Werkvertrag, Amt verlangt Einkommensbescheinigung?Möglich?

Hallo,
ich arbeite seit einigen Monaten per Werkvertrag.
Dieser endet am 31, Juli 2013.
Nun verlangt das JObcenter eine Einkommensbescheinung.
Aber ein Werkvertrag hat ja keine sozialen Abgaben.
Denn ich muss mich ja quasi selbst darum kümmern und es im Steuerausgleich angeben.
Doch die Dame versteht das nicht. Ist es möglich dass sie das verlangen können?
Ich habe Kontoauszüge über die Abgschlagszahlunge abgegeben und den werkvetrag als Kopie.
Hoffe Ihr könnt mir da evtl Hilfestellung in Form eines Paragraphen oder eigener Erfahrungen geben.
Vielen dank.

Lg

nat

Hallo!
Für Einkommen aus selbständiger Tätigkeit gilt das sogenannte Zuflussprinzip (§ 11 Abs. 2 SGB II) nicht!
Einkommen aus selbständiger Tätigkeit werden lt. § 3 ALG II-V gleichmäßig auf den Bewilligungszeitraum verteilt, in dem sie erzielt wurden.
Wurde die Tätigkeit nicht im gesamten Bewilligungszeitraum ausgeübt, dann wird das Einkommen nur auf den Zeitraum angerechnet, in dem während des Bewilligungszeitraumes die Tätigkeit ausgeübt wurde.
Handelt es sich um einen Werkvertrag, da müssen die Einnahmen endgültig in der abschließenden EKS aufgeführt werden.
Liegen allerdings die Einkünfte, auf den gesamten Zeitraum verteilt, unter dem Bedarf, sollte der Bewilligungszeitraum neu berechnet werden.
Es handelt sich um Einnahmen aus einer selbständigen Tätigkeit und nicht um die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit im Sinne einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung.
Das Einkommen aus einem Werkvertrag ist KEIN Gehalt. Die Einforderung eines Werkvertrages ist daher seitens des JC nicht rechtens.
Tschüß

danke schonmal,
heisst dass der AG die EKS ausfüllt oder muss ich das tun?
mein AG sagt dass er in den letzten jahren nie eine EKS ausgefüllt hat, da ja keine sozialen Abgaben bestehen. Hoffe ich bekomme da einige Infos, da mein ALG 2 Antrag ansonsten nicht verlängert wird

Kenne mich mit Werkverträgen gar nicht aus. Wieviel Geld bekommst du denn? Bist du dann aus Hartz 4 raus. Wenn du mehr als Hartz 4 bekommst, bist du erst mal vom Jobcenter weg. Bloss danach wirst du wohl wieder einen Weiterbewilligungsantrag stellen müssen. Tut mir Leid, dass ich nicht mehr dazu sagen kann.

viel Erfolg

Andreas

Der AG ist dazu vepflicht lückenlos die Nachweise zu führen(schon wegen dem Finanzamt), deshalb kann es kein Problem sein, diese zu kopieren und abzustempeln und zu unterschreiben.
Sein Steuerbüro macht das auf jeden Fall.
Er sollte darauf achten, das der Verdienst nicht zu hoch als der ermittelte Bedarf vom JC liegt.

Hallo

schau’ mal hier in die Beiträge… selbe Sache: http://www.elo-forum.org/alg-ii/109468-werkvertrag-f…

LG

Hallo,
ich hoffe Ihr Problem hat sich gelöst. Ich hatte wegen einer Erkrankung keinen Internet zugang. Ansonsten melden Sie sich nochmal.
medealuna