Werkvertrag

Hi,

was ist ein normaler Werkvertrag? Kann man diesen jederzeit kündigen um etwas in Eigenleistung zu machen?

Hi,

was ist ein normaler Werkvertrag?

Ein Auftrag bestimmte Arbeiten auszuführen!

Kann man diesen jederzeit
kündigen um etwas in Eigenleistung zu machen?

Nein!

gruss

Hallo Bernstein,

wegen Stornierung eines erteilten Auftrages werden sich regelmäßig entsprechende Bedingungen in den AGB des beauftragten Unternehmers finden.

Wenn für denjenigen, der den erteilten Auftrag stornieren will, ein wichtiger Grund (z.B. unvorhersehbar geänderte Einkommensverhältnisse beim Hausbau) vorliegt, gilt anderes als bei einer willkürlichen Stornierung. Diese wird, wenn nichts anderes in den AGB vorgesehen ist, zum Annahmeverzug führen, mit der Folge, daß die Gegenleistung (= Bezahlung) erbracht werden muss, wenn der Auftragsnehmer die Leistung unverändert anbietet.

Wenn ein wichtiger Grund vorliegt, kann der Auftragsnehmer mindestens den Ersatz des ihm im Zeitpunkt der Stornierung des Auftrages enstandenen Aufwandes verlangen: Material, Einstellung von Personal etc. - wenn er diesen nachweist. Um diesen Nachweis zu vereinfachen, sind in den AGB regelmäßig Klauseln enthalten, die diesen Schadensersatz als Anteil vom Auftragsvolumen definieren.

Im Fall der beabsichtigten Eigenleistung also folgendes prüfen:

  • Was steht in den AGB?
  • Gibt es einen wichtigen Grund zur Stornierung des Auftrages?
  • Kann etwa über einen Teil der Werkleistung verhandelt werden? z.B. Anlieferung/Gestellung von Material, Geräten, Werkzeug zu einem Preis, der dem Auftragsnehmer einen Teil seines Gewinnes lässt und außerdem ohnehin ziemlich wahrscheinlich als Schadensersatz bezahlt werden müsste?

Je größer der Umfang des (einheitlichen) Gesamtauftrages ist - z.B. „Einfamilienhaus schlüsselfertig“ ohne konkret definierte Teilgewerke -, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, über die Stornierung einzelner Teilleistungen verhandeln zu können.

Schöne Grüße

MM