Werkvertrag aus Arbeitgebersicht

Folgende Problematik:
Cafe-Betreiber Herr Schlürf braucht eine zusätzliche Arbeitskraft, da er es nicht mehr allein schafft. Er würde gern einen Studenten einstellen.
Da er früher selber mal Student war und nebenbei gearbeitet hat, fällt ihm ein, dass immer einen Werkvertrag hatte. Nun fragt er sich, welche rechtlichen und steuerechtlichen Auflagen hier erfüllt werden müssten.
Auch interessiert ihn, welche Abgaben zu leisten wären und mit welchen Behörden er zu tun hätte. Kann ihm geholfen werden?

[http://www.minijob-zentrale.de/nn_10152/sid_615A2121…](http://www.minijob-zentrale.de/nn_10152/sid_615A21217BBBD8DE6C96AE4A8AA7E51D/nsc_true/DE/2 AG/navNode.html? nnn=true)

Schöne Grüße
C.