Werkzeug Waffengesetz

Hallo!
Bin gerade über diesen (nicht ganz taufrischen) Internetbeitrag gestolpert, kenne die Seite nicht. :

https://www.bonedo.de/artikel/waffengesetz-gegen-multitools-das-aus-fuer-den-leatherman-und-konsorten/#:~:text=Da%20unsere%20geliebten%20Multitools%20mit,nicht%20mehr%20als%20Werkzeug%20geduldet. :flushed:

Stimmt das, hat Jemand genauere Infos, und wie sieht die Lage in Österreich aus?

Danke im Voraus & Grüße;
Kudo

Absoluter Quatsch. Fakebehauptung. Kein Multifunktionswerkzeug fällt unter WafG.

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Da scheint mir einiges heißer gegessen zu werden, als es gekocht wurde. Waffenrecht ist jetzt nicht so ganz meine Spezialität, aber da ich auch so ein Multitool besitze, habe ich gerade mal etwas recherchiert. Betroffen sind ausschließlich entsprechende Tools, bei denen man eine Klinge mit nur einer Hand am Werkzeug öffnen und arretieren kann. Hierunter sollen Tools zählen, bei denen eine Klinge auf der Außenseite verbaut ist, die über ein größeres Griffloch (ich tippe mal für den Daumennagel) dann mit einer Hand bedienbar ist. Mein Tool hat eine solche Klinge nicht. Bei dem liegen alle Werkzeuge im Inneren. D.h. man muss das Werkzeug erst aufklappen um dann ein Werkzeug aus dem Inneren des Griffs herausklappen zu können.

Aber auch die Sache der Klinge mit dem Griffloch finde ich zumindest nicht so ganz plausibel, weil ich mir nicht wirklich vorstellen kann, wie man die mit nur einer Hand vergleichbar schnell (und damit so besonders gefährlich wie bei einem Spring- oder Butterfly-Messer) bedienen will. Aber ich bin natürlich kein Profi-Killer. Vielleicht gibt es schon Spezis, die da auf entsprechende Geschwindigkeit kommen. Zumindest findet sich auf einer BKA Seite zum Thema (ein allerdings ganz einfaches Messer), das mit einem entsprechenden Griffloch als verboten bezeichnet wird.

Da nicht so wahnsinnig viel an aktuellen Meldungen über Verfahren gegen die Träger solcher Werkzeuge zu finden sind, tippe ich mal auf den berühmten Sturm im Wasserglas. Mag sein, dass da im ein oder anderen Fall mal Polizei und Ordnungsamt etwas überreagiert haben. Ein Massenphänomen scheint es nicht zu sein.

Zur Lage in A: Keine Ahnung!

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In DE ist eigentlich einfach:

Der Gesetzgeber möchte nicht, dass du hinter dem Rücken eine Klinge einhändig aus dem Messer klappen und arretieren kannst, um dann auf dein argloses Opfer einstechen zu können.

Zweihändig ist erlaubt, ebenso feststehende Klingen mit weniger als 12 cm Klingenlänge. Bei Einhandmesser gilt das Führungsverbot auch für kürzere Klingen.

Das Verbot gilt nicht bei berechtigtem Interesse. Ein berechtigtes Interesse liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.

Ein Multitool lässt sich einhändig öffnen - aber die Klinge lässt sich bei den meisten Tools eben NICHT einhändig herausklappen - kein Verbot!

Ich habe ein Einhandmesser immer im Kofferraum verstaut. Daher führe ich es nicht (bzw. erst dann, wenn ich es heraushole). Das ist mein persönliches Allzweck-Messer, nämlich das originale Schweizer Soldatenmesser (nicht diese 178-Funktionen-Spielzeug). Bei Wanderungen habe ich es im Rucksack, das wird je nach Zugänglichkeit als Führen gelten, aber eines der besten, universell nutzbaren Messer im Gebirge dabei zu haben, halte ich für einen allgemein anerkannten Zweck. Zum Glück sind Polizisten aber rar am Hupfleitenjoch und im Reintal (nur echt ohne „h“).

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Hi, @Wiz!
Ich habe das klassische „Wave“, da kann man die außenliegende Klinge mit so einem Längsloch schon mit dem Daumen schnell ausklappen und arretiert, auch ohne das Tool aufzuklappen, ähnlich wie bei den Spyderco.
Und in Lokalen, Konzerten usw. bin halt gewohnt, es abzugeben (Oder ausnahmsweise nicht dabei zu haben, aber sonst immer).
Welcher Messerstecher schleppt denn ein Multitool in der Tasche/am Gürtel mit sich herum?

Dabei ist es in Arbeit und Freizeit schon oft praktisch, wenn man gerade nur eine Hand frei hat.

In Österreich - ich lese gerade mit offenem Mund - sind nahezu alle Messer erlaubt.

Außer, man ist Asylbewerber. Dann darf man keine Waffen erwerben, besitzen oder führen.
Dabei ist Waffe definiert als
"Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind,

  • die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen durch unmittelbare Einwirkung zu beseitigen oder herabzusetzen oder
  • bei der Jagd oder beim Schießsport zur Abgabe von Schüssen verwendet zu werden."

Ansonsten darf jeder Volljährige Waffen führen, wenn diese nicht ausdrücklich verboten (Kriegsmaterial) oder erlaubnispflichtig (diverse Schusswaffen) sind.

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Okay, dann sehe ich das als beantwortet.
Gruß, Kudo