedeutung zu tun, sondern ausschließlich mit - neutraler formuliert- „der Herbeiführung eines Resultates“. Abzugrenzen ist der Werkvertrag von dem Dienstvertrag bei dem nur eine Leistung auf Zeit versprochen aber nicht, dass diese Leistung auch zum Leistungserfolg führt.
Langer Rede kurzer Sinn: Der Vertrag über die Herstellung einer Videoproduktion kann eins von beiden sein. Das hängt davon ab in welchem Umfang ihr dafür einstehen wollt, dass das der Film tatsächlich zustande kommt, und ihr ihn auch gestaltet, oder ob ihr quasi nur abfilmt, was andere euch vorgeben.
Da ich nicht annehme, dass es sich für euch lohnt, einen Vertrag vm Anwalt entwerfen zu lassen, der für euch am günstigsten ist, solltest du dich bei deinem Entwurf im eigenen Interesse von allen rechtlichen Überlegungen vielleicht am besten frei machen, da die dich nur in die Irre führen (siehe Beispiel oben). Abgesehen von der BGB-Problematik wäre mindestens genauso wichtig sich mit dem Urheberrecht und den Verwertungsrechten zu beschäftigen bzw. den daraus resultierenden Vergütungsansprüchen des Urhebers.
Was du selbst leisten kannst, ohne etwas zu regeln, dass du nicht willst, ist wahrhscheinlich rein tatsächlich zu beschreiben, „was wer wann machen soll“. Pflicht was herzustellen gegen Bezahltung wann ?
Sei ganz konkret, denke nicht an das Gesetz und versuche um Gottes Willen nicht jursitische Sprache zu benutzen. Was du schreiben kannst, ist nicht eigentlich ein guter Vertrag -(der sich dadurch auszeichnet, dass er das offen lässt, was sich aus dem Gesetz zum Vorteil der entwerfenden Partei ergibt und diejenigen gesetzlichen Normen, soweit nicht zwingend, die Gestaltungsspielraum eröffnen, zum Vorteil der entwerfenden Partei abändert)-, sondern eher eine Art Tatsachenprotokoll darüber was man machen will.
L.G. A.