Werkvertrag als Studentin: Was muss ich zahlen?

Liebe Expertenrunde,

Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen. Ich bin Studentin und arbeite auf Basis eines Werkvertrags. Ich bin studentisch krankenversichert und gehe keiner weiteren Beschäftigung nach. Die Einkommenssteuergrenze von 8004 € erreiche ich nicht, ebensowenig die Umsatzsteuer-Grenze von 17.500€.

Folgende Fragen stellen sich mir jedoch weiterhin:

  • Kann ich studentisch versichert bleiben, wenn ich mehr als 400€ auf den Monat umgerechnet verdiene?
  • Kann ich als Kleinunternehmerin überhaupt studentisch versichert bleiben?
  • Bin ich als Kleinunternehmerin sozialversicherungspflichtig?
  • Muss ich als Kleinunternehmerin ein Gewerbe anmelden?
  • Was ist eine Scheinselbstständigkeit?

Das sind sehr viele Fragen, ich weiß. Ich wäre für Ihre Hilfe sehr dankbar und freue mich auf Ihre Antworten.

Hallo,

ich direkt kann zu diesen Fragen nichts sagen, aber Herr Heiko Bienaußa ist dort sehr kompetent. E-Mail Adresse: Heiko Bieniußa

Aber nicht unbedingt sagen, dass ich ihn „empfohlen“ habe. Danke

Viel Erfolg

Hallo EMK,

das was Sie brauchen ist eine ausführliche Beratung, die zumindest ich in diesem Rahmen nicht leisten kann. Ich würde mich bei der Agentur für Arbeit diesbezüglich schlau machen. Die haben sehr gute und topaktuelle Informationen diesbezüglich. Außerdem gerade für Frauen Selbstständigkeitsseminare. Einfach mal hin gehen und sich da schau machen lassen.

Viel Erfolg

Martin

Da kann ich nicht weiterhelfen.

Hallo,

da kann ich leider nicht weiterhelfen.

LG Gerda77

Hallo Du,

ich würde Dir wahrhaftig alle Deine brennenden Fragen gern beantworten - habe aber keinen blassen Schimmer. Meine Studentenzeit ist - Lichtjahre her. Wie um Gottes Willen bin ich denn in diesem Themengebiet als angebliche Expertin gelandet?

…ich bin allerdings sicher, dass Dir von anderer Seite geholfen werden wird.

Einen herzlichen Gruß!

Birgit

Ich bin Studentin und
arbeite auf Basis eines Werkvertrags. Ich bin studentisch
krankenversichert und gehe keiner weiteren Beschäftigung nach.
Die Einkommenssteuergrenze von 8004 € erreiche ich nicht,
ebensowenig die Umsatzsteuer-Grenze von 17.500€.

Folgende Fragen stellen sich mir jedoch weiterhin:

  • Kann ich studentisch versichert bleiben, wenn ich mehr als
    400€ auf den Monat umgerechnet verdiene?
  • Kann ich als Kleinunternehmerin überhaupt studentisch
    versichert bleiben?

Hallo,

die studentische Versicherung ist auch weiterhin möglich, sofern gewisse Stundenzahlen nicht überschritten werden. Die 400-Euro-Grenze gilt lediglich für einen Minijob, bei dem man als Arbeitnehmer auftritt. Das Ganze ist unter http://www.gruenderlexikon.de/ratgeber/student-bafoe… sehr gut erläutert.

  • Bin ich als Kleinunternehmerin sozialversicherungspflichtig?

Dort finden sich auch Antworten auf diese Frage.

  • Muss ich als Kleinunternehmerin ein Gewerbe anmelden?

Grundsätzlich muss bedacht werden, was für eine Tätigkeit ausgeübt wird. Neben der Gewerbeanmeldung kann man auch als Freiberufler agieren, hier kommt es auf die Tätigkeit an.

  • Was ist eine Scheinselbstständigkeit?

Als Scheinselbstständigkeit wird eine selbstständige Tätigkeit bezeichnet, bei der man nur für einen Auftraggeber arbeitet, der auch noch weisungsberechtigt ist. Hier agiert man eher wie ein Arbeitnehmer, denn wie ein Selbstständiger.

Vielen Dank für diese hilfreiche Antwort!