Wert der Gegenstände nach Versicherungsschaden

Hallo,
ich habe auf einer Party beim Tanzen eine Box um gestoßen. Durch den Fall ist die Box am Gehäuse und Lautsprecher beschädigt worden. Meine Versicherung sagt, die Box hat keinen Wert mehr und der Freund von mir bekommt nichts.
Mein Freund hat sich einen KVA machen lassen und möchte die Box wieder repariert haben.
Kann mein Freund die Reparatur von mir verlangen, oder von meiner Versicherung?

Vielen Dank
Frank

JA!

ein typischer Haftpflichtschaden!

KVA vorlegen und um Regulierung bitten!!!

leider zahlt die Haftpflicht nur den Zeitwert…
und den Rest zahlen Sie da es ja ein guter Kumpel bleiben soll…!!

frohe Weihnacht

MfG Thomas Wolter
www.thomas-wolter.eu

Ja. Reichen Sie die Reperaturrechnung bei Ihrer Versicherung ein.
MFG

Tut mir leid,kann ich nicht beantworten
Gruß Sacul1944

Hallo,
> wenn Sie etwas beschädigt haben, dann sind Sie haftpflichtig.
> wenn Sie eine private Haftpflichtversicherung haben, muss die den Schaden übernehmen, dafür ist sie da.
> weder Sie noch die Versicherung müssen aber mehr bezahlen als die beschädigte Sache wert ist.

Frage ist also eigentlich nicht, ob, sondern wie viel.

Die Versicherung ist der Meinung die Box sei „nichts“ mehr Wert. Das ist natürlich sehr wenig. Möglicherweise ist es aber tatsächlich so, dass sich die Reparatur nicht lohnt.

Ich würde den Wert der Box schätzen (soll Ihr Freund machen) und der Versicherung vorschlagen, entweder die Reparatur auf Basis KVA zu übernehmen oder den Restwert für die Anschaffung einer neuen auszuzahlen.

(denken Sie daran, dass die Versicherung möglicherweise von einem Versicherungsbetrug ausgeht, in dem irgend ein altes Möhrchen noch zu Geld gemacht werden soll. Wenn Sie plausibel machen können, dass es eine echte Box mit einem echten Schaden ist, die tatsächlich auch repariert wird, dann haben sie bessere Karten.

Viel Erfolg

Jus18

Hallo Frank,

der Wert des Gegenstandes ist seitens der Versicherung
gleich null bewertet worden.

Ich rate Dir folgendermaßen vorzugehen:

Sag Deinem Freund er möchte sich doch schriftlich mit
Deiner Versicherung in Verbindung setzen und dort seine
Ansprüche geltend machen. Er bekommt eine negative
Auskunft!!!

Du bist somit aus der unangenehmen Situation raus und
Dein Freund kann Dir später keine Vorhaltungen machen, dass Du Ihn übers Ohr gehauen hättest. Eine elegante Lösung für Dich !

Und nun zu der eigentlichen Frage…

eigentlich nicht uninteressant…

man kann das Thema von verschiedenen Seiten betrachten

rein aus der Gesetzeslage heraus würde ich denken, dass
du den Gegenstand wieder instand setzen musst!

Die Kosten hierfür muss der Schädiger tragen!

Aus moralischen Gründen kann man die gleiche Bilanz
ziehen.

Aber wie Du Dich nun entscheiden sollst…das hängt
nun ganz an Dir.

Folge Deinem Bauchgefühl…ist immer am Besten.

Gruss und ein frohes WEIHNACHTSFEST
und einen GUTEN RUTSCH INS NEUE JAHR 2011

Der Anspruchsteller (der Freund) hat ein Anrecht auf Zeitwertentschädigung. Übersteigt die Reparatur den Zeitwert bekommt man nur den Zeitwert ersetzt.
Das die Box keinen Wert mehr hat kann nicht richtig sein. Irgendeinen Wert gibt es immer.
Ich empfehle einen Blick zu ebay. Hier kann man die Box gebraucht suchen. Der kaufpreis bei ebay entspricht in der Regel dem Zeitwert.

Hallo,
sicherlich kann es ein Problem sein den Wert der Box festzustellen. In der Regel wird der Wert ersetzt, was der gleiche Gegenstand selben Zustands und Alters derzeit auf dem Markt kostet. Das kann schwierig sein. Eine Reparatur kann mehr kosten, als die Box z. B. bei Ebay kosten würde, wenn Sie einmal angeboten wird. Am besten wir es sein mit der Versicherung gemeinsam versuchen eine Lösung zu finden.
Grüße

Wer einem Anderen etwas kaputt macht ist natürlich zum Ersatz des Schadens verpflichtet. Soweit es kein Vorsatz war ist die Versicherung verpflichtet zu leisten. Haftpflichtversicherung ist jedoch keine Neuwertversicherung und hat somit das Recht den tatsächlichen Zeitwert zu ermitteln.
Der Zeitwert ist in diesem Fall wohl = null oder nicht mehr messbar.
Ist eine Reparatur überhaupt wirtschaftlich?
Natürlich kann man dem Versicherer jetzt tausend Argumente entgegensetzen, aber mehr als eine Kulanzzahlung kann man nicht erwarten. Sprich wenige Euro Münzen. Dazu ist der Versicherer jedoch nicht verpflichtet. Sehr wohl besteht jedoch der Anspruch durch deinen Freund den Schaden ersetzt zu bekommen. Schliesslich war die alte wertlose Box ja intakt und den Zustand will er wiederhergestellt haben :wink:

Kann mein Freund die Reparatur von mir verlangen, oder von meiner Versicherung?

Ganz klar ja. Du hast Sie beschädigt, also musst du, bzw deine Privathaftpflicht dafür aufkommen.

Sollte dein Freund einen Kostenvoranschlag gemacht haben, reiche Ihn zusammen mit einer kurzen Stellungnahme bei deiner Versicherungsgesellschaft ein.

Sollten Sie denn noch den Schaden nicht begleichen wollen, hast du im Normalfall ein Sonderkündigungsrecht, wovon ich auf jeden Fall gebrauch machen würde.

Ich hoffe ich konnte dir helfen.

Gruß

Domini

Hallo Frank
„Nichts“ ist sicher zu wenig. Die Versicherung zahlt aber bei Haftpflichschäden nur den Zeitwert der beschädigten Sachen. Dein Freund könnte natürlich, wenn die Versicherung nichts zahlt, die Reparaturkosten von dir verlangen - aber eben auch nur in Höhe des Zeitwertes.
Verhält sich z.B. wie bei der Kfz-Haftpflicht. Ein 10 Jahre altes Auto hat eben schon einen geringen Wert. Bei einem versicherten Unfall werden daher auch nur die Reparaturkosten in Höhe des Zeitwertes ersetzt.

lg
Gerhard

Hallo Frank,
Zum ersten, Danke für Dein Vertrauen. Zum zweiten, solltest Du Verstehen, das Deine PHV allein Deine Interessen Vertritt.
Die Versicherung hat natürlich in diesem Fall keine gute Entscheidung getroffen. Zum einen, weil derjenige, also Du, zum Schadenersatz Verpflichtet bist und das auch mit Deinem gesamten Vermögen und zum anderen, wiederum, kann man eine völlig Überalterte Box nicht mit einer Reparatur verlangen, wenn der Wert der Box, die Reparatur den Wert übersteigt. Daher lehnt in den meisten Fällen die Versicherung den Schaden ab. Auch wenn es sich blöd anhört, sollte Dein Freund einen Anwalt einschalten und den Wert der Box belegen. Im Notfall, kann man sogar neue Boxen Verlangen. Jedoch nicht zum Neuwert sondern zum jeweiligen Zeitwert. Auf den Rest der Kosten bleibt Dein Freund dann Sitzen. Ich Denke mit einer Pauschalen abfindung , kann man die Versicherung bewegen einen Teil des Schaden erwirken. Auch das Gutachten , muss die Versicherung nicht bezahlen, wenn der Wert der Boxen mit dem Gutachten nicht zusammen passt. Natürlich, kann Dein Freund die Reparatur verlangen, jedoch muss er das mittels entsprechendem Wert zu den Boxen beinhalten. Der Kaufpreis und das Alter der Boxen sind dabei entscheidend. Hat er denn schon den Kaufpreis und das Kaufjahr nachgewiesen ?
Es ist sehr Prooblematisch wenn man unter Freunden solch ein Mahlheur zu verzeichnen hat. Es ist auch ein Gradmesser ob es tatsächlich ein Freund ist?
Auf kedenfall, kann er nicht von Dir Verlangen, das die Boxen den Original Zustand erlangen, wie bei Kauf. Ich Denke das das Alter der Boxen und der Preis der Schlüssel zur Regulierung sind.
Sachau einfach mal nach, was das für Boxen sind und suche bei Google oder E-Bay einfach mal nach gleichwertigen oder Originalen Boxen nach. Dann hat man auch das Gefühl das Richtige zu tun. Schadenersatz hat Dein Freund auf jedenfall, das sagt schon das BGB aus. Erinnere auch Deinen Freud, das er gemäß BGB auch Schadenminderungspflicht zu beachten hat und ein Gutachten zu erstellen, ist meistens nicht die feine Englische Art, zu mal wenn man die Original Belege vom Neukauf nicht mehr belegen kann. Lass doch mal was hören wie Alt die Boxen sind und was die gekostet haben. Interessant ist auch welche Marke und wieviel Watt die haben. Gehören die Boxen zu einer Anlage ? oder wurden diese einzeln gekauft ?
Ich hoffe ich konnte Dir ein wenig weiterhelfen.

LG Lossi

In jedem Fall hat dein Freund schon mal einen Anspruch auf 25 Euro als allgemeine Kostenpauschale.
Zu der Lautsprecherbox:
Wie alt, wie teuer (heutiger und/oder damaliger Neupreis)? Welche Versicherung?

Nein, deine Versicherung prüft die Ansprüche deines Freundes gegen dich. Sie wehrt dann unberechtigte Ansprüche gegen dich ab und stellt dich von berechtigten Ansprüchen frei. Bedeutet, dass der Freund gegen dich privat keine Ansprüche hat, wenn deine Versicherung diese abwehrt.

Beantworte mir bitte die oben genannten Fragen. Sicher kann ich dir vielleicht noch helfen ein paar Euro raus zu quetschen.

Gruß

Hallo frank1970nrw,

Aus dem bürgerlichen Gesetzbuch ergibt sich eine Ersatzpflicht für alle Schäden die man -absichtlich oder versehentlich- Anderen zufügt.

Die Ersatzpflicht ist in der Höhe unbegrenzt und kann daher existenzbedrohliche Größenordnungen erreichen.

Aus meiner Sicht ist die Reparatur von der Versicherung zu bezahlen. Sollte der wirtschaftliche Wert der Box tatsächlich 0 sein, müsste die Werkstatt dies bemerken und sagen, eine Rep. lohnt nicht.

Mehr kann ich dazu leider nicht sagen. Rechnung einreichen und abwarten. Gruss, maxxler71

Hallo, wenn ich eine privathaftpflichtversicherung habe ,deckt diese Schäden gegenüber Dritten- also Deinen Freund- Erstattet witrd nur der Zeitwert.
Dein Freund kann die Reparatur verlangen. Also diew Gesellschaftz anschreiben.
mfg k Heinz

Wenn Sie Haftpflichtversichert sind und Ihr Freund den Schaden ggf. auch juristisch durchsetzen kann, ist die Haftpflicht in der Verpflichtung den Schaden zu ersetzen.

MfG
F.-W. Hollmann-Raabe

Die Haftpflichtversicherung ersetzt die Reparaturkosten, maximal den Zeitwert - das ist die gesetzliche Grundlage.
Bei techn. Geraeten ist der Zeitwert nach 5-6 Jahren sehr gering, so dass weder die Versicherung noch Du selbst eine höhere Erstattung vornehmen kann.
Beste Gruesse
R H