Werkzeug ist kein Einkommen?

Hallo,
angenommen Hausmeister B als Minijobber und alg2 Bezieher hilft einem Mieter bei der Renouvierung seiner Wohnung. Als Hausmeister ist seine Werkzeugkiste, Leitern ect. noch sehr mangelhaft ausgestattet. Er will eine Gegenleistung nun in Form von Hilfe für Werkzeugaufbesserung.Es soll seine Lage nicht so günstig beeinflussen das daneben Leistung zur Grundsicherung nicht gerechtfertigt wäre. Also eine reine Arbeitserleichterung die auch seine künftige Vermittlung über einen Minijob erleichtern würde.Ist dies o.k.
Gruß

Hallo

Bevor ich das falsch verstanden habe, noch mal nachgefragt:
Die ARGE soll dem Hausmeister neues Werkzeug finanzieren?

Ich komme aus dem Staunen nicht heraus.

Unabhängig davon, daß der Minijobber ja Geld für seine Tätigkeit erhält und davon auch ein Freibetrag bleibt, von dem er für sich neues Werkzeug beschaffen könnte, frage ich mich, warum nicht der Arbeitgeber dem Hausmeister das zur Ausübung der Tätigkeit notwendige Werkzeug kauft?

Gruß,
LeoLo

Hallo,
nein die Arge soll das Werkzeug nicht finanzieren.Die finanzieren meist nur sinnlose Berwerbungstrainees.
Der Hausmeister B erhält natürlich einen Freibetrag aber mit dem kann er höchstens bei Norma oder Aldi Blech kaufen. Er möchte sich aber in der Branche vielseitiger anbieten und damit auch seine Qualifikation mit Profiwerkzeug aufwerten. Damit auch die Chance verbessern die Hilfsbedürftigkeit abzusenken.Die Tätigkeit beim Arbeitgeber benötigt hier dieses Werkzeug nicht darum wird er es auch nicht finanzieren. Aber ein 2. Minijob ist sicher erlaubt und wäre mit guter Ausstattung auch leichter zu bekommen.
Danke für Antwort und der Seitenhieb auf die Arge mit Sinnlosen Maßnahmen ist leider nicht ganz unberechtigt.
Gruß

Hallo

Will der Alose sich denn selbständig machen? Dann muß er sich vermutlich auch von dem Minijob verabschieden. Denn einfach nebenbei noch eine ähnliche Dienstleistung anzubieten, dürfte kaum funktionieren.

Bewerbungstraining sind nur so gut wie ihre Trainer und dann auch nur so gut, wie die Teilnehmer.

Gruß,
LeoLo

Geldwerter Vorteil bzw. Sachbezug
Hallo,

das nennt sich Geldwerter Vorteil bzw. Sachbezug und ist genauso wie Bargeld zu behandeln:

http://de.wikipedia.org/wiki/Geldwerter_Vorteil

Wäre es anders, würde ich mir kein Gehalt mehr zahlen, sondern mir vom AG eine kostenlose Wohnung und ein Auto stellen lassen und Lebensmittelgutscheine. Natürlich alles steuerfrei brutto für netto. Und wenn das jeder machen würde (und dürfte) würde kein Mensch mehr Steuern und Sozialabgaben zahlen.

PS: Auf die Idee sind schon ganz andere Leute gekommen.

Gruß

S.J.

Hallo,
ist es nicht so das es auch Ausnahmen gibt die das anders Regeln?
Z.B. Sonstige Zuwendungen Dritter, die nicht dem Selben Zweck, wie die Leistungen nach dem SGB II dienen.
Das könnte doch durchaus Werkzeug sein oder? Natürlich mit gewissen Einschränkungen was die Höhe und Wert betrifft.Lebensmittel gehören dazu wirklich nicht.Die gehören ja auch zur normalen Leistung. Ebenso ein Auto oder eine kostenlose Wohnung das ist mir schon klar.Aber eine Zuwendung in Form von Werkzeug die die Höhe der Leistung nicht mehr als die Hälfte der Normalleistung übersteigt wäre doch sehr Sinnvoll, auch um die Hilfebedürftigkeit weiter abzusenken weil gutes Werkzeug als Hausmeister eben das A und O sind.
Gruß

Wenn sich die Chance ergeben würde schon. Aber erstmal die Hilfebedürftigkeit weiter absenken liegt hier näher.
Zuwendung dritter als Gegenleistung die die Leistung nach Alg2 nicht betrifft.(also Profiwerkzeug, natürlich im Rahmrn dessen was erlaubt sein könnte.)

Zum Bewerbtraining: 3x reicht mir, damit hätte B sich wirklich selbstständig machen können was die Kosten derlei Dingen`s betrifft.
Gruß

Hallo,

wenn ein Nachbar hilfsbereiterweise beim Renovieren hilft, zeigt man sich erkenntlich. Man lädt ihn ins Theater und zum Essen ein, oder schenkt ihm als kleines Dankeschön eben ein bisschen gutes Werkzeug.

Eine Hand wäscht die Andere. Nachbarschaftslhilfe ist ja kein Job, sondern Gefälligkeit auf Gegenseitigkeit :wink:

ms

Hallo,

Eine Hand wäscht die Andere. Nachbarschaftslhilfe ist ja kein
Job, sondern Gefälligkeit auf Gegenseitigkeit :wink:

auch eine Art um Schwarzarbeit schön zu reden …

Gruß

S.J.

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Hallo
Ich rede nicht von Schwarzarbeit und will auch nichts schön reden…
Ich rede von einer Sachleistung die für den Bezug von alg2 unerheblich sind. z.B. eine Bohrmaschine o.ä. die mir die Arbeit erleichtert und für weitere Arbeitsangebote meinerseits hilfreich sind. Also auch ein Beitrag weiterer Kostenreduzierung für das Amt ermöglicht wenn ich dadurch mein Angebot verbessere und einen 2. Minijob bekommen könnte.

Hi,

ich bin entschieden gegen Schwarzarbeit!! Seltsamerweise werde ich deswegen in meinem Bekanntenkreis stets ungläubig angeschaut. Niemand hat Verständnis für mich.

Hilfe bei einer Wohnungsrenovierung geht mE als Nachbarschaftshilfe durch und muss nicht zwingend mit Gewinnerzielungsabsichten zusammenhängen.

http://www.zoll.de/faq/faq_fks/index.html#fks_schwar…
Nein, Nachbarschaftshilfe, Gefälligkeiten und Selbsthilfe gelten wie bisher nicht als Schwarzarbeit - vorausgesetzt, sie erfolgen nicht nachhaltig auf Gewinn gerichtet.

Überzeugt?

ms

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Hallo,

lass dich nicht verunsichern!!

Allein die Tatsache dass, und wie du hier nachfragst zeigt doch, dass du gute Absichten hast, und dich in legalem Bereich bewegen möchtest.

Du hast deine Redlichkeit damit genügend unter Beweis gestellt - um das mal „juristisch“ auszudrücken - :wink:

Wie ein Abzocker wirkst du auf mich jedenfalls nicht. Bestenfalls als jemand, der Lücken aufspüren will. Und dies scheint mir legal, ist doch unser ganzes Steuersystem, wenn nicht gar Rechtssystem auf diese Lücken aufgebaut.

ms

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Hallo musstesein,
erstmal danke für deine Einschätzung. Diese Lücke wie du es nennst gibt es wirklich.
Mit allerbesten Grüßen

Zwar falsch aber endlich bist Du zufrieden

Hallo musstesein,
erstmal danke für deine Einschätzung. Diese Lücke wie du es
nennst gibt es wirklich.
Mit allerbesten Grüßen

Hallo,

nun hast Du ja endlich die Antwort die Du haben wolltest. Auch wenn Sie nicht stimmt ist dann jetzt ja alles gut für Dich.

Fakt ist, dass es egal ist, ob man für eine Tätigkeit 20 Euro bekommt oder stattdessen neues Werkzeug im Wert von 20 Euro. Den Link habe ich Dir ja schon gesendet, wo das alles drin steht.

Mich wundert, dass Du hier überhaupt gefragt hast, wenn Deine Meinung sowieso fest stand. Hast Du nur gewartet, bis irgendjemand eine unbelegte Meinung abgibt, die Dir recht ist?

S.J.

Hallo,
hab vor längerer Zeit bereits mit meiner Fallmanagerin darüber gesprochen. Sie ist „meiner Meinung“
vielleicht hat sie aber nur keine Ahnung.
Gruß