Hallo, Frage zur Wertstellung:
Durch eine Lastschrift (am 02.02)zwischen zwei verschiedenen Banken ist mir ein Verlust von 6 cent enstanden da die eine Bank als Werstellung den 02.02 und die andere Bank als Wertstellung den 03.02 für sich in Anspruch genommen hat. Ist das zulässig? Der Betrag ist hier natürlich nur sekundär, es geht ums Prinzip. Antwort wäre nett aber bitte nur wenn jemand auch Ahnung hat! Danke!
Hi,
Anteort:
ja, das ist zulässig, hier die zugehörige Rechtsquelle (BGB):
§ 675s
Ausführungsfrist für Zahlungsvorgänge
(1) Der Zahlungsdienstleister des Zahlers ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Zahlungsbetrag spätestens am Ende des auf den Zugangszeitpunkt des Zahlungsauftrags folgenden Geschäftstags beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht; bis zum 1. Januar 2012 können ein Zahler und sein Zahlungsdienstleister eine Frist von bis zu drei Geschäftstagen vereinbaren. […]
Grüße
Uwe