Ich wüsste gerne;
Gibt es eine Gesetzliche Grundlage bzgl Werkzeug / Werkzeuggeld sowie Berufskleidung ?
Oder ist es Sache des Arbeitnehmers, sofern es keine Regelung dazu mit der Firma gibt? (Was je nach Beruf allerdings auch locker mal ein gesamtes Monatsgehalt verschlingen kann.)
Arbeitskleidung ist im Grunde immer Sache des Arbeitnehmers. Gibt Ausnahmen bei Krankenhäusern und anderen Hygienefirmen. Werkzueg, welches zur Ausübung der tätigkeit benutzt werden muß, muß vom AG zur Verfügung gestellt werden. auch hier wieder Ausnahmen: Friseur hat gerne mal eigene Scheere.
Sicherheitskleidung dagegen muß immer vom AG zur Verfügung gestellt werden.
Ich wüsste gerne;Gibt es eine Gesetzliche Grundlage bzgl Werkzeug /
Werkzeuggeld sowie Berufskleidung ?
Oder ist es Sache des Arbeitnehmers, sofern es keine Regelung
dazu mit der Firma gibt? (Was je nach Beruf allerdings auch
locker mal ein gesamtes Monatsgehalt verschlingen kann.)
Aus der Sicht des Arbeitsschutzes gilt: der AG (Arbeitgeber) hat für geeignete Arbeitsmittel (gleich Werkzeuge) und Schutzausrüstung zu sorgen.
Im Falle der Arbeitsmittel bedeutet das, dass der AG dafür verantwortlich ist, dass die AN sichere und sinnvolle Werkzeuge benutzen - in wie weit er seinen AG-Pflichten da nachkommen kann, wenn die AN (Arbeitnehmer) diese selbst besorgen, ist mir schleierhaft.
Im Falle der Schutzausrüstung bezieht sich das nicht nur auf Sicherheitsschuhe oder Handschutz, je nach Art der Arbeit kann es auch andere Kleidungsstücke treffen.
Anders mag es z.B. Aussehen im Falle von Bankangestellten: hier ist der Anzug keine Schutzausrüstung, gleichwohl fordert der AG diesen. Darauf wird das ArbSchG und die BetrSichV jedoch nicht angewendet.
Ich weiss nicht, ob dir das weiterhilft; wenn nicht, dann sag doch bitte, um welche Werkzeuge/ Kleidung es sich handelt und um welche Arbeitstätigkeit es geht.