Ein ehemaliger Student hat neben seinem Beruf einen Werkvertrag für 2 Monate und 600 Euro für eine Webseitenerstellung bekommen. Muss dieses Einkommen versteuert werden und wenn ja, wie? Welches Formular? Kann man davon etwas abziehen (Betriebsausgabenpauschale)? Im EStG §3 Abs. 26a steht, dass „Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten im Dienst oder Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts…“ steuerfrei sind, fällt das darunter?
Vielen Dank im Voraus für jede Auskunft.
Schöne Grüße!
skee