Hallo,
Fallfrage: Ist die Dienstleistung eines Steuerberaters ein Werk-oder ein Dienstvetrag?
Danke
Hallo,
Fallfrage: Ist die Dienstleistung eines Steuerberaters ein Werk-oder ein Dienstvetrag?
Danke
Hallo,
kommt auf die Arbeit an.
Grundsätzlich Dienstvertrag, aber manchmal auch Werkvertrag:
Wenn ein Steuerberater und Wirtschaftsprüfer nicht mit der Dauerberatung und der allgemeinen steuerlichen Beratung befaßt ist, sondern sein Auftrag lediglich dahin geht, wegen der steuerlich günstigsten Form einer Betriebseröffnung zu beraten und einen Gesellschaftsvertrag zu entwerfen, dann unterliegt das Rechtsverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer dem Werkvertragsrecht.
OLG Köln, Urteil vom 23. 4. 1980 - 2 U 131/79
VG
EK
Sehr vielen Dank für die kompetente Antwort.
So in der Art dachte ich es mir. Das heisst also : 80 % der Arbeiten eines Steuerberaters sind Dienstverträge und demnach ist kein Erfolg geschuldet. Somit ist die Haftung auch nur begrenzt.
Hallo,
nun ja, der Dienstvertrag schuldet keinen Erfolg und kennt kein Gewährleistungsrecht wegen Schlechterfüllung.
Haftung im Sinne von „Ersatzpflicht des Steuerberaters für durch sein schuldhaftes Verhalten entstandene Kundenschäden“ ist aber auch beim Dienstvertrag gegeben. Und bei völlig unbrauchbaren Leistungen greift die Rechtsprechung schon mal zum „nichterfüllten“ Vertrag, so dass der SB dann seines Vergütungsanspruchs verlustig wird, ohne dass ein Schadensersatzanspruch bestehen müsste.
VG
EK