Hallo Frank,
der Wert des Gegenstandes ist seitens der Versicherung
gleich null bewertet worden.
Ich rate Dir folgendermaßen vorzugehen:
Sag Deinem Freund er möchte sich doch schriftlich mit
Deiner Versicherung in Verbindung setzen und dort seine
Ansprüche geltend machen. Er bekommt eine negative
Auskunft!!!
Du bist somit aus der unangenehmen Situation raus und
Dein Freund kann Dir später keine Vorhaltungen machen, dass Du Ihn übers Ohr gehauen hättest. Eine elegante Lösung für Dich !
Und nun zu der eigentlichen Frage…
eigentlich nicht uninteressant…
man kann das Thema von verschiedenen Seiten betrachten
rein aus der Gesetzeslage heraus würde ich denken, dass
du den Gegenstand wieder instand setzen musst!
Die Kosten hierfür muss der Schädiger tragen!
Aus moralischen Gründen kann man die gleiche Bilanz
ziehen.
Aber wie Du Dich nun entscheiden sollst…das hängt
nun ganz an Dir.
Folge Deinem Bauchgefühl…ist immer am Besten.
Gruss und ein frohes WEIHNACHTSFEST
und einen GUTEN RUTSCH INS NEUE JAHR 2011