Werkvertrag und ALG 2 möglich?

hallo,
eine freundin hat die möglichkeit per werkvertrag zu arbeiten,für 2 monate und dafür bekommt sie monatlich 1000 euro. nun ist sie alg 2 bezieherin,da ich mich nicht so recht auskenne frage ich für sie ob das möglich ist?

1000 verdienst würde ja eigtl bedeutet, dass 100 euro freibetrag behalten darf plus zuzüglich 20%.

da ein werkvertrag ja nicht sozialversicherungsplichtig ist, denke ich dass es nicht geht und hoffe nun auf einige infos von euch. danke

lg

Hallo,

man kann auch Einkommen aus einer Nebentätigkeit bzw. Selbständigkeit beziehen und trotzdem aufstockend ALG II erhalten.
Ein Gespräch in der Leistungsabteilung bringt rechtsverbindliche Aussagen.

Gruß

hallo,
Werkvertrag; Schlupfloch für Lohndumping, aber darum geht es ja nicht.
Sie sollte bevor Sie den Vertrag unterschreibt mit Ihrem SB im JC sprechen. Aber ich denke schon das dies möglich ist. Leider kenne ich mich mit Werkverträgen u. Hartz IV noch nicht so gut aus,aber so wie es aussieht wird sich das bald ändern. Da immer mehr Arbeitgeber auf dieses Schlupfloch zurückgreifen.Falls ich noch etwas finde melde ich mich wieder.
Ich arbeite weder als Anwalt,Notar o.bezahlte Beraterin.
Dies sind meine eigenen Erkenntnisse , Erfahrungen sowie angelesenes Wissen das
ich hier weitergebe.
by medealuna

Ich kenn mich nicht so gut aus, aber ich glaube damit ist sie aus alg2 raus mein Nachbar arbeites für 1000 bei der zeitarbeit und bekommt vom Amt nichts mehr

Hallo,

deine Freundin sollte und muß das vorab mit ihrem Sachbearbeiter besprechen. Mit Werksverträgen kenne ich mich leider auch nicht aus. Aber soweit ich weiss, kannst du trotzdem Geld dazu verdienen, auch wenn es sich nur um eine befristete Tätigkeit handelt. Das Einkommen wird dann entsprechend § 11 SGB II berücksichtigt:

http://www.buzer.de/gesetz/2602/a37296.htm

Um auf Nummer sicher zu gehen, muß sie das aber auf alle Fälle mit ihrem SB besprechen.

Ich hoffe das hilft dir ein wenig weiter.

Hallo

eine freundin hat die möglichkeit per werkvertrag zu arbeiten,für 2 monate

Bei so etwas ist es nie verkehrt, sich vorab mit dem Arbeitsvermittler/Fallmanager beim Jobcenter in Verbindung zu setzen und sich das vorsichtshalber „absegnen“ zu lassen. (Könnte ja sein, dass der Fallmanager ausgerechnet für diesen Zeitraum eigentlich eine wahnsinnig hilfreiche Kurs- Maßnahme vorgesehen hat :wink:

da ein werkvertrag ja nicht sozialversicherungsplichtig ist, denke ich dass es nicht geht

Im ALG2-Bezug ist man verpflichtet, alles Zumutbare zu tun, um seine Hilfebedürftigkeit zu beenden bzw. zumindest zu verringern. Anrechenbares Einkommen verringert die Hilfebedürftigkeit - egal, ob es aus einem Wochenend-Auftrag, Aushilfstätigkeit, Minijob, Honorararbeit, selbständiger Tätigkeit oder sv-pflichtiger Festanstellung stammt.

Die Anrechnung des Einkommens ggf. auf mehrere Monate verteilt (-> § 11 Abs. 2 und 3 SGB II http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__11.html )

Allgemein zur Einkommensanrechnung / Absetzbeträgen:
http://hartz.info/index.php?topic=17.0

und http://www.harald-thome.de/media/files/sgb-ii-hinwei…

LG