Nehmen wir an, jemand schließt einen Werkvertrag ab, dann bleiben jedoch für einen Großteil die Aufgaben/ Details zum besprochenen Werk aus, weil das Projekt eingestampft oder für unabsehbare Zeit verschoben wurde.
Kann man auf Zahlung der Vergütung bzw. Erteilung der Aufgabe einklagen?
Wie lange muß dem Auftraggeber zeit eingeräumt werden?
Hallo,
ja, es besteht ein Anspruch aus: http://dejure.org/gesetze/BGB/642.html
Ansatzpunkt ist die geschuldete Vergütung minus ersparte Aufwendungen.
VG
EK