Hallo
eine freundin hat die möglichkeit per werkvertrag zu arbeiten,für 2 monate
Bei so etwas ist es nie verkehrt, sich vorab mit dem Arbeitsvermittler/Fallmanager beim Jobcenter in Verbindung zu setzen und sich das vorsichtshalber „absegnen“ zu lassen. (Könnte ja sein, dass der Fallmanager ausgerechnet für diesen Zeitraum eigentlich eine wahnsinnig hilfreiche Kurs- Maßnahme vorgesehen hat 
da ein werkvertrag ja nicht sozialversicherungsplichtig ist, denke ich dass es nicht geht
Im ALG2-Bezug ist man verpflichtet, alles Zumutbare zu tun, um seine Hilfebedürftigkeit zu beenden bzw. zumindest zu verringern. Anrechenbares Einkommen verringert die Hilfebedürftigkeit - egal, ob es aus einem Wochenend-Auftrag, Aushilfstätigkeit, Minijob, Honorararbeit, selbständiger Tätigkeit oder sv-pflichtiger Festanstellung stammt.
Die Anrechnung des Einkommens ggf. auf mehrere Monate verteilt (-> § 11 Abs. 2 und 3 SGB II http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__11.html )
Allgemein zur Einkommensanrechnung / Absetzbeträgen:
http://hartz.info/index.php?topic=17.0
und http://www.harald-thome.de/media/files/sgb-ii-hinwei…
LG