Liebe/-r Experte/-in,
ich hoffe, du kannst mir weiterhelfen, da ich eine vielleicht etwas komplizierte Frage habe.
Ich beziehe ALG II, der Bewilligungszeitraum ist Okt-März. Ich übe zur Zeit eine selbständige Tätigkeit aus, Lehrkraft auf Honorarbasis, die ich auch in Anlage EKS angegeben habe. Monatliches Einkommen ist nicht sehr hoch (ca 100 €). Nun habe ich die Möglichkeit eine andere Tätigkeit als Lektorin auf Werkvertragsbasis aufzunehmen. Die Bezahlung ist sehr gut, so dass ich kein ALG II mehr benötigen würde, was mich sehr freut. Arbeitsbeginn wäre Dezember, Dauer 6 Monate. Da ich bei einem Werkvertrag nicht monatlich bezahlt werde, wird der erste Zahlungseingang voraussichtl. im März zu verbuchen sein, für meine geleistete Arbeit von Dez-Jan.
Nun meine Fragen: Wird mir das Einkommen aus dem Werkvertrag auf die 6 Monate des BWZ angerechnet oder nur auf die Zeit, in der ich die Tätigkeit tatsächlich ausgeübt habe? Wenn ich dem Jobcenter nach Vertragsabschluss meine neue Tätigkeit mitteile, kann es dann sein, dass mir sofort Leistungen gekürzt werden, womit ich dann ohne Geld bis zur Zahlung dastehen würde? Wäre es ratsam, mich vor Eingang der ersten Zahlung aus dem Leistungsbezug abzumelden, bzw. geht das überhaupt?
Ich hoffe, du kannst mir raten, wie ich am besten vorgehen und beachten sollte, da ich einerseits aus dem Leistungsbezug raus möchte, andererseits aber auch nicht ohne Geld in der Überbrückungszeit dastehen möchte.
Vielen herzlichen Dank, dass du dir die Zeit genommen hast, meine Anfrage zu lesen und zu beantworten.
Liebe Grüße,
Papierflieger