Werkvertrag - Sozialversicherung? Steuern?

Hallo,

ich (Studentin in einem Zweitstudium) habe einen Werkvertrag (Zeitraum 8 Monate; 900 Euro monatlich; wie Halbtagsjob) angeboten bekommen. Das heißt ja, dass der Auftraggeber sich nicht um Steuern und die Sozialversicherung kümmert. Jetzt ist mir nicht ganz klar, wie das mit der Sozialversicherung läuft.

  1. Bleibe ich weiterhin studentisch krankenversichert (also ca. 55 Euro/Monat)?
  2. Muss ich Beiträge zur Rentenversicherung bezahlen? Wenn ja, wie hoch werden die sein?

Hat schon einmal jemand von euch, Erfahrungen mit einem Werkvertrag gemacht???

Ich würde mich sehr über ein paar Meinungen diesbezüglich freuen.

Gruß, Nakomo

Hallo,

ich (Studentin in einem Zweitstudium) habe einen Werkvertrag
(Zeitraum 8 Monate; 900 Euro monatlich; wie Halbtagsjob)
angeboten bekommen.

??? Sieh mal im BGB nach, was ein Werkvertrag ist.
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/__631.html
Ein Arbeitsverhältnis wie in Deinem Fall sicher nicht. :wink:

Hast Du Begriffe verwechselt?

Gruß, Rainer

Hallo,

nein, ich denke nicht, dass ich die Begriffe verwechselt habe.
Das ist ja das Problem, dass ich keinen normalen Arbeitsvertrag bekommen soll und somit kein Arbeitnehmer bin, sondern für mein Arbeitsergebnis bezahlt werde.

Gruß, Nakomo

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Hallo Nakomo,

nein, ich denke nicht, dass ich die Begriffe verwechselt habe.
Das ist ja das Problem, dass ich keinen normalen
Arbeitsvertrag bekommen soll und somit kein Arbeitnehmer bin,
sondern für mein Arbeitsergebnis bezahlt werde.

Wenn das wirklich so ist, wird …

ich (Studentin in einem Zweitstudium) habe einen Werkvertrag
(Zeitraum 8 Monate; 900 Euro monatlich; wie Halbtagsjob)
angeboten bekommen.

… nicht richtig sein. Ein Werkvertrag bedingt, daß Du für die Fertigstellung eines Auftrags bezahlt wirst und nicht Stundenweise. Wann und wie Du das machst, ist dabei üblicher Weise Dein Problem. Es werden meist auch Termine für die Fertigstellung vereinbart.
Einen zeitlich begrenzten Arbeitsvertrag kann man nach meiner Meinung nicht durch einen Werkvertrag begründen.
Du trittst dann als Unternehmer auf!

  1. Bleibe ich weiterhin studentisch krankenversichert (also ca. 55 Euro/Monat)?

Das weiß ich nicht, ein Anruf bei der Krankenkasse klärt diese Frage aber schnell.

  1. Muss ich Beiträge zur Rentenversicherung bezahlen? Wenn ja, wie hoch werden die sein?

Ich denke nein. Die ges. Rentenversicherung ist für AN gedacht, Du bist in dem Fall Unternehmer, kein AN. Aber auch da würde ich die RV anrufen, solche Fragen sind am Telefon schnell geklärt.
Dir ist klar, daß Du über Deinen ‚AG‘ so noch nicht einmal Unfellversichert bist? Du hast keinen Anspruch auf Urlaub, Karnkengeld, … Alle Risiken mußt Du selbst tragen.

Gruß, Rainer

Du meinst Werkstudentenvertrag!
Hallo,

das bedeutet, dass Du nur Rentenversicherungsbeiträge zahlst. Ich bin mir nicht sicher, aber glaube jeweils 50% Arbeitgeber / Arbeitnehmer!

Warum gehst Du mit Deinem Arbeitsvertrag nicht zu Deiner Kasse?

Für die SV Meldungen ist übrigens der Arbeitgeber zuständig - Du kannst Di also auch an das Personalbüro wenden.

Steuern werden abgeführt!

Viele Grüße
Thorulf Müller